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Muttersprachlicher Unterricht - auch für unseren Sohn?

Thema: Muttersprachlicher Unterricht - auch für unseren Sohn?

Hallo zusammen, Im Forum habe ich mehrmals gelesen, dass es Anspruch auf Muttersprachlichen Unterricht gibt, wenn die 2. Sprache eine EU Sprache ist. Unser Sohn wächst zweisprachig auf, deutsch und spanisch. Ich bin Deutsche, sein Vater Argentinier. Wir leben in Deutschland. Meine Frage ist nun, ob unser Sohn auch Anspruch auf Muttersprachlichen Unterricht hat. Er spricht ja eine EU-Sprache, sein Vater ist allerdings nicht aus einem EU-Land. Oder hat das damit gar nichts zu tun? Meint Ihr es sinnvoll, dass er diesen Unterricht besucht? Er geht jetzt in die erste Klasse (gebundene Ganztagsklasse). Vielen Dank für Eure Hilfe Luvi

von luvi am 01.02.2013, 11:07



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Hallo, also ich verstehe das so dass es sich um die sprache handelt (also spanisch = eu sprache) und nicht um die nationalitaet. Lg Kerstin

von jake94 am 01.02.2013, 12:31



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Hej! Du kannst ihn doch auf jeden Fall anmelden -- ich denke auch, die Sprache sollte mehr zählen. Ob es sichfür Deinen Sohn lohnt, mußt Du selber schauen - bei uns war die entfernung und der sonstige Aufwand zu groß gemessen an dem Nutzen,den eine Tochter daraus gezogen hätte. Aber manchen Kindern kann ja noch einigesvermittelt werden - und anderen ist es schon Motivation, andere inder mit derselben Sprachkonstalletaion zu treffen. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 01.02.2013, 17:36



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Wenn es bei Euch in der Naehe muttersprachlichen Unterricht in Spanisch gibt, kannst du ja mal fragen, ob dein Sohn teilnehmen kann. Wenn es nicht zu viele Kinder sind (was ich nicht annehme), wird die Lehrerin / der Lehrer wohl nichts dagegen haen.

von germanit1 am 01.02.2013, 18:03



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Bei uns war es so dass sich unser Kind nicht in den Unterricht mit setzen durfte. Leider! Der spanische Lehrer hat uns was von "Versicherungstechnischen Problemen" erzählt. Obs nur ein Vorwand war? Wir wissen es leider nicht. Und in unserer Nähe gibt es 3 Kurse und alle 3 wären von der Entfernung machbar für uns gewesen. Wir habene s bei uns sogar über das Oberschulamt versucht, die helfen leider nicht und meinten nur "tja, das ist Sachen der Länder und wenn die sie nicht aufnehmen,..." (also: Pech gehabt). Es kommt hier aber darauf an in welchen Bundesland ihr lebt, ganz wichtig! Ruf mal bi der argentinischen Botschaft an, vielleicht haben die ein Programm? Bei uns war es leider nicht so. Wir haben das ganze Procedere gerade hinter uns. Viel Erfolg!

von raton am 01.02.2013, 19:47



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Wir wurden gleich von der Schule gefragt, ob unsere Kinder daran teilnehmen wollten, ging dann übers Schulamt und haben dann gesagt bekommen, wann und wo der Unterricht stattfindet. Allerdings schaffen wir es jetzt nicht mehr, weil der Unterricht am anderen Ende der Stadt anfängt, wenn der reguläre Unterricht in der Grundschule zuende ist. Gelohnt hat es sich meines Erachtens im Nachhinein nicht, 1 Std pro Woche, haben dann zuhause selber mit den Kindern gelesen, hat mehr gebracht.

von efuma am 01.02.2013, 20:26



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Ohne die anderen Antworten gelesen zu haben: Meine Kinder wachsen ähnlich auf ( in D dt./portugiesisch) und in den Klassen meiner beiden Kinder gibt es brasilianische Kinder. Deshalb meine ich, dass die Sprache ausschlaggebend ist und nicht das Herkunftland. Meine Kinder haben beispielsweise nur die deutsche Staatsbürgerschaft, aber auch das war/ist kein Problem. Bei uns ist es auf jeden Fall sinnvoll, meine Kinder haben dort Lesen und Schreiben gelernt, aber auch etwas Erdkunde, Geschichte, Musik, Traditionen,... Wir haben eine sehr engagierte Lehrerin und ich bin froh, dass es das Angebot gibt.

