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Muss mal Dampf ablassen!

Thema: Muss mal Dampf ablassen!

Und mich über die deutschen Ämter aufregen. Hatten gestern voll den Stress, als wir die Maus hier angemeldet haben. Mein Mann ist Italiener und ich Deutsche, um das vorweg zu sagen. Nun waren wir halt beim Einwohnermeldeamt, und die stellten sich total quer, weil wir beide Staatsangehörigkeiten haben wollten. Das haben die Damen und Herren absolut nicht verstanden und das ganze hat ewig gedauert. Wo ist denn bitte das Problem? Muss man den nun mit Hängen und Würgen die Geburtsrate der "Nur Deutschen" erwöhen in der Statistik? Oder ist man einfach zu faul, einen Brief ans italiensiche Konsulat zu schicken?

Mitglied inaktiv - 13.04.2007, 14:25



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...oder...oder...oder... :) da kanns viele gruende geben, wahrscheinlich langeweile... sag denenn einfach sie sollen das machen weil du es so willst und diskutieren gibts nicht! zu spaet...beim naechsten mal...:)

Mitglied inaktiv - 13.04.2007, 18:00



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Falls Du in Deutschland bist: Das deutsche Einwohnermeldeamt hat doch gar nichts mit der italienischen Staatsangehörigkeit des Kindes zu tun. Das erledigst Du beim ital. Konsulat. Die Diskussion kann ich mir vorstellen. Ich habe auch nur schlechte Erfahrungen gemacht und habe mir allerhand Falsches anhören müssen. (Daher erzähle ich den Ämter gar nichts von der mehrfachen Staatsangehörigkeit wenn ich nicht muß oder nicht den Tag da verbringen will).

Mitglied inaktiv - 13.04.2007, 22:22



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Hallo, Birki, also nicht aufregen!! ich erzähle dir mal, wie es bei uns war. Mein Mann ist Deutscher, ich Französin. 1. Wir haben unsere Tochter beim Einwohnermeldeamt angemeldet (somit hat sie die deutsche Staatsangehörigkeit). 2. Wir haben sie beim französischen Konsulat angemeldet (somit hat sie die französische Staatsangehörigkeit) MEHR NICHT, ALSO KEINE DISKUSSION!!! Müsste bei euch ähnlich sein, nur eben mit dem italienischen Konsulat (;-)) logo). ich hoffe, ich konnte dir helfen! Viel Glück! viele Grüsse, Lolo

Mitglied inaktiv - 14.04.2007, 00:12



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Birki, was habet ein Einwohnermeldeamt mit einer auslaendischen Staatsangehoerigkeit zu tun? Du hast doch bestimmt bei Deinen Kliniksahcen Euer familienbuch beigehabt- wenn Ihr eins habt und verheiratet seid.Das Krankenhaus hat dem Standesamt die Geburt gemeldet, die Euch eine Geburtsurkunde ausgestellt- und aus. Und als deutsche Behoerde koennen sie nur deutsche Urkunden ausstellen.Und das italienische Konsulat ist fuer die italienischen Urkunden zustaendig. Wieso sollten die sich ans italienische Konsulat wenden? von daher- aemterkram ist nie erfreulich, keep cool Benedikte

Mitglied inaktiv - 14.04.2007, 01:42



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Das ist natürlich von Land zu Land verschieden, aber in Belgien (mein mann Holländer, ich Deutsch) ist gesetzlich nur eine Nationalität zugelassen: also mussten wir für das belgische Recht EINE Nationalität wählen: das war niederländisch - einfach, weil es viel einfacher war für meinen Mann in den ersten Wochen nach der Geburt zur Botschaft zu laufen für die benötigten Papiere. ABER natürlich ist sie auch deutsch - ich kann also ohne Probleme einen deutschen Reisepass für sie beantragen bei der deutschen Botschaft, wie auch einen niederländischen. Vor deutschem Recht wird sie also zwei Nationalitäten haben, da das in Dtl zulässig ist...

Mitglied inaktiv - 14.04.2007, 10:13



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Hallo, ich kann verstehen, dass du wütend bist. Für uns war das auch nicht leicht. Vater Brasilianer, Mutter Deutsch-Irin und Baby in London geboren. Damit war man anfangs doch sehr überfordert - und zwar bei sämtlichen Behörden. Inzwischen ist die Maus Deutsche und Brasilianerin. Irland gehört ja eh zur EU und damit hat sie, durch die deutsche Staatsbürgerschaft, eh Aufenthaltsrecht in allen EU-Staaten. Aber allein die Behördenrennerei schreckt mich vor einer erneuten Schwangerschaft ab ;-) (naja, ist eh erst in zwei oder drei Jahren geplant lol). LG Niamh

Mitglied inaktiv - 14.04.2007, 13:27



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Ich kann eigentlich nur sagen, daß es bei uns überhaupt keine Probleme gegeben hat : vor 7 Jahren ! Die Dame vom Standesamt die in der Klinik vorbei kam, hat uns sogar darauf aufmerksam gemacht, daß unser Kind recht auf 2 Staatsangehörigkeiten hat und uns gefragt ob wir dies denn möchten. Wir haben ihn dann mit 2 Nationalitäten eintragen lassen - Deutsch/Belgisch. Die Papiere dafür habe ich bei den resp. Behörden (Belg. Botschaft und D. Standesamt) besorgt. Es gab überhaupt keine Diskussion und wir wurden auch nicht schief angeschaut : dies in Bayern *lach*! Also, es kann auch anders laufen - nur ruhig Blut - euer Kind hat recht auf die 2 Staatsangehörigkeiten, ende.

Mitglied inaktiv - 18.04.2007, 16:47