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Geschrieben von DK-Ursel am 25.02.2008, 22:37 Uhr

Muttersprachenunterricht

Hej allesammen!
Weiter unten wurde (wieder einmal) in anderem Zusammenhang danach gefragt, also nochmal für alle Interessierten - mit Schwerpunkt auf DK, weil ich hier eben lebe.

Muttersprachenunterricht.
Darauf haben alle Familien innerhalb der EU einen Rechtsanspruch, wenn in deren Familie eine andere EU-Sprache als die des Umgebungslandes gesprochen wird.
Bei uns z.B. sprechen wir neben Dänisch (auch) Deutsch, also bekam Louise Muttersprachenunterricht.
Einmal pro Woche 2 Stunden.
Ab einer gewissen Schülerzahl ist die Kommune verpflichtet, dies durchzuführen, Kosten dürfen den Eltern dadurch nicht entstehen.

Es scheitert meiner Erfahrung nach meistens daran, daß
a) die Kommunen dies erstmal eh abschmettern (hier geschehen zuerst mit der Begründung, daß die jetzige Regierung sofort nach Amtsantritt den Muttersprachenunterricht für Türken, Somali etc. abgeschafft hatte - das konnten sie auch, aber eben nicht den für EU-Sprachen, weil das eine EU-Regelung ist, die kann ein Landesparlament nicht so einfach mal eben außer Kraft setzen.)

b) angeblich nicht genügend Schüler innerhalb der Kommune vorhanden sind.
Dann aber muß die Kommune - wie bei uns - für den Transport und die Anmeldung in einer anderen Kommune sorgen.
d.h. man muß die Kinder sammeln.

Wir Eltern hingegen mußten überlegen, wieviel uns der Unterricht im Verhältnis zum Aufwand wirklich brachte.
Nun kennen wir die hiesige (damalige) Muttersprachenlehrerin auch privat und die meinte, gemessen an der langen Fahrerei brachte es Louise, so wie wir es auch sagen, zu wenig, also haben wir das Projekt wieder aufgegeben, ziehen es für Sophia aber durchaus in Betracht.

Es gilt für Kinder ab der Schulpflicht, soweit ich weiß, und man darf sich, wie erwähnt, nicht abschmettern lasen.

Natürlich habe ich erstmal weitgehend dänische Links, interessant jedoch, daß nach unserem Widerspruch und hartnäckigem Verhandeln (WIR glauben aufgrund schlechter Erfahrungen längst nicht mehr alles, was uns Behörden weismachen wollen! Die sind manchmal sehr unwissend in ihren eigenen Ressorts und / oder informieren manchmal sogar wissentlich falsch) unsere Kommune eine Seite zur Info auf ihrer Homepage hat - aber eben erst seit den Infos, die sie durch uns bekam !

Grund bzw. Ziel dieses Unterrichts ist, daß die Kinder bei einem etwaigen Rückzug in das andere EU-Land keine erheblichen Schulprobleme haben sollen.
Stichwort Freizügikeit innerhalb der EU.

Was jedoch in den Muttersprachenunterricht unserer Bekannten kam, war teilweise lachhaft - das erinnert mich dann eben auch sehr an die Kinder, die im KIGA in den Englischunterricht geschickt werden.
Wohlgemerkt aber ist das Ganze ein MUTTERSPRACHENunterricht, nicht ein Fremdsprachenunterricht, d.h. die Schwerstarbeit, wenn wir es mal so nennen, liegt bei den Eltern - weiterhin und in besonderem Maße!

Schaut vielleicht mal hier, ob Ihr da für Euer Land weiterkommt:

Es geht um die Richtlinie 77/486/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern
(ABl. L 199 06.08.1977 S. 32)

Nachzulesen in allen EU-Sprachen hier:

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexdoc!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=31977L0486&model=guicheti

insbesondere Artikel 3:

Die Mitgliedstaaten treffen nach Maßgabe ihrer innerstaatlichen Verhältnisse und ihrer Rechtssysteme in Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten geeignete Maßnahmen, um unter Koordinierung mit dem Regelunterricht die Unterweisung der in Artikel 1 genannten Kinder in der Muttersprache und der heimatlichen Landeskunde zu fördern. (1)ABl. Nr. C 280 vom 8.12.1975, S. 48. (2)ABl. Nr. C 45 vom 27.2.1976, S. 6. (3)ABl. Nr. C 13 vom 12.2.1974, S. 1.