von Aprilbaby am 02.02.2013, 20:57



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Hallo zusammen, vielen Dank für Eure Antworten. Wir wohnen in einer kleinen Stadt, Ausländer gibts hier nur wenige und wenn, vor allem aus Afghanistan. Wenn ich für meinen Sohn muttersprachlichen Unterricht möchte, müsste ich wohl energisch dahinter sein, dass die Schule so was initiiert. Ich befürchte, die haben davon noch nicht einmal was gehört. Deshalb war vor allem auch meine Frage, ob mein Sohn darauf überhaupt einen Anspruch hat, da sein Vater ja kein EU-Ausländer ist. Wenn ich nämlich an die Schule gehe und darauf bestehe, und er dann nicht mal Anspruch hat, ists auch ziemlich doof. Weiß jemand, an welche offizielle Stelle ich mich wenden kann, die mir verbindlich Auskunft geben, ob der Anspruch überhaupt besteht? Ich wohne in Bayern. Vielen Dank

von luvi am 02.02.2013, 13:11



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Hej Luvi! Vor Jahren war das Thema aktueller bei mir als jetzt, daher sind meine Informationen sicher nicht auf dem allerneuesten Stand, trotzdem mal der Link zu einem meiner älteren Beiträge, vielleicht kannst Du davon ausgehend weitergoogeln. http://www.rund-ums-baby.de/forenarchiv/mehrsprachig/Muttersprachenunterricht_4254.htm Wir wohnen auch in einem dänischen Kuhdorf (sogar für dän. Begriffe, ); die damals neue Regierung hatte den Muttersprachenunterricht für Nicht-EU-Sprachen abgeschafft, was unsere Gemeinde fälschlicherweise so interpretierte, daß der gesamte Muttersprachenunterricht abgeschafft worden war, wir somit keinen Anspruch (mehr) hätten. Da mußten wir auch erstmal kämpfen. Es endete damit, daß ca. 25km entfernt Muttersprachenunterricht stattfand, an dem meine Tochter teilnehmen konnte, was für uns nach ein paar Malen auch in Rücksprache mit der uns auch privat bekannten Lehrerin dazu führte, daß wir es wieder steckten, weil der Aufwand (1 ganzer Nachmittag mehr Fahrt als sonstwas) zu groß für den tatsächliche Effekt hatte (es saßen zuviele Kinder drin, deren Niveau auf Deutsch zu schlecht war, da konnte meine Tochter nicht genug lernen, um den Aufwand zu rechtfertigen - uns war der freie Spielnachmittag dann doch wichtiger.) Grundsätzlich aber besteht der Anspruch noch, denn EU-Recht ändern ist eben nicht so einfach und geht nicht in Eigenregie eines Landes! Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 02.02.2013, 13:52



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Bayern weiß ich nicht, wir wohnen da nicht. In BW hast Du definitv KEINEN rechtlichen Anspruch. Wende dich an das Oberschulamt, muttersprachlicher Unterricht ist, wie schon geschrieben: Ländersache, wie die komplette Bildung in Deuschland. Oder rufe bei der argentinieschen Botschaft an. Oder es ist jemand aus Bayern hier im Forum, der das ganze schon hinter sich hat.

von raton am 02.02.2013, 19:05



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Hi, eigentlich findet allmählich in den Bundesländern endlich ein Umdenken statt, die Poliker begreifen, dass die deutsche Sprache nicht isoliert, sondern nur durch Bestärkung der Erstsprache / Muttersprache gelernt werden kann. In NRW gibt es deshalb seit vergangenem Jahr Lehrpläne für den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht (oder herkunftssprachlicher UTnerricht). D.h. es ist unabhängig von der Nationalität und liegt in staatlicher Hand und ist kostenfrei. Bayern hat sich vor einigen Jahren entschieden, den muttersprachlichen Unterricht zugunsten ausschließlicher (deutscher) Sprachförderung nicht mehr zu unterstützen. Wie die aktuelle Lage ist, ob auch im konservativen Süden der Republik ein Umdenken beginnt... du kannst dich in jedem Fall an das Kultusministerium (Bayern) wenden und vielleicht habt ihr ja Glück. En ese sentido mucha suerte :-)

