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Kind lebt im Ausland mit den Eltern und wird volljährig

Thema: Kind lebt im Ausland mit den Eltern und wird volljährig

Hat ausschließlich die deutsche Staatsbürgerschaft. Was passiert, wenn die Wehrpflicht wieder eingeführt wird? Das könnte zeitlich auf unsere Kinder zutreffen. Müssen die dann nach D und die Wehrpflicht dort ableisten? Oder sind die da raus aus dem System , da sie mehr als ihr halbes Leben im anderen Land gelebt haben? Sohn 1 würde nie für D kämpfen wollen - er identifiziert sich, wenn überhaupt mit Spanien. Daher die Überlegung, dass er sobald es geht die Staatsbürgerschaft wechselt. Es fehlen keine 2 Jahre mehr, dann könnte er den Antrag hier stellen. Ich werde ihn unterstützen, wenn er das will, mein Mann - da haben wir bisher keine Ahnung, da das eine reine Sohn-Mutter-Konversation im Auto war. Wie war denn das, als es noch die Wehrpflicht gab?

von reblaus am 17.03.2022, 22:41



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Es wird auch Zivildienst angeboten. Erkundige dich mal, ob er zusaetzlich zur deutschen auch die spanische Staatsangehoerigkeit erwerben kann. In der EU geht das in einigen Laendern. Auf die deutsche Staatsangehoerigkeit wuerde ich moeglichst nicht verzichten. Man weiss nie fuer was die noch gut sein kann.

von germanit1 am 18.03.2022, 16:40



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Hej Reblaus! Dein Kind hat also 2 deutsche Elternteile? Wen nicht, kan nes ja durchaus noch eine zusätzliche Staatsbürgerschaft haben, auch wenn Ihr evtl. keinen Paß dafür habt. Das ist bei Kindern aus bilingualen Familien meistens der Fall und wird auch geduldet, zumindest innerhalb der EU. Zwei Staatsbürgerschaften sind in den meisten Fällen auch möglich. DK war eins der letzten Länder, die vor nur sehr wenigen Jahren darauf verzichteten, daß man die alte Staatsbürgerschaft aufgab, wenn man die dänische beantragte - das war so "einzigartoig", daß ich annehme, die meisten anderen EU-Länder hatten das längst anders geregelt. (DK ist da äußerst ausländerunfreundlich!) Wenn ich mal Auslandsdeutsche und Wehrpflicht google, finde ich: "Wehrpflicht Bis zur Aussetzung der Wehrpflicht ruhte die Wehrpflicht bei ständigem Aufenthalt im Ausland. Wehrpflichtige unterlagen der Wehrüberwachung und hatten die Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes einzuholen, wenn sie für länger als drei Monate Deutschland verlassen wollten." bei Wikipedia. Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 18.03.2022, 17:39



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Beide Elternteile sind deutsch. Er kann laut unseren Infos hier nur ganz wechseln , nicht dazu aufnehmen. Für mich ist das kein Problem... spanische Staatsbürgerschaft sehe ich nicht als schlechter, als deutsche. Er muss sich ja damit auch identifizieren können. Diesen Satz , „ dauernd im Ausland lebend „ den habe ich ja auch gefunden - ausserdem, weiss ich, dass früher zwei Familien ausgewandert sind, das sie ihren Jungs die Bundeswehr ersparen wollten ... aber das ist schon 20 Jahre her.

von reblaus am 18.03.2022, 19:14



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Hallo, Momentan gibt es die Wehrpflicht nicht. Deshalb ist es reine Spekulation, welche Regeln dann gelten könnten. Ob Deutsche, die im Ausland leben, Wehrdienst leisten müssen, oder davon ausgenommen sind, weiß noch keiner. Man weiß aber auch nicht, ob er nicht als Spanier in Spanien eine Wehrpflicht ableiten müsste. Für ausländerrechtliche Fragen wegen der Aufgabe oder Beibehaltung der deutschen Staatsanwaltschaft könntest du mal bei info4alien.de nachfragen. Das Forum kann ich dir zu ausländerrechtlichen Themen nur empfehlen. LG luvi

