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Abmelden von D

Thema: Abmelden von D

Habt ihr euch eigentlich in D abgemeldet? Kann man auch irgendwie noch angemeldet bleiben und geht das auch per Fax? Grüße, Fiene

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 11:25



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Klar, Du kannst Deinen Hauptwohnsitz in D behalten, benötigst dann aber eine Adresse, z.B. bei Deinen Eltern. Abmelden kann man sich nicht per Fax. An-, ab- und Ummeldungen müssen bei der Gemeinde direkt erledigt werden. Das ist zumindest hier bei uns so. LG!

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 13:24



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Ich bin ja nun in die Niederlande gegangen um zu heiraten und mein Leben hier zu verbringen. Ich habe mich abgemeldet. Ganz normal im Stadthaus. Das muss auch sonst kannst dich nicht anmelden an einem anderem Ort. Ausser du machst einen auf 2 Wohnsitz aber das lohnt sich für die meisten nicht wirklich. LG Trixi

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 13:26



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Bei Wegzug in die meisten Laender musst Du Dich abmelden, sonst bekommst Du eine Ordnungsstrafe. Ist mir passiert. Spaetestens bei der Fuehrerscheinumschreibung (z.B. fuer die Schweiz notwendig, sonst bekommst Du da Schwierigkeiten bei der Polizei) erfahren die deutschen Behoerden, dass Du nicht mehr in Deutschland wohnst. Ich wollte eigentlich meinen Zweitwohnsitz in Dtld behalten, durfte aber nicht und habe eine Geldbusse erhalten. Also besser abmelden und beim zustaendigen Konsulat in Deinem neuen Heimatland anmelden.

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 13:46



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Wir wohnen auch in der Schweiz und Du kannst natürlich eine zweiten Wohnsitz behalten in Deutschland behalten. Es ist sogar beim Abstempeln von Waren am Zoll so, dass man beweisen muss (mittels Abmeldung), dass man KEINEN Wohnsitz mehr in Deutschland hat da man sonst die Mwst. nicht zurückbekommt. Niemand kann Dich zwingen Dich komplett abzumelden. Viele Grüsse, Chrissie

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 19:20



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Genau, ich habe dieselben Infos und Erfahrungen wie Krüml: Einer guten Freundin von mir haben sie sogar direkt beim dt. Meldeamt gesagt, sie müsse sich nicht abmelden (hatte gedacht, das würde dann ihr Zweitwohnsitz bzw. wusste nicht wie das genau ist) und könnte ruhig zwei Wohnsitze haben - nur zwei Hauptwohnsitze IN DEUTSCHLAND ginge nicht, durchaus aber einen in Dtl. und einen woanders. Sie musste also nicht einmal ihren bisherien Hauptwohnsitz zum Zweitwohnsitz "umdefinieren"! Die meinten auch noch, das würden viele so machen und es sei OK. Von daher überrascht mich das mit der Ordnungsstrafe - ?!?

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 22:18



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macht mich nicht ruschelig :-) ich musste mich abmelden-laut konsul und man hat mir in deutschland-beim amt- gesagt wenn man in deutschland abgemeldet ist,darf man keinen zweiten wohnsitz dort mehr haben...sehr wahrscheinlich wissen die alle mal wieder selber nicht wie und was,liebe gruesse von der insel

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 23:16



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Logisch, dass Du keinen WOhnsitz in Deutschland haben kannst, wenn Du ABGEMELDET bist. Wenn Du Dich aber nicht komplett abmeldest, sondern nur in Spanien einen weiteren Wohnsitz (egal ob 1. oder 2.) hast, dann ist das völlig ok. Es gibt schliesslich genügend Leute die Ferienhäuser im Ausland und somit 2 Wohnsitze haben. LG!

Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 13:24



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Noch besser, hier in der Grenzregion in der Schweiz musst Du sogar einen Mietvertrag vorweisen um zu beweisen, dass man tatsächlich auch in der Schweiz wohnt und sich nicht nur aus Steuergründen einen Wohnsitz anschafft und weiter in Deutschland lebt. LG!

Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 13:25



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mmmhhh aber wenn ich mehr als soundsoviel Tage im _Ausland wohne muss ich mich in Deutschland abmelden.das heisst ersten Wohnsitz hierhin verlegen und somit ist zweiter in Deutschland nicht mehr moeglich.liebe Gruesse Kati

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 14:49



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Hallo, was heisst den konkret "soundsoviele Tage"? Hat Dir das jemand vom Amt klar gesagt? WElche Bedingung sit genau zu erfüllen? Weil wie gesagt (weiter oben), ich kenn es von ner Freundin so, dass sie sich eben nicht abmelden musste - man könne ruhig zwei Wohnsitze haben (einer in Dtl. einer im Ausland) Später, als sie wegen irgednwas anderem beim Amt war, wollte dann mal ein Beamter wissen, wieviel Tage im Jahr sie denn in Dtl. sei - sie sagte, das würde variieren (aus Arbeits- und Familiengründen) und machte keine näheren Angaben, obwohl er es immer wieder versuchte zu präzisieren. Also hätte er doch, wenn es wirklich (wie Du schreibst) eine konkrete Frist gäbe, sagen können, sie erfülle die Bedingungen nicht, in Dtl. gemeldet zu sein, und müsse sich abmelden. Das tat er aber nicht, meckerte zwar weiter rum, aber sie blieb gemeldet! Daraus folgere ich, dass wenn es eine eindeutige Frist (Anzahl von Tagen) gäbe, sie zwangsweise abgemeldet worden wäre. Da das nicht geschah, gehe ich davon aus, dass es solch eine Frist/Bedingung so klar nicht gibt und das Ganze eher eine Art "Abschreckungsmanöver" ist. Oder was meint Ihr? Aber was mir jetzt dazu noch einfällt (@Krüml?): Wenn man zwei Wohnsitze hat und die KInder auch, dann bekäme man ja in beiden Ländern einen Bescheid, wenn die Schulpflicht des Kindes beginnt. Nun geht es aber nur in einem - müsste man dann einfach im anderen Land Bescheid geben, dass die Schulpflicht erfüllt ist, und zwar da- und-da (und dies belegen)?

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 23:44



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Natürlich haben wir uns abgemeldet, schließlich leben wir ja auch hier! Wenn Du in D angemeldet bleiben willst geht das nur unter bestimmten Voraussetzungen, einer Deiner beiden Wohnsitze muß aber dann der Hauptwohnsitz sein. Gruß aus NL, Kerstin (D, verh. mit NL/GB, 1 Sohn 2004)

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 13:49



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Wir sind auch in Deutschland gemeldet geblieben als wir in den USA waren. Es gab keinerlei Probleme. Die Ummeldung kannst du nicht per Fax machen, du kannst aber jemandem eine Vollmacht ausstellen, der das dann fuer dich erledigt. Wir waren bei Schwiegereltern gemeldet und meine Schwiegermutter musste den Papierkram machen.

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 14:29



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Hej allesammen! Meine Erfahrung - eigene und derer, die ich kenne (manchmal auch in anderen Dingen beim Auswandern beraten habe) ist, daß man sich durchaus NICHT abmelden muß. Haupt - und Zweitwohnsitz gibt es dann aber nicht. Ich habe mich zwischenzeitlich sogar mal wieder in Dtld. angemeldet - nein, nicht einmal bei Eltern! - und offen erklärt,. daß ich in DK lebe - das war völlig egal. Manchmal kan nes aus verschiedenen gründen angeraten sein, sich nicht sofort abzumelden - das ist legal. versuche sdoch einfach, sag den Behörden Bescheid, und dann wirst Du ja sehen. Vielleicht erzählst Du mal, wie es Dir damit ergangen ist! Gruß Ursel, derzeit nur mit dänischem Wohnsitz, lächel

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 20:49



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Ich weiss zumindest, wenn du im Ausland bei einem Konsulat einen neuen Pass beantragen musst, brauchst du die Abmeldebescheinigung von Dtl., sonst bekommst du keinen. Welchen Vorteil kann es haben gemeldet zu bleiben? Ich muss keine GEZ mehr zahlen und auch keine Steuern. Meine Konten kann ich auch vom Ausland fuehren. Falls ich mal ne dt. Postadresse brauch, kann ich die meiner Ma angeben. Warum also sollte jemand gemeldet bleiben? Cata

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 21:01



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HUhu und wie ist das mit Kindergeld? dafuer muss man dohc hier gemeldet sein, oder? Gruebelnde Gruesse, Karina

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 21:16



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Hej nochmal! Wir hatten dafür gute Gründe,die ich hier nicht breittreten möchte. Nach diesen Gründen hat jedoch auf dem dt. Einwaohnermeldeamt niemand gefragt, als ich mich wieder angemeldet habe. Kindergeld bekommst Du nur dort, wo der Lebensschwerpunkt des Kindes ist, so gesehen sein ständiger Aufenthaltsort. Meinen neuen Paß habe ich auch ohne Abmeldebescheinigung bekommen, inzwischen schon 2x. (ichweiß auch gar nicht, wo ich meine Abmeldebescheinigung habe, grübel..) Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 21:31



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Dazu hat mir ein deutscher Rechtsanwalt(!) gesagt, das KIndergeld sei die einzige Leistung, die eben NICHT von Lebensschwerpunkt, Steuerzahlen usw. abhänge, sonder NUR davon, dass das Kind Deutsche/r sei, es sei eine Unterstützung für deutsche Familien, Punkt! So sei die bisherige gesetzliche Regelung. Naja, aber anscheinend sit es ja doch komplizierter, wie ich sehe...(?)

