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Geschrieben von MM am 01.03.2007, 10:24 Uhr

Krippe,KIGA, Geld f.Eltern...Wie ist das bei Euch?

Hallo, nach dem Lesen verschiedener Beiträge v.a. hier im ERziehungsforum und nachdem ich ein wenig die Diskussion in Deutschland um Krippenplätze, Gleichstellung von Haus- und FRemdbetreuung... usw. verfolgt habe, würde mich interessieren, wie das in verschiedenen Länedrn so geregelt ist mit KIGA, KITA, der Möglichkeit eine Zeitlang mit Kind zu Hause zu bleiben... usw.?
Hier in Tschechien ist es so:

Hier bekommt die Person, die "persönlich und ganztägig" das Kind betreut (meist die Mutter, kann aber auch der Vater oder "offizielle" Pflegeeltern o.ä. sein), 3 Jahre lang eine finanzielle Sozialleistung namens "Elternbeitrag/Elternzuschuss". Dies kann evtl. auf 4 Jahre verlängert werden, wenn das Kind mit 3 noch nicht in de KIGA geht. Diese Leistung betrug bis vor kurzem cca. 3600 CZK (tschech. Kronen), d.h. umgerechnet cca. 120 EUR. Jetzt ist sie auf cca. 7500 CZK (250 EUR) eröht worden, ist aber unklar ob es so bleibt (da die Erhöhung im Rahmen "populisticher Wahlversprechen" angekündigt wurde und jetzt aber viele sagen, das sei übertrieben - naja, finde ich eigentlich nicht...). Man muss dazu sagen, der aktuelle offizielle Durchschnittslohn in Tschechien beträgt etwas über 20000 CZK (etwas über 700 EUR), was aber irreführend ist, da 3/4 der Bevölkerung darunter liegen. Der Minimallohn liegt bei 7500 CZK (250 EUR), das ist aber wirklich wenig. Ein KIGA-PLatz (ab 3 Jahre) in Prag kostet um die 1000 CZK (33 EUR) monatlich (das variiert aber auch etwas, gehe von uns aus), aber Krippe (BIS 3 Jahre) ist teurer, so zwischen 2000 und 6000 CZK (cca. 70-200 EUR) + Essen für einen Ganztagsplatz. Geht das Kind in die Krippe (Betreuung unter 3 Jahre), entfällt der Anspruch auf den "Elternzuschuss", da man das Kind ja dann nicht mehr selbst betreut, sondern i.d.R. arbeiten geht. (Wird es aber z.B. von den Grosseltern betreut, ist das "offiziell" keine Betreuungseinrichtung und die Mutter bekommt den Beitrag weiterhin - manchmal etwas problematisch...?) Ach ja, zwischen 3 und 4 Jahren kann man das Kind für eine geringere Stundenzahl (eben nicht ganztags, eher so "schnuppermässig") in den KIGA geben und behält den Anspruch auf die Leistung. Ab 4 J. dann aber nicht mehr.
Die Regel ist, dass die Mütter (manchmal auch die Väter) diese 3 Jahre, manchmal 4 (aber da muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz nicht mehr freihalten, das geht nur bis 3 Jahre) mit den Kindern zu Hause sind und dann wieder arbeiten gehen und das Kind in den KIGA geben. Oder wenn sie innerhalb der 3 Jahre ein zweites KInd bekommen, erhalten sie die Leistung dann für dieses (man kann sie nicht 2x erhalten) und die Anpsruchszeit berechnet sich dann ab der Geburt des 2. Kindes.

Der GRundgedanke ist wohl der, dass der Elternteil, der das KInd betreut, nicht verdienstmässig arbeiten gehen kann und zumindest eine gewisse Kompensation dafür bekommt, damit Familien mit Kindern nicht zu sehr benachteiligt sind. Ich finde die Regelung ganz OK so.

Sorry für die Länge, aber vielleicht finden sich hier trotzdem ein paar Leute, die Lust haben zu schreiben wies bei ihnen ist und wie sie das finden?! Bin gespannt, danke!!!

 
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