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Geschrieben von Deryagul am 02.08.2009, 2:25 Uhr

Familienzusammenführung

Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Thema Familienzusammenführung und hoffe, daß sich jemand von Euch auskennt. Ich habe schon gegoogelt und keine ganz konkrete Auskunft bekommen können
Ich weiß, daß es eit einiger Zeit Pflicht ist die A1 Deutschprüfung zu bestehen, wenn man zu seinem deutschen Ehepartner nach D einreisen will um dort zu leben. Jetzt hat mir jemand erzählt, daß man auch eine bestimmt Wohnungsgröße (mit 2 Kindern 83 qm) und ebenso mit 2 Kindern ein Nettoeinkommen von mindestens 1800 Euro haben muß. Weiß jemand von Euch, ob das wirklich so stimmt? Ich finde das vor allem mit der Wohnungsgröße (und dann die entsprechend hohe Miete) recht schwierig.
Wäre über Konkrete Infos sehr dankbar.

Gruß Derya

 
4 Antworten:

Re: Familienzusammenführung

Antwort von Mondreise am 02.08.2009, 3:19 Uhr

Hi,
Die genauen Daten kenne ich nicht, aber die kannst du bei jeder X-beliebigen Ausländerbehörde in Deutschland abfragen, nach meiner Erfahrung geben die Auskunft.
Frag nach!

- Die Wohnungsgrösse hängt ab von der Anzahl Personen, die in der Wohnung leben sollen (also Anzahl Kinder)
- Das Nettoeinkommen: man muß nur in der Lage sein, die Familie ohne staatliche Zuschüsse zu versorgen (also über dem Hartz 4 Satz liegen im Prinzip) und der genaue Betrag hängt auch ab von der Anzahl Personen in der Familie und dem Gesamteinkommen.
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung zählt nur das Einkommen des in Deutschland lebenden Familienmitglieds.
- Deutsch-Test ist Pflicht.

Mir ist es immer noch nicht klar, wieso das Verfassungsgericht da zugestimmt hat (entweder es gibt den Schutz von Ehe und Familie, oder nicht, wie kann das vom Einkommen oder der Deutschkenntnisse abhängen?, aber klar, die könnten auch in der Türkei (oder sonstwo) zusammenleben.

Die in Deutschland lebende Person sollte sich einen Anwalt suchen. Und sich vorher erkundigen, welcher Anwalt da gut ist. Und Geld haben, um ihn zu bezahlen.
Das ist eine zähe Geschichte.

Ja, nach den Kriterien hätten längst nicht alle Deutsche ein Aufenthaltsrecht in Deutschland.

Viel Glück deinen Freunden.
Ciao Biggi

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Re: Familienzusammenführung

Antwort von Mondreise am 02.08.2009, 3:21 Uhr

Moment... ich lese gerade das der Ehepartner Deutsch ist... soviel ich weiß, sind da die Kriterien nicht so streng.

Trotzdem gilt: Ausländerbehörde befragen, und Anwalt.

Ciao Biggi

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Re: Familienzusammenführung

Antwort von DK-Ursel am 02.08.2009, 9:27 Uhr

Hej Deryagul!

Leider kann ich bezogen auf Dtld. nicht antworten, bin aberdoch schwer erstaunt (und erschüttert), sowas zu lesen, denn bislang dachte ich, nur DK lege solche strengen Maßstäbe an, die es sogar Dänen selber mit ausländischen Ehepartnern fast unmöglich machen hierherzuziehen.
Da gibt es noch einige Kriterien mehr als "nur" Sprache, Geld/Job (!!) und Wohnung und vor allem nachzuweisen,daß maneine größere Verbundenheit mit DK als mit dem Land des Ehepartners hat, ist manchmal schwierig.

Warum das so gemacht wird?
Vordergründig, um Zwangsehen abzuschaffen, da auf diese Art eben nicht mal ebenso der Cousin eines Cousins eines Cousins geheiratet werden kann. Der Verdacht liegt natürlich nahe,daß auf diese Art auch weniger Ausländer ins Land kommensollen.
Dabei sind nun vor allem die eigenen Bürger des Landes, die Dönens elber, in die Klemme gekommen, denn während es jedem EU-Europäer möglich ist, seinen Ehepartner aufgrund der Freizügigkeit innerhalb Europas mituzbringen (Stichwort dann ebenauch: Familienuzführung), selbst wenn er aus einem Nicht-EU-land stammt, so geht das für Dänen eben nicht.
Was dazu führt, daß in Schweden dänische Kolonien entstehen (oftmals arbeitendie Dänen dann sogar in DK und wohnen nur in Schweden), die Dänen nach kürzerer Zeit als andere Europäer dort die schwedische Staatsbürgerschaft erwerben und dann mit ihren Familien als frischgebackene Schweden = Europäer nach DK ziehen und so das Gesetz quasi umgehen!
Dazu braucht man Nerven, Zeit und oft auch Geld.
Und als Mutter kann ich nur hoffen, daß meine Kindersich bei Auslandsaufenthalten außerhalb der EU (z.B. alsAupair in USA) nicht auerhaft verlieben, denn dann müssen sie wohl dort leben - hier wird es schwierig.)
Tja, ich wünsche Euch viel Glück!

Gruß Ursel, DK

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@deryagul

Antwort von Mondreise am 08.08.2009, 0:46 Uhr

Hi, ich glaube, das Forum kennst du schon:

http://www.info4alien.de/
Die haben kompetente Antworten.´
Ich habe lange Ausländerarbeit gemacht in Deutschland (mit nicht EU-Ausländern), und ich bin mir ziemlich sicher, die Kriterien sind mit in Deutschland lebenden Ehepartnern nicht so hart.

Und wie vorher: Ausländerbehörde und Anwalt.

Ciao Biggi

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