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 22:24



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Das ist definitiv falsch. Wir haben uns bevor wir in die USA (2005) gegangen sind in der Hinsicht an mehreren Stellen beraten lassen und alle Aussagen waren gleich, nur dort, wo du Steuern bzw. Sozialabgabenplichtig bist, kannst du auch Kindergeld beziehen.

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 23:01



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Hej MM! "Happy together" hat Recht. Alles andere kann von Dir zurückgefordert werden. Daß das Kindergeld nur für deutsche Kinder ist, ist doch eh Quatsch - Ausländer in Dtld. bekommen das doch auch!!! Kindergeld ist doch ebenso wenig wie Sozialhilfe etc. nicht an die Staatsbürgerschaft gekoppelt!!! Was ist denn das für ein Anwalt,den würde ich mal schleunigst wechseln, von Auslländerrecht hat der wohl Ahnung! Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 20.09.2007, 23:24



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Schöne wäre es, wenn dein Anwalt Recht hätte. Wie gut könnte ich das Kindergeld gebrauchen, aber überall auf Ämtern usw. hat man mir gesagt, daß man nur Kindergeld beziehen kann, wenn man entweder mit dem Kind in D lebt oder ansonsten im Ausland für eine Deutsche Firma oder Organisation tätig ist. Wenn man "nur so" als Deutscher im Ausland lebt, hat man definitiv keinen Anspruch, hat man mir gesagt. Leider! Wenn der gute Mann ansonsten einen Rat weiß, wie man trotzdem Kindergeld aus D bekommen kann, bin ich für jeden guten Rat dankbar. Auch ich mußte mich abmelden, als ich hierher in die TR gezogen bin, habe vom Bezirksamt auch noch eine Bescheinigung bekommen, die ich hier auf dem Konsulat vorlegen mußte. Viele Grüße Derya

Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 07:30



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Hej Mm und Deryagul und alle! ich habe mal ein bißchen gegoogelt (was ich nicht gut kann ,lach) und gefunden: Grundsätzlich kann Kindergeld erhalten, wer in Deutschland seinen Wohnsitz hat oder im Ausland wohnt, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. (Wikepedia) Anspruch Anspruch auf Kindergeld haben Eltern, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder im Ausland wohnen und in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. (http://www.bafoeg-aktuell.de/kindergeld-anspruch.html) Weitere Informationen s.: http://www.bund.de/nn_174750/DE/BuB/A-Z/K-wie-Kultur/Kinder/Kindergeld/Kindergeld-knoten.html__nnn=true http://ec.europa.eu/employment_social/missoc/2002/missoc_206_de.htm wörtlicher Gesetzestext hier: http://bundesrecht.juris.de/bkgg_1996/__1.html Zudem solltet Ihr beachten, daß in 2 Staaten bezogenes Kindergeld ebefalls geahndet wird. MM, leg diesmal Deinem Anwalt vor! Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 09:40



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Wer bekommt Kindergeld? Eine Person mit Wohnsitz in Deutschland ist in der Regel berechtigt, Kindergeld zu erhalten. Dies gilt ebenfalls für nicht in Deutschland ansässige Personen, die ihr Einkommen überwiegend aus deutschen Quellen beziehen und auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt werden. Ausländer müssen im Besitz einer Aufenthaltsberechtigung oder einer Aufenthalterlaubnis sein. Vgl. auch Kindergeldmerkblatt Tz. 1 Quelle: Bundeszentralamt fuer Steuern http://www.bzst.de/003_menue_links/010_kindergeld/032_kindergeldberechtigte/314_faq/index.html#18402

Mitglied inaktiv - 23.09.2007, 00:03



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Nachtrag Wer im Ausland wohnt und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, kann Kindergeld als Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten, wenn er l in einem Versicherungspflichtverhältnis zur Bundesagentur für Arbeit steht oder l als Entwicklungshelfer oder Missionar tätig ist oder l Rente nach deutschen Rechtsvorschriften bezieht, Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes ist und in einem der Mitgliedstaaten lebt. http://www.bzst.de/003_menue_links/010_kindergeld/031_familienkassen/322_merkblatt/kigemb2007.pdf

