Mehrsprachig aufwachsen

Forum Mehrsprachig aufwachsen

doppelte staatsbürgerschaft

Thema: doppelte staatsbürgerschaft

weiß jemand wie lange die für ein kind beantragt werden kann/muß? und welche unterlagen notwendig sind? lg caja

Mitglied inaktiv - 02.05.2008, 22:12



Antwort auf diesen Beitrag

Laura hat die Deutsche, bin selber deutsch und sie wurde hier geboren und dann noch die spanische, da der Papa Spanier ist. Auf dem Konsulat brauchten wir nur die Geburtsurkunde, an mehr kann ich mich nicht erinnern und sie kann sich mit 18 entscheiden, ob sie beide behält oder nicht.

Mitglied inaktiv - 02.05.2008, 22:39



Antwort auf diesen Beitrag

ich hab mal irgendwo gelesen, daß das nur bis 12 monate nach der geburt des kindes möglich ist. geburtsurkunde ist für mich das nächste problem, geht der totenschein auch? caja

Mitglied inaktiv - 02.05.2008, 22:49



Antwort auf diesen Beitrag

Das kommt darauf an, um welche Stabüs es sich handelt. Mehr Info bitte.

Mitglied inaktiv - 03.05.2008, 04:19



Antwort auf diesen Beitrag

Nochmal deutlicher: Es gibt hierzu keine allgemeingültige Regel, es kommt auf die Gesetze der betreffenden Länder an. Daher muß man erst mal wissen um welches Land es sich handelt. Ausserdem ist es wichtig, wie die Stabüs erworben wurden: beide per Geburt? eine per Geburt und eine per Einbürgerung? Worum geht es hier?

Mitglied inaktiv - 03.05.2008, 05:23



Antwort auf diesen Beitrag

meine (deutsch) hat er ja automatisch - geburt auch in D). sein vater hat(te) die italienische - er ist kürzlich verstorben. ich will aber meinem sohn (später) die wahl lassen welche er letztendlcih will, denn möglicherweise werde ich mal nach italien auswandern. lg caja

Mitglied inaktiv - 03.05.2008, 08:39



Antwort auf diesen Beitrag

Sowohl Italien als auch Deutschland tolerieren die doppelte Stabü. Dein Kind wird nicht wählen müssen und kann beide behalten. Gehe mit allen Unterlagen zum italienischen Konsulat und beantrage einen ital. Pass fürs Kind. Von den italien. Konsulaten habe ich mehrfach gehört, dass sie schlecht informiert sind und erst mal verweigerten - zu Unrecht! Hartnäckig bleiben. Du kannst den Gesetzestext auf den Webseiten des ital. Konsulats raussuchen. Tut mir echt leid, dass der KV verstorben ist. Nimm eine Sterbeurkunde mit.

Mitglied inaktiv - 03.05.2008, 21:57



Antwort auf diesen Beitrag

danke. mal sehen was draus wird. und dabei wolten wir alle im sommer nach texas in deine nähe kommen, weil er da arbeiten sollte für ein paar monate. lg caja

Mitglied inaktiv - 04.05.2008, 00:25



Antwort auf diesen Beitrag

:( Nochmal alles Gute!

Mitglied inaktiv - 04.05.2008, 16:57



Antwort auf diesen Beitrag

Deutschland akzeptiert keine doppelte Staatsbürgerschaft. Das Kind muß sich spätestens bei Volljährigkeit entscheiden. Es gibt einige Länder bei denne du niemals die Staatsbürgerschaft abgeben kannst, dass ist aber ein ganz anderes Thema.

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 00:10



Antwort auf diesen Beitrag

Hej! da bist Du völlig falsch unterrichtet! Dtld. akzeptiert schon seit vielen Jahren die doppelte Staatsbürgerschaft, sofern sie durch Geburt erworben ist!!! Wenn also das andere Land - hier Italien - dies auch tut, steht zwei Staatsbürgerschaften nichts im Wege. das Kind muß sich dann auch NICHT / NIE entscheiden!!! Manchmal werden jedoch Bedingungen an die Anerkennung geknüpft - so sollte ein dt . Kind in irgendeiner Form dem Standesamt 1 in Berlin aktenkundig gemacht werden, um jederzeit leicht seine dt. Staatsbürgerschaft anerkennen zu lassen. Das geschieht in der Regel bereits durch die Beantragung eines dt. Ausweies/Passes oder einer dt. Geburtsurkunde. Inzwischen geht Dtld. auch soweit, mehrere Staatsbürgerschaften anzuerkennen, die erst später erworben wurden, d.h. Du kannst eine andere erwerben und dennoch die dt. unter bestimmten Bedingungen behalten. Also bitte keine falschen "Wahrheiten" verbreiten - Deine, ifunanya , ist so eine! Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 10:09