von Amayala am 02.02.2013, 21:22



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Hej! Naja, daß Bayern gern Extrawürste brät, ist bekannt, trotzdem gehören die ja vertraglich auch zur EU, ob es ihnen paßt oder nicht. Das kann man also rein rechtlich garantiert einklagen, denn Muttersprachenunterricht ist innerhalb der EU rechtlich verankert. Also stimmt die Aussage, es gebe keinen Rechtsanspruch, so nicht. Kann sein, daß Bayern das gerne hätte (wie damals die dänische konservative Regierung), aber das Wunschdenken ist eben nicht Gesetz. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 02.02.2013, 21:51



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Es scheint keinen herkunftsprachlichen Unterricht Englisch in NRW zu geben. http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Unterricht/Faecher/Fremdsprachen/FAQMU/index.html Könnte es daran liegen, dass Englisch sowieso ab 1. Klasse unterrichtet wird? Obwohl das doch mit herkunftssprachlichem Unterricht inhaltlich nicht vergleichbar sein dürfte - denke ich - da man in der Grundschule bei Null anfängt. Bei uns geht das Schulenglisch morgen los. Ich habe der Englischlehrerin vorher ein Brieflein geschrieben mit der Information dass mein Kind Muttersprachlerin ist. Sie hatte es auch selber der Lehrerin gesagt. Mal gucken, ob man das Gespräch mit mir sucht.

von Pamo am 03.02.2013, 21:29



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Hej Pamo! Zunächst enmal erfreulich, daß NRW auch nicht-EU-Länder einbezieht - daß es dafür allerdings EU-Sprachen wegläßt, ist gesetzeswidrig, so weit ich das weiß. Der EU-Muttersprachenunterricht ist ja seinerzeit eingeführt und gesetzlich verändkert worden, u mdie durch die EU gewärhleistete Freizügigkeit auch für Familien mit Kindern uz sichern. (Inwieweit Muttersprachenunterricht das wirklich leisten kann, steht auf einem anderen Blatt - hilfreich kann gut durchgeführter Unterricht ja durchaus sein!) Insfern also ist diese NRW-Politik nicht rechtens. Und über Deine Erfahrungen mit der Lehrerin würde ich gern was hören. Mein Erfahrung hier in DK nach haben die besten lehrer allenfalls gute Absichten, das Kind speziell zu fördern. Meistens verläuft das i mSande. Allerdings bibn ich auch dazu gekommen, den Lehrern meiner Kinder nichts abzuverlangen, was sie gar nicht leisten können: Sie KÖNNEN keinen muttersprachl. Unterricht geben, schon gar nicht für nur 1 Kind. Sie sind für Fremdsprachenunterricht ausgebildet, den machen sie - alles andere, was sie einem mutterspachl. Kind geben können, ist nur Extraarbeit in Fremdsprache. Und das habenwir dann lieber abgelehnt --- zumindest der Großen hat es mehr genutzt, in der Stunden Hausaufgaben zu machen und somit nachmittags mehr Zeit für andere Herausforderungen zu haben - oder ein deutsches Buch zu lesen.. Unsere Jüngste (16) allerdings profitiert noch von einigen Grammatik- und Textübungen, solange sie sich nicht beschwert, ist es okay so. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 03.02.2013, 21:55



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Ich werde berichten! Ich versuche optimistisch zu sein, aber bisher war jeder an dieser Schule ein "Pamo-Abblocker". Deswegen hoffe ich jetzt eigentlich nur darauf, dass die Lehrerin nicht so eine ist, die mein Kind wegen "fehlerhafter" amerikanischer Aussprache zusammen faltet, sondern dass sie sie statt dessen als Assistentin ausnutzt.

