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Kindergeld

Thema: Kindergeld

Hallo Ihr alle, ich hätte gerne gewußt ,wer von euch, die im Ausland als Deutsche leben, Kindergeld für seine Kinder bezieht. Meiner Meinung nach, steht einem nur Kindergeld zu, wenn man in Deutschland gemeldet ist oder für eine deutsche Firma im Ausland tätig ist oder sich vorübergehend im Ausland aufhält. Mein Mann meint aber, daß mir als deutsche Staatsbürgerin auf jeden Fall für meine Kinder Kindergled zustehen muß. Es wäre natürlich sehr schön, wenn er Recht hätte, das Geld könnten wir sehr gut gebrauchen, aber gibt es für Deutsche die auf Dauer im Ausland leben da irgend eine Möglichkeit, ohne sich irgendwo in Deutschland Pro forma anzumelden (was ich irgendwo nicht mit meinem Gewissen vereinbaren kann). Danke für Euer Feedback. Viele Grüße Derya

Mitglied inaktiv - 08.11.2006, 23:20



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Auch wenn man in Deutschland gemeldet bleibt hat man kein Anrecht auf Kindergeld sobald man weniger als 180 Tage in Deutschland sich aufhaelt. Ausnahmen sind entsande wie Diplomaten und aehnliches. Gemeldet kann man nur bleiben wenn einem ein Wohnraum zur Verfuegung steht. http://www.germany.info/relaunch/info/consular_services/otherconsularservices/melderecht.pdf Man muss zu unrecht bezogenes Kindergeld zurueckzahlen und mit einer Strafe rechnen wenn man unberechtigt Kindergeld bezieht.

Mitglied inaktiv - 08.11.2006, 23:44



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Wir sind beide deutsche Staatsbuerger, sind auch noch in Deutschland bei den Schwiegereltern gemeldet (wollte die USA gerne so bei unserem Visa), leben seit 15 Monaten in den USA. Und wir haben KEIN Anrecht auf Kindergeld, das gibt es nur, wenn man auch in Deutschland wohnt oder eben wie Diplomaten "verschickt" wird. Wieso moechte dein Mann, offensichtlich Tuerke, in der Tuerkei lebend, denn deutsches Kindergeld haben? Koenntest du mir dazu mal etwas schreiben? Ich finde die Idee deines Mannes klingt ziemlich nach schmarotzen! Juchhu, vielleicht kann man da noch Geld abholen, auch wenn ich mit Deutschland nichts zu tun habe? Da leider mittlerweile zu viele Menschen so denken, dass sie moeglichst viel Geld vom Staat bekommen, egal ob es ihnen zusteht oder nicht, ist es doch kein Wunder, dass immer mehr Steuern erhoeht werden, denn das Sozialsystem geht bankrott.

Mitglied inaktiv - 09.11.2006, 00:58



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Ich lebe in den Niederlanden. Bin mit einem Niederländer verheiratet, gehe nicht arbeiten. Ich habe nur anspruch auf das Niederländische Kindergeld. Mit Deutschland habe ich nichts mehr am Hut. Anders ist es bei Deutschen die an der Grenze wohnen. Wenn da einer der Elternteile in Deutschland arbeitet kann man versuchen das Deutsche Kindergeld zu beantragen. Aber ich kenne keinen den es geglückt ist. Ihr lebt in der Türkei so mit habt ihr wenn es das da gibt recht auf Kindergeld bei euch. Wenn es das bei euch nicht gibt dann hast du leider Pech. Lieber Gruss Trixi

Mitglied inaktiv - 09.11.2006, 07:42



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Hallo Derya, also auch fuer Bettina wir haben auch fuer 2,5 Jahre im Ausland gelebt und hatten kein Anrecht auf Kindergeld. Mein Mann zahlt seine Sozialabgaben in England und ich beziehe fuer beide Kinder Kindergeld in England. Die Englander zahlen viel weniger Kindergeld als Deutschland und jetzt da wir wieder permanent in Deutschland wohnen bekomme ich die Differenz die zwischen enlischem und deutschem Kindergeld entsteht aus Deutschland. Heisst im Klartext das hat nix mit Sozialabgaben zu tun. Du musst permanent in deutschland gemeldet sein. Ich wuerde es jedoch nicht wagen den Staat zu betruegen. Hab ich (ich und meine Kinder sind deutsch) auch nicht gemacht weil ich dass fuer Abzocke und Scharotzerei halte und unfair allen Steuerzahlern gegenueber finde (davon gibt es eh schon genug). Da muss ich happy together recht geben. Ausserdem denk dran wenn die dahinter kommen musst Du alles zurueck zahlen und eine Strafe obendrauf! LG M. Baird