Außerdem kann man auf die UN Kinderkonvention verweisen:

http://www.blja.bayern.de/Textoffice/gesetze/TextOfficeUN_Kinderkonvention.htm

insbesondere den Artikel 29c:

Artikel 29 [Bildungsziele; Bildungseinrichtungen]

(1) Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss,
a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen;
b) dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln;
c) dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln;
d) das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten;
e) dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln.
(2) Dieser Artikel und Artikel 28 dürfen nicht so ausgelegt werden, dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigen, Bildungseinrichtungen zu gründen und zu führen, sofern die in Absatz 1 festgelegten Grundsätze beachtet werden und die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung den von dem Staat gegebenenfalls festgelegten Mindestnormen entspricht.


Daisy:
Übrigens bezweifele ich, daß der Muttersprachenunterricht bereits aber der 0. bei Euch durchgeführt wird, auch hier war es erst später (1. oder2. Klasse9, was ja auch Sinn macht, weildie Kinder ja lesen nud schreiben lernen sollen - das passsiert noch nicht so ausgeprägt in der 0. Klasse.


Gruß - hej-hej
Ursel, DK
Mutter dt., Vater dän. - mit 2 Töchtern (1992/1996)

 
12 Antworten:

Auch 'ne Frage hab' :-)

Antwort von BiggiMael am 26.02.2008, 0:30 Uhr

Hallo Ursel, kennst Du zufällig auch die Definition von Muttersprache? Wenn mein Mann mit unserem Sohn französisch spricht, ohne selbst Muttersprachler zu sein, ist aber ja immerhin Amtssprache in seinem Heimatland, dann ist wohl Französisch ebenfalls seine Muttersprache?
Hehe, das würde mir gut gefallen, müsste aber testen, wie unser Kleiner dann mitkommt (dauert ja noch).
Ich kenne auch Leute, die zweisprachig erziehen, obwohl keinerlei Bezug besteht zur zweiten Sprache (finde ich selbst jetzt gar nicht so toll, ist aber egal). Ist das dann Muttersprache?
Diese Möglichkeit würde die Besagten wahrscheinlich sehr freuen.
Danke jedenfalls für obige Info.
Ciao Biggi

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Re: Auch 'ne Frage hab' :-)

Antwort von koesti am 26.02.2008, 8:44 Uhr

Hallo Biggi,

wenn ich Ursels Beitrag richtig gelesen habe, dann geht es darum, dass man die Sprache des EU-Ursprungslandes der Eltern (wenn die Eltern diese auch mit den Kindern sprechen) fördern will in Hinblick auf einen möglichen Umzug in dieses Land.
Wenn Dein Mann also z.B. Belgier ist, dann würde es schon passen.

LG, koesti

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Re: Auch 'ne Frage hab' :-)

Antwort von DK-Ursel am 26.02.2008, 9:13 Uhr

Ganz genau, koesti!
Mehr kann ich Dirleider nicht sagen, Bigi, denn Du schreibst ja leider nicht mal i mAbspann, wo Ihr wohnt und wie Eure KOnstellation ist.

Es geht NICHT darum, daß die EU-Staaten "künstliche" Mehrsprachigkeit fördern wollen - es geht darum, daß die Eltern aus verschiedenen EU-Ländern mehr oder weniger beliebig in das jeweilige andere Land wechseln können, ohne daß die Kinder sprachlich völlig daneben hängen.
Das beinhaltet natürlich auch Vorarbeit der Eltern, wie ich ja eingangs beschrieb.
Es ist eben kein "Fremdsprachenunterricht".

ICH definiere da erstmal gar nichts, die Regeln sind nun mal so, daß es eine Muttersprache beim Elternteil sein muß, die auchzuhause gesprochen wird.
Sollte man in einem 3. Land leben, muß man sich wohl auf eine einigen - 2 Sprachen Muttersprachenunterricht gibt es meines Wissens nicht.
(Oder man muß kämpfen - wir mußten ja schon für die eine Muttersprache den Behörden nachweisen, daß wir i mRecht waren, lächel.)