von Pamo am 03.02.2013, 21:59



Antwort auf Beitrag von Pamo

Hej Pamo! was auch nach hinten losgehen kann. Unsere Freunde mit englisch-dänischer Konstellation mußten mal mit der Englischlehrerin ein ernstes Wort reden, weil die Tochter dauernd als Hilfslehrerin dran war: Wenn keiner die Antwort wußte, wurde die Tochter gefragt. das wurde dem Kind irgendwann auch zuviel, ganz abgesehen davon, daß sie nicht dauernd als die strahlende Besserwisserin da stehen wollte. Mal helfen fand ich für meine Töchter auch in Ordnung, Hilfslehrer und Assistentinnenaufgaben dagegen nicht. Nur wie gesagt,die Lerer sind ja nicht dafür ausgebildet, es ist auch nicht ihre Aufgabe, Muttersprachler zu fördern, das können sie auch eben auch gar nicht, weil ihne die Vorkenntnisse/Materialien fehlen. Daher hat sichfür uns bewährt, beider Großen jedenfalls, daß die ihren kram machte (und dabei immer noch ein Ohr auf den laufenden Unterricht hatte), bei der Jüngsten hingegen ist der Unterricht anscheinend okay, sie profitiert sicher noch von einigen Grammatik- oder Rechtschreibübungen. Daß sie trotz einigerFehler bei einem der Abshclußtests jetzt bereits in allen Bereichen die bestnote bekam,. zeigt, daß die Lehrerin ihre Kenntnisse durchaus anerkennt und erkannt hat. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 03.02.2013, 23:02



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Ach Ursel, hier ist die Schulkommunikation so bescheiden, die Lehrer sind ständig wegen jeder Bemerkung persönlich beleidigt, dass ich mir nur erhoffe, dass es irgendwie okay ist. Da ist die Assistenztätigkeit noch eine relativ gute Aussicht! (Und nein, es gibt im Moment keine alternative Schule)

von Pamo am 04.02.2013, 08:32



Antwort auf Beitrag von luvi

Mh, ich lese ab und an hier mir. Mein Mann ist Spanier, ich Deutsche und unsere Kinder beides. Als Lehrerin aus Rlp kann ich dir sagen, dass es auf verschiedene Faktoren ankommt...z.B. Entfernung zum Unterricht, ,Nationalität..... Oftmals kommen türkische oder italienische Kinder in den Genuss von muttersprachlichem Unterricht, da einfach viele Kinder da sind, die die beiden Sprachen sprechen. Spanier gibt es im Vergleich dazu relativ wenig, dementsprechend auch den Unterricht. Im Konsulat teilte man und mit, dass wohl jedes Spanische Kind ein Recht darauf hat, aber es in ländlichen Region sehr schwer ist das Ganze umzusetzen, da ein einzelner Lehrer nicht an fünf verschiedenen Stellen an einem Tag kann, deshalb wird gebündelt und in größeren Städten/Gemeinden ein Angebot bereitgestellt.Ich würde im Konsulat nachfragen, die können schon mal sagen ob und wenn ja wann und wo und ob du teilnehmen kannst (kann mir jetzt nix anderes vorstellen). Oder du fragst in einer spanischen Kirchengemeinde nach, dort gibt es viele Aktivitäten evtl. auch Unterricht oder Hilfe, wo du Unterricht bekommen kannst. Liebe Grüße