Mitglied inaktiv - 13.11.2006, 22:26



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lebe im Ausland und erhalte deutsches Kindergeld. Die Tochter meiner Kollegin, die ebenfalls in deutschland ihr Einkommen versteuert, hat vorher bei ihrem Vater in Schweden gewohnt und kriegt derzeit noch das dortige Kindergeld. Warum ,wieso- kann ich nicht sagen. Jedenfalls wurde bei mir unbegrenzte Steuerpflicht in Deutschland festgestellt,deshalb wohl der anspruch auf Kindergeld. Und ich bin komplett abgemeldet- also erster Wohnsitz Ausland. benedikte

Mitglied inaktiv - 09.11.2006, 03:58



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Kindergeld kann man im Ausland nur beziehen, wenn man in Deutschland unbeschränkt Einkommenssteuerpflichtig ist. Der Wohnsitz hat nichts damit zu tun. Kindergeld gibt's eh nur auf Antrag, und die Familienkasse wird wohl nicht "einfach so" Geld ins Ausland überweisen... Näheres findet sich bei Wikipedia... Gruss Sphynx

Mitglied inaktiv - 09.11.2006, 05:21



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.... aber auch nur da wir die Sozialleistungen in Deutschland weiter zahlen. Es steckt in allen Beiträgen der Vorrednerinnen ein wenig Wahrheit und ein wenig Unwahrheit. Also uns ist es so erklärt worden: Unser Wohnsitz befindet sich hier in Spanien (zwar nur vorrübergehend, aber wir sind so gemeldet als würden wir bleiben). Da mein Mann aber für ein deutsches Unternehmen hier arbeitet und die Sozialleistungen in Deutschland weiterhin bezahlt, steht uns das Kindergeld auch weiterhin zu. Da erinnerst Du mich übrigens an was, für den Zwerg den wir in ein paar Wochen bekommen muss ich das ja dann auch neu beantragen. Ich gehe nun mal Formulare suchen!!!!! *wink*

Mitglied inaktiv - 09.11.2006, 11:44



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Also wir bekommen auch kein Kindergeld.Hatte es letztes Jahr beantragt,aber es wurde abgewiesen,da ich in D nicht Einkommenssteuerpflichtig bin.Kindergeld steht Euch nur zu,wenn Ihr für ein deutsches Unternehmen im Ausland tätig seit.Das Unternehmem zahlt ja die Soziabgaben und ect weiter in D.

Mitglied inaktiv - 09.11.2006, 12:02



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Kindegeld wird immer dort ausbezahlt wo die Eltern bzw. die Mutter arbeitet. Ich war z.B. noch in Deutschland gemeldet, mein Partner aber schon in der Schweiz. Da ich nicht gearbeitet habe, habe ich in Deutschland kein Kindergeld bekommen, mein Partner musste es in der Schweiz beantragen. Viele Grüsse, Chrissie

Mitglied inaktiv - 09.11.2006, 13:17



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Du bekommst von dem Land Kindergeld, in dem du arbeitest, und an das du Sozialabgaben leistest. Wenn du hier in D keinen Wohnsitz mehr hast (was ich annehme) und ihr in der Türkei lebt und arbeitet - warum solltest du dann von D Kindergeld bekommen???

Mitglied inaktiv - 09.11.2006, 15:44



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wir leben zwar im aussland aber ich habe ein Mietobjekt in Deuschland was auch kommplet vermietet ist und gemeldet bin ich da auch noch. Wie sieht es da aus kann mir damit einer Helfen, ich bezahle jedes Jahr meine EInkommenssteuer dafuer. Mir haben sie seit dem ich jetzt weg bin kein Kindergeld mehr gezaht und ich weiss nicht ob das so richtig ist. Danke im vorraus. Gruss Bettina

Mitglied inaktiv - 09.11.2006, 17:52



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Bei uns war das so, dass wir beweisen mussten, dass der Kindesvater im Ausland kein Kindergeld bekommt, bzw. kein Arbeitseinkommen hat, wodurch er Kindergeld-berechtigt ist. Du müsstest also bei den deutschen Behörden darlegen, dass ihr im Ausland kein Einkommen habt, bzw. kein monatliches Gehalt. LG, Chrissie

Mitglied inaktiv - 09.11.2006, 22:39



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Hallo, vielen Dank für die ganzen Beiträge. Wie ich sehe habe ich wohl recht damit, daß uns aus Detuschland kein kIndergled zusteht obwohl ich Deutsche bin. Mein mann meinte halt, daß es, wenn es der deutsche Staat seinen Staatsbürgern gewährt dann allen gewähren muß, egal wo sie wohnen, und er meinte auch einige Deutshce kennen gelernt zu haben, die ohne in Deutschland steuerpflichtig zu sein hier leben und Kindergeld beziehen. Wenn uns aber ncihts zusteht, dann verzichten wir eben. Gruß Derya

Mitglied inaktiv - 09.11.2006, 23:12



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Mitglied inaktiv - 10.11.2006, 15:44