Gruß - hej-hej
Ursel, DK
Mutter dt., Vater dän. - mit 2 Töchtern (1992/1996)

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Danke Ursel

Antwort von pexi66 am 26.02.2008, 18:27 Uhr

Hola Ursel,vielen Dank fúr die ausführliche Info - besonders für die Homepage in allen Sprachen.Ich war bis zum deutschen Gesetz gekommen,konnte aber nicht das entsprechende spanische Pendent finden.Versuche es nun erneut,obwohl ich fast sicher bin,dass die Valencianos hier mich auch auflaufen lassen. Nur das Argument es gäbe zuwenig Schüler,können sie wirklich nicht bringen. Falls ich etwas erreichen sollte,lasse ich es euch wissen.
Liebe Grüsse aus der Sonne
Christiane

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Re: Muttersprachenunterricht

Antwort von Crazydaisy am 26.02.2008, 20:09 Uhr

Danke Ursel.

Ich hatte mir das schon alles beim undervisningsministerium.dk 'runtergeladen :)

Also, auf geht's. Dann wollen wir uns mal wieder mit den Behörden anlegen... :)

Wir sind sowieso ständig am Kämpfen, da unser Ältester svagsynet (Schwachsehend?) ist und wir so ca. jede Pädagogen-Stütz-Stunde erkämpfen müssen...

Vielleicht, ist es eine gute Idee, die Schule schon jetzt auf Ihr Glück vorzubereiten...
Wir wohnen nämlich auch auf dem Land und die Jungs kommen in eine kleine Dorfschule.

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Re: Danke Ursel

Antwort von DK-Ursel am 26.02.2008, 20:10 Uhr

Viel Glück Christiane und alle, die es versuchen werden.
Laßt Euch nicht abwimmeln, die meisten Beamten kennen ihre eigenen Gesetze nicht besonders gut und / wollen dies auch gar nicht - diese Erfahrung haben wir hierzulande leider auch auf anderen Gebieten machen müssen.
Fragt, wie sich ihre abschlägige Antwort mit dem und dem Paragraphen vereinbaren läßt - dann müssen die suchen und erklären - und Ihr erstmal nichts beweisen (tut Ihr ja indirekt sowieso schon, grins).

So haben wir das bei der abschlägigen Antwort gemacht, darauf versanken die dann erstmal in langes "Nachdenken" - notfalls erinnern! - und irgendwann kam der positive Bescheid.
Auch um die Transportkostenübernahme mußten wir - fast schreibe ich : natürlich - wieder kämpfen.
Aber.
Es lohnt sich!

Gruß - hej-hej
Ursel, DK
Mutter dt., Vater dän. - mit 2 Töchtern (1992/1996)

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An Ursel

Antwort von Crazydaisy am 26.02.2008, 20:16 Uhr

In §4 der bekendtgørelse om modersmålundervisning heißt es:

"Undervisningen kan efter kommunalbestyrelsens beslutning tillige omfatte børnehaveholdet".

Also gar nicht ganz abwegig mit der Kindergartenklasse... :)

Wo bei Århus und was machst Du so?

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Danke, Koesti und Ursel

Antwort von BiggiMael am 27.02.2008, 0:21 Uhr

Hallo, ich stelle gerade fest, dass ich wohl zu faul war, alles zu lesen.

Wenn es um das Ursprungsland geht, das EU sein muss, dann geht das wohl in unserem Fall nicht, das ist der Kongo, aber Französisch ist Amtssprache.
Und das spricht mein Mann mit unserem Kleinen, obwohl nicht Muttersprache. Ach so, wir leben in Deutschland.

Andererseits leben wir aber innerhalb der EU, und die innerhalb der Familie gesprochene Nicht- Umgebungssprache ist eine EU-Sprache.

Ich glaube, ich rufe einfach mal bei öh welcher Behörde? Vermutlich mal wieder bei der Ausländerbehörde? an.

Jedenfalls ist das von Ursel ein sehr guter Input,

und die Richtlinie "innerhalb der EU lebend und in der Familie eine EU-Sprache sprechend" würde sogar für meine deutschen, in Deutschland lebenden, innerhalb der Familie auch englisch-sprechenden Bekannten gelten.
(aber soweit kann es wohl nicht gehen, nehme ich an)

Ciao Biggi

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Re: An Ursel

Antwort von DK-Ursel am 27.02.2008, 13:47 Uhr

Hej Biggi!

Ja, das mag für etliche gelten,die ihr nicht muttersprachlich zweisprachig aufziehen, aber die Muttersprachenregelung gilt eben - so wie ich das (nicht allein) verstehe - für die, die ihre EU-Muttersprache mit dem Kind sprechen,welche nicht EU-Umgebungssprache ist.

Es geht eben darum, Famien mit mehreren EU-Nationalitäten die in der EU gerantierte Freizügigkeit zu sichern, im besten Fall dazu beizutragen, daß die Kinder wirklich 2 Muttersprachen haben (was aber eher von den Eltern geleistet werden muß!).

Der feine, aber wichtige Unterschied wird eben von denen oftmals übersehen, die ihre Kinder nicht-muttersprachlich zweisprachig erziehen, um ihnen "einen besseren Start" zu geben, "Gefühl für Sprache" zu vermitteln oder was weiß ich.
Der Schritt zur Muttersprache ist da aber eben (in den allermeisten Fällen) ein bißchen weiter!

Die Sache mit dem Französisch / Kongo würde ich durchaus weiterverfolgen, obwohl es natürlich andererseits nichts mit der Feizügigkeit zu tun hat.
Aber vielleicht fehlen ja auch Kinder, um einen Trupp vollzumachen ...
(Wobei behörden dann sicher lieber alles abblasen - ist ja nicht wie in der VHS, wo jeder Kursteilnehmer ein zahlendes Mitglied ist.)

Gruß - hej-hej
Ursel, DK
Mutter dt., Vater dän.
mit 2 Töchtern (1992/1996) - fließend in 2 Muttersprachen!

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Muttersprachenunterricht

Antwort von DK-Ursel am 27.02.2008, 13:49 Uhr

Nachtrag:

Ich habe keine Ahnung, wo man in Dtld. am besten anfängt, Ausländerbehörde ist sichern icht ganz falsch.
Wir sind hier zum Schulamt gegangen - notfalls müssen die weiterverweisen.


Gruß - hej-hej
Ursel, DK
Mutter dt., Vater dän.
mit 2 Töchtern (1992/1996) - fließend in 2 Muttersprachen!

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Nochmal @An Ursel

Antwort von BiggiMael am 27.02.2008, 22:53 Uhr

Hallo nochmal, ich stimme dir bezüglich der "beide-nicht-Muttersprachler", trotzdem zweisprachig völlig zu. Ich kenne aber einige solcher Familien, da machen die Kinder in der Krippe schon Englisch-Kurse (was sicher nix schadet, kindgerecht und schön), aber ich würde das nicht machen. Ich denke, da fehlen einfach die Nuancen und auch die Natürlichkeit, egal, ist nicht das Thema.

Ich werde es für uns verfolgen, und die Kurse kommen bestimmt zusammen, denke frz ist da kein Problem, aber wir haben noch vieeeel Zeit.

Und ich glaube sogar, dass das in Deutschland auch für die Nicht-EU-Sprachen prinzipiell noch geht.
Und die jetzige dänische Regelung finde ich sehr schade.

Ciao Biggi

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Re: Nochmal @An Ursel

Antwort von DK-Ursel am 27.02.2008, 22:59 Uhr

Hej Biggi!

Tja, Sprachen unterstützen ist immer schön und gut, aber diese regel kam eben irgendwann für die gastarbeiter etc. pp in Gang.

Ich find ees auch schade, daß die anderen keinen Muttersprachenunterricht mehr bekommen.
Noch schlimmer sind ja die Forderungen der Dansk Folkeparti, daß überall Dänisch gesprochen wird --- sogar innerhalb der Familien.
das beziehen sie natürlich weitgehend auf die Türken, aber so fördert man die Integration absolut nicht!!!

Und die Dänen, die ich im Ausland "kenne", würden sich auch nicht verbieten lassen, innerhalb der eigenen 4 Wände ihre dänische Muttersprache zu sprechen!

Wir wissen doch alle, wie sehr die Minderheiten-Völker um den Erhalt ihrer Sprache kämpfen, denen es von diktatorischen Machthabern verboten wird, sie zu gebrauchen!

Damit nimmt man Menschen ihre Identität, und ohne die wird Integration erst recht uz Assimilation!


Gruß - hej-hej
Ursel, DK
Mutter dt., Vater dän.
mit 2 Töchtern (1992/1996) - fließend in 2 Muttersprachen!

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