von katschnuffel am 04.02.2013, 07:34



Antwort auf Beitrag von katschnuffel

Hej nochmal! Pamo: Wir haben da mehrere Scuhlen durch, mit immer denselben Erfahrungen. Aberwie gesagt, ich erwarte da von den lehrern auch keine besonderen Einsätze, ich finde, das ginge auch zu weit. Gerade habe ich noch einen Aufgabenzettelder Deutschlehrerin meiner Jüngsten korrigiert - und wenn ich in unserer Dorfshcule im Chor übe, steht manchmal was auf Deutsch an der Tafel, das auch nicht paßt . An die Lehrerin aus Rip (was heißt das?( über mir: Der Anspruch durch EU-Recht besagt auch, daß die dt. Heimatgemeinde für den Unterricht sorgen muß, nicht das Konsulat des entsprechenden (anderen) Landes. Wenn das Konsulat dies das trotzdem tut, ist das natürlich eine andere Möglichkeit, aber die dt. Heimatgemeinde muß in Dtld. für spanischen oder engl. oder ... Unterricht sorgen, kostenfrei!!! Allerdings sicherlich erst ab einer bestimmten Schülerzahl, wobei es so gehen kann wie bei uns, daß das kind eben in eine größere Gruppe weiter entfernt gebracht wird (da muß man dan nwirklich den Aufwand gegen den Nutzen abwägen) oder doch, wie ich aus Schweden von einer Familie kenne, im Einzelunterricht!!! Dementsprechend müssen spanische Gemeinden in Spanien, englische in England etc. für den dt. Muttersprachenunterricht sorgen (und natürlich auch anderen EU-Sürachen-Unterricht). Es ist en Denkfehler, der leider oft vorherrscht, daß die ausländische Behörde zuständig sei. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 04.02.2013, 08:47



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Juchhu. RIp= RLP. Großes I und kleines l sind fast gleich. Sicherlich sind die Gemeinden ggfs. Schulträger dafür verantwortlich. Ich selbst unterrichte Englisch und würde trotz sehr guter Kenntnisse mich nicht mit einem Muttersprachler messen können und wollen und denke deshalb, dass Unterricht für Muttersprachler von Muttersprachlern sein sollte. Das Konsulat ist hierbei hilfreich. Ich weiß nicht ob das Konsulat mit den deutschen Gemeinden zusammenarbeitet, aber die Umsetzung von EU Richtlinien ist eine Sache für sich und nicht immer einfach und möglich, deshalb meine Hinweise, da die Länder Interesse haben, dass die Kinder die Sprache erlernen. Liebe Grüße

von katschnuffel am 04.02.2013, 09:42



Antwort auf Beitrag von katschnuffel

Hej! Die Hinweise sind auch ganz sicher hilfreich; ich weiß, daß die Kinder einer Studienfreundin Griechisch durch die griech. Behörden ermöglicht bekamen. ABER: Sinn der Aktion ist das eben,weil Griechenland ja bereits dazu verpflichtet ist, im eigenen Land den Muttersprachenunterricht der dort Ansässigen in den dort vertretenen EU-Sprachen z organisieren. Daß das leider oft erstmal nur graue Theorie ist, ist mir auch klar. Selbst wir im "reichen" DK wurden ja erstmal abgeschmettert und nur unser Einsatz mit HInweis auf die Gesetzeslage hat und dann den Unterricht in Aarhus ermöglicht. Wer sich da nicht auskennt, gibt bei dem ersten negativen BVescheid der Scuklbehörde eben leicht auf - zumal nicht alle in der Lage sind, den Unterricht für die kinder selbst zu bezahlen; das aber erwarten die Konsulate zumeist. Hilf bitte nochmal einem Dummi: RLP, das habe ich nun verstanden, und was heißt das? Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 04.02.2013, 10:54



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Hallo, Rlp ist die Abkürzung für Rheinland-Pfalz. Liebe Grüße

von katschnuffel am 04.02.2013, 11:27



Antwort auf Beitrag von katschnuffel

Danke - Ursel, DK

von DK-Ursel am 04.02.2013, 11:41



Antwort auf Beitrag von luvi

Hallo Luvi, Ich bin Spanierin und meine Tochter hat in diesem Schuljahr mit dem muttersprachlichen Unterricht in BW angefangen, von daher habe ich alles "frisch" erlebt. Anspruch hast Du leider nicht, der Unterricht wird vom spanischen Auslandsministerium und ist nur für spanische Kinder bzw. Kinder mit mind. einem spanischen Elternteil. Allerdings würde ich trotzdem zu der Schule gehen, in der der Unterricht stattfindet, und mit dem Lehrer/in sprechen. Bei uns war es so, dass die Klasse wenige Kinder hatte und davon leider ganz wenige überhaupt Spanisch sprechen konnten. Von daher hat die Lehrerin "inoffiziell" ein nicht-spanisches Kind zugelassen - er nimmt Teil, ist aber nicht eingeschrieben und hat keinen Anspruch an Zeugnisse und Zertifikate. Allerdings ist es wegen der Versicherung problematisch, wenn dem Kind was passiert, ist die Lehrerin daran. An Ihrer Stelle würde ich es wahrscheinlich nicht machen - bin scheinbar schon zu lange in Deutschland. Aber der "normale" Spanier sieht es mit den Versicherungen viel laxer als der Deutsche. Viel Glück, Nati