Antwort auf diesen Beitrag

... akzeptiert Dtl. die doppelte Stabü (wenn auch "ungern" und macht das nicht grossartig publik...), wenn das Kind sie sozusagen von den Eltern "geerbt" hat. Und es gab auch in der Vergangenheit Ausnahmen, wo in Dtl. lebende Ausländer die doppelte Stabü zugestanden/geduldet bekommen haben (z.B. da es unzumutbar war, ihre alte zu kündigen - repressiver Staat etc.), kenn persönlich zwei solcher Fälle (deutsch-tschechisch und deutsch-türkisch). Und wenn diese "doppelten Staatsbürger" dann mal Kinder haben, müssten diese dann auch beide Stabüs "erben" - soviel ich weiss.

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 10:57



Antwort auf diesen Beitrag

Hej nochmal! "Und es gab auch in der Vergangenheit Ausnahmen, wo in Dtl. lebende Ausländer die doppelte Stabü zugestanden/geduldet bekommen haben (z.B. da es unzumutbar war, ihre alte zu kündigen - repressiver Staat etc.), " Also, es gibt neue Gesetze seit wenigen Jahren, wonach man auchdie Staatsbürgerschaft des landes annehmen kann, i ndem man lebt - UND die dt. behalten. Dazu gibt es ganz bestimmte Refgeln - für einige Länder (USA etc.) muß man bestimmte Bindungen an Dtld. nachweisen etc. - aber es geht!!! Und heimlich? ich weiß nicht... nachdem dies mit den "geerbten" Staatsbürgerschaften möglich wurde, hat man auf Anfrage da auch kompetente Auskunft in unserem Konsulat bekommen! Die 2 Staatsbürgerschaften sind von Dtld. aus so gut wie meistens/immer möglich, e smuß nur das andere Land ebenso mitspielen! Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 12:21



Antwort auf diesen Beitrag

Stimmt nicht, mein Mann hat zwei Staatsbürgerschaften ( D und GR) und meine Tochter auch....... LG

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 14:41



Antwort auf diesen Beitrag

Hej ! Und was stimmt da nicht? Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 19:24



Antwort auf diesen Beitrag

Peinlich, es war eine Antwort auf die Aussage, dass D doppelte Staatbürgerschaft nicht duldet. Als mein Mann die D beantragt hat, musste er die Gr nicht ablegen, geht auch gar nicht! LG Was macht eurer Schulprojekt? Nochmals *peinlichguck*....wollte dir ja mal meine Vision schildern........

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 19:48



Antwort auf diesen Beitrag

Hej! Danke für die prompte Antwort! Mir fehlte der Bezug, deshalb meine kurze Zwischenfrage, lächel. Deine Antwort zeigt ja, daß wir einig sind, lächel. Finde ich ja toll, daß Du Dich noch an unsere Schulpläne erinnerst. Andere Prjektschilderungen bzw. Homepages dazu etc. nehme ich immern noch gerne entgegen. Inzwischen haben wir die 2 nötigen Vereinigungen gegründet; sie haben ihre Vorstände, wodurch wir auch handlungskräftig als Vertragspartner etc. sind. Der pädagog. Ausscuhß, indem ich auch bin, hat eine Wertgrundlage und pädagogische Richtlinien entworfen. Der Ökonomieausschuß verhabndelt weiterhin überden Kauf der bisheirgen Scuhle und hat bereits gute Zahlen für die Kostenfür die Eltern erarbeitet - esgeht als wirklich voran. bislang haben wir 68 Kinder, die angemeldet sind. leider findet nun im letzten kommunalen Schuljahr (2008/2009) keine 7. Klasse, die für uns aber dann nötig wird, wenn wir in private Regie übergehen. Andererseits sind die Lehrer aufgrund der vielen anderen Belastungen doch auch etwas froh darüber. Es ist viel Arbeit, aber es macht Spaß, etwas zu verändern und bei so etwas Großem mitzuwirken. Gruß Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 05.05.2008, 20:15