Mitglied inaktiv - 23.09.2007, 00:08



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ich habe mich und die Kinder auch nicht in D abgemeldet. Ich hab auch meinen Fuehrerschein auch nicht umschreiben lassen. Wenn mein Reisepass und der von meinen Kindern verlaengert werden muss gehe ich auf Ordnungsamt in D und lass ihn verlaengern, hab dabei keine Probleme gehabt. Gruss Bettina D lebent in GB mit GB verheiratet 2 Kinder 7 und bald 3

Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 10:33



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... hat er vielleicht echt keine richtige Ahnung :-(! Oder es hängt irgednwie mit der Formulierung "Wohnsitz in D." zusammen, also wenn man da noch einen behält (?). Hab das Gefühl, in diesen Dingen sgat jeder was anderes, nicht mal Behörden ind sich einig... :-/ CHAOS!

Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 11:37



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um hier in der dt Botschaft einen neuen Pass zu bekommen( wegen heirat und Namensaenderung). Als ich dann meinen Gossen hatte 1999 sind wir nach Dt. und wollten uns wegen Kindergeld informieren. Da hies es auch, mann müste in Dt. angemeldet un auch wohnhaft sein. Dies würde kontrolliert, ob sich in der angegebenen Adresse auch wirklich ein Kind lebt (wollten die Anschrift meiner Eltern angeben, da wir öfters hin und her gereist sind).Da uns dieser KOntrollzwang nicht geheuer war, haben wir keinen Antrag gestellt. Haetten das Geld auch gut gebrauchen können.... Deutsche genauigkeit eben...

Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 12:49



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Hej! Nein, damit hängt es so nicht zusammen, denn ich war bei der Geburt meiner Tochter in Dtld. noch gemeldet, und die dt. Behörden hatten von ihr Kenntnis (Paß). Bei der Geburt der 2. Tochter habe ich mich nochmal in Dtld. angemeldet (zwar zwischenzeitlich abgemeldett) und auch da gab es kein dt. Kindergeld. Beachte bitte eben auch die Klausel "einkommsteuerpflichtig". Du mußt Dich nicht abmelden, aber Du bekommst vermutlich (da ich ja nicht weiß, wo und wie Du steuerlich verpflichtet bist und arbeitetst) kein Kindergeld aus Dtld. Gruß Ursel, DK - Gesetzestext ist doch als Link dabei, kann sich Dein Anwalt doch mal durchforsten, wenn es Dir zuviel ist!!!

Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 13:05



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... und nicht das wo man LEBT. Hier in der Grenzregion D/CH gibt es viele die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Die bekommen dann aus der Schweiz auch das Kindergeld. Selbst wenn ich als Hausfrau und Mutter in Deutschland lebe und der Kindsvater in der Schweiz (war so mal bei uns), bekomme ich kein Kindergeld in Deutschland. Der Kindsvater kann das in der SChweiz beantragen. Viele Grüsse, Chrissie

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 13:32



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Schliesse mich an. Und dann gibt es halt so wie in meinem Fall... gar nichts! ;-). LG Paulchen aus den USA

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 15:24



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Kenne das auch nur wie krueml sagt. LG Trixi

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 16:13



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Also im moment leben wir wieder in D aber mein mann ist amerikaner und hier stationiert. ich bekomm kindergeld obwohl mein mann ja eigentlich in "amerika" arbeitet. alex

Mitglied inaktiv - 22.09.2007, 20:05



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kaka b und krueml haben völlig recht. Wir leben in NL, aber ich arbeite in D. Wir bekommen das (niedrigere) Kindergeld aus NL, aus D bekommen wir den Differenzbetrag zum dt. Kindergeld noch dazu. @alexp: Früher war mein Mann bei der britischen Rheinarmee beschäftigt und daher weiß ich, daß auch die englischen Soldatenfamilien in D das dt. Kindergeld bekommen haben, obwohl sie weder in D gemeldet waren noch dort einkommenspflichtig waren (Arbeitgeber war ja quasi der britische Staat). Ich denke, daß es da eine Sonderregelung für Nato-Angehörige gibt. Man hat ja ohnehin als solche einige steuerliche Vorteile (seufz - ich kriege leichtes Heimweh nach damals ;-))! Gruß aus NL, Kerstin

Mitglied inaktiv - 24.09.2007, 22:19