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doppelte Staatsbuergerschaft spanisch deutsch...

Thema: doppelte Staatsbuergerschaft spanisch deutsch...

Hallo Ihr,ich weiss das Thