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mal eine frage,wer hat den kindern die doppelte staatsbürgerschaft gegeben und vonwelchen ländern?

Thema: mal eine frage,wer hat den kindern die doppelte staatsbürgerschaft gegeben und vonwelchen ländern?

Mitglied inaktiv - 24.02.2004, 14:09



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Meine Kinder haben eine doppelte Staatsbürgerschaft: die französische, weil sie in Frankreich geboren sind, und die deutsche, weil ich Deutsche bin. LG Christina

Mitglied inaktiv - 24.02.2004, 14:19



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Meine Tochter ist Französin weil ich es auch bin, Italienerin weil den Papa Italiener ist, und Deutsch weil sie in Deutschland geboren ist. Sie hat drei Staatsangehörigkeit !! LG Betty

Mitglied inaktiv - 24.02.2004, 15:03



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Hallo Meine Kinder haben die Amerikanische (vom Papa) und die Deutsche (von mir). LG Yvonne mit Jonathan, Johanna und Jordan inside

Mitglied inaktiv - 24.02.2004, 21:25



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italienisch vom Papa und deutsch von mir...

Mitglied inaktiv - 24.02.2004, 21:58



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britisch vom vater und deutsch von mir

Mitglied inaktiv - 25.02.2004, 07:15



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deutsch vom papa und griechisch von mir ;o)

Mitglied inaktiv - 25.02.2004, 12:09



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Doppelte Staatsbürgerschaft kann man nach den jeweiligen Elternteilen erlangen. Die deutsche Staatsbürgerschaft hat man automatisch, wenn ein Elternteil Deutscher ist. Eine Erlangung der deutschen Staatbürgerschft nur durch die Geburt in Deutschland, wenn beide Eltern Ausländer sind, ist leider nicht möglich (anders in den USA). Die zweite Staatsbürgerschaft (neben der Deutschen) kann man entweder durch einen ausländischen Elternteil bekommen oder wenn man als Deutscher in einem Land geboren wurde, wo die Staatangehörigkeit durch die Geburt erlangt werden kann (z.B. USA). Ich und mein Sohn haben eine doppelte Staatsbürgerschaft (aufgrund der Elternteile). Gruß Renate

Mitglied inaktiv - 25.02.2004, 12:49



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also so wie ich informiert bin können Kinder die in Deutschland geboren sind und beide Eltern Ausländer sind auch automatisch die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind: Einer der beiden Elternteile muss sich seit mind. acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzen. Liegen diese Vorraussetzungen vor, sind keine zusätzlichen Anträge nötig und das Kind wird automatisch bei der Geburt Deutsche/r. Das ganze nennt sich Geburtsrecht! LG Supie

Mitglied inaktiv - 25.02.2004, 13:35



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Hallo Supie, Deine Information ist richtig. Ich habe es gerade durch das Internet nachgeprüft. Dies ist jedoch relativ neu - gilt für Kinder, die nach dem 1.1.2000 geboren sind. Gruß Renate

Mitglied inaktiv - 26.02.2004, 12:03



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meine Maedchen haben die Deutsche (von mir) und die Amerikanische (vom Daddy)

Mitglied inaktiv - 26.02.2004, 20:27