Mitglied inaktiv - 10.02.2013, 22:40



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Hej nochmal! ich gebe es wirklich auf!! Allerdings nehme ich mal zu Deinen Gunsten an, daß Du Dich auf die das nicht-EU-Sein beziehst und daher den Anspruch nicht siehst. Und da das bei Euch vom span. Ministerium bezahlt wird, können die natürlich bestimmen, wer mitmacht. Aberwer eine EU-Sprache zuhause spricht, hat nach den EU-Regeln Anspruch auf Muttersprachenunterricht, den die dt. Kommune/ Schulbehörde zahlen muß. Daß das nicht immer leicht durchzusetzen ist, gebe ich gerne zu, auch hier in DK hatten wir wie erwähnt Probleme. Oft wissen die Behörden selbst nicht einmal richtig darüber Bescheid. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 11.02.2013, 17:22



Antwort auf Beitrag von DK-Ursel

Hallo, Entschuldigung, dass ich dem EU-Recht nicht so mächtig bin und alle Deine ausführlichen Beiträge nicht durchgelesen habe - ich wollte nur durch meine Erfahrung helfen. Die muttersprachlichen Spanischunterrichte, die ich meine, werden hier beschrieben: http://www.educacion.gob.es/exterior/al/al/programme/alces.shtml Ich habe nicht von einer anderen Umsetzung gehört, habe mich aber mit dem Thema nicht so lange beschäftigt. Ein Versuch ist es natürlich wert. Aber in der Grundchule meiner Tochter können teilweise nicht alle Stunden gedeckt werden, Förderunterricht ist ausgefallen - ich glaube, die Chancen würden da nicht so gut stehen, dass man extra Spanischunterricht organisiert bekommt. Viele Grüße, Nati

Mitglied inaktiv - 11.02.2013, 22:36



Antwort auf Beitrag von luvi

Hi, ich habe die anderen Postings nicht gelesen. Das vorab. Es ist richtig, dass es um die Sprache geht. Aber Du mußt beachten, dass muttersprachlicher Unterricht nur auf Anforderung und bei ausreichender Finanzierung geboten werden muss. Der Anspruch besteht also grundsätzlich, wenn aber zu wenig Schüler, sprich Interessenten vorhanden sind, dann hat es sich auch schon wieder. In Großstädten dürfte das kein Problem darstellen, auf dem Land sehr wohl. Ich habe selbst vor etlichen Jahren muttersprachlichen Unterricht erteilt und da hatten wir das Problem, dass die Kinder aus ddem ganzen Landkreis an eine Schule gebracht werden mußten, was für viele Eltern ein ganz gewaltiges zeitliches Problem bedeutete. Aufgrund der verstreuten Wohnlage der Kinder sah sich auch so lange keiner finanziell in der Bringschuld bis die Eltern Kontakt zum Konsultat aufnahmen, das dann wiederum die Rechte beim Ministerium durchsetzte und einen Teil der Kosten meines Wissens nach mittrug. Ich würde mich auch informieren, wie die Klassen zusammengestellt sind, d.h. werden die Kinder nach Alter oder nach Altersgruppen unterrichtet und wie groß sind die Sprünge dabei? Ich selbst würde erst einmal darauf achten, dass euer Kind eine Basis an Lese- und Schreibkompetenz im Deutschen erwirbt und dann den muttersprachlichen Unterricht aufnehmen. Anderenfalls wird es zu verwirrend. LG Fiammetta

von fiammetta am 12.02.2013, 14:43



Antwort auf Beitrag von luvi

Vielen Dank für Eure ausführlichen Antworten. Ich werde mich nun mal dahinter klemmen, um rauszufinden, wo der nächste Unterricht stattfindet. Ich werde Euch berichten, wie´s weitergegangen ist. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 13.02.2013, 23:16