von luvi am 18.03.2022, 21:10



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Von dt. Seite aus kann man schon sehr lange 2 Staatsbürgerschaften haben, also eine annehmen und die alte behalten (denn per Abstammung war das ja eh sogar auch in DK möglich). Aber wenn Spanien da nicht mitzieht... und wie ich gerade ein bißchen gelesen habe, scheint es, als ob zwischen Spanien und Dtld. da kein Abkommen besteht. Was mich zugebenermaßen erstaunt, ich hatte geglaubt, DK war schon spät dran damit. Leider habe ich einen Kontakt mehr zu einer spanischen Klassenkameradin, die hätte sowas wissen können. Wie das in Zukunft geregelt wird, kann Dir ja eh keiner sagen - und ob überhaupt eine Wehrpflicht kommt. Da hat Luvi schon Recht.

von DK-Ursel am 19.03.2022, 00:39



Antwort auf Beitrag von luvi

Wenn er und die Anderen beiden Wehrdienst ableisten müssen , dann in Spanien für Spanien. Aber hier ist man ja traditionell noch mehr am Verweigern als in D. In den nächsten 2 Jahren wird man sehen was entschieden wird und ob es sie betrifft, denn dann sind die Jungs gerade 18.

von reblaus am 19.03.2022, 14:44



Antwort auf Beitrag von luvi

Ich kannte früher einen Äghypter, der, solange er in Dtl war, nicht einberufen werden konnte, aber bei Wiedereinreise nach Ä quasi am Flughafen in Empfang genommen worden wäre.

von Geisterfinger am 09.06.2022, 14:29



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Das sind ja alles eher theoretische Überlegungen, und selbst wenn die Wehrpflicht wieder eingerichtet werden sollte, gibt es in D bestimmt Alternativen für Verweigerer. Früher war es so, dass man, wenn man in Deutschland nicht gemeldet ist, durchs Raster fiel, wenn man nach dem 18. Geburtstag zurück ins Land kam, wenigstens bei meinen Brüdern. Die Einberufungsbescheide wurden automatisch an alle verschickt, die zum Stichtag im Land gemeldet waren, aber keine Behörde prüfte dann manuell nach, ob jemand nach dem Stichtag erst zugezogen war und deshalb rückwendend einberufen wurde - das waren vermutlich so wenige, dass sich ein Sonderprozess vom Aufwand her nicht lohnte. Andersherum haben einige Länder - wie z.B. Italien - das durchaus geprüft. Es kursierten in unserem deutsch-italienisch geprägten Bekanntenkreis viele Geschichten von jungen Auslandsitalienern, die nach dem 18. Geburtstag an der Grenze abgefangen und gleich zum Wehrdienst abkommandiert wurden. Einige meiner deutschitalienischen Schulkameraden haben damals kurz vor dem 18. Geburtstag ihre Staatsbürgerschaft gewechselt, um dem zu entgehen.

von Korya am 19.03.2022, 17:31



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Selbstverständlich ist es momentan noch alles theoretisch, aber durch Corona hat man nun Dinge erlebt, die 6 Monate vorher Niemand für möglich gehalten hätte... Ich finde es daher verständlich, dass sich mein Sohn damit auseinandersetzt, zum es ihn vom Alter dann her sehr wohl treffen kann. Zurück nach D will er nicht -ob es für ein paar Semester dann interessant wäre , kann man noch nicht abschätzen , da er noch nicht weiß was er genau studieren möchte. Seinen Bruder möchte ich nie und nimmer mit einer Waffe sehen - er ist einfach zu impulsgesteuert und das wird auch nicht mehr besser, denke ich. Und meine Tochter würde das nie und nimmer machen ( evtl einen Ersatzdienst, aber nur mit Tieren)

von reblaus am 19.03.2022, 19:30



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Deine Frage ist schon länger her, trotzdem hab ich hier was gefunden. https://www.auswandern.com/wehrpflicht-fur-auslandsdeutsche-in-spanien/#:~:text=Deutsche%20im%20Ausland%20sind%20grunds%C3%A4tzlich%20wehrpflichtig%2C%20berichtet%20das,begrenztemund%20dauerhaftem%20Aufenthalt%20fern%20der%20Heimat%20unterschieden%20wird.

von alba75 am 23.04.2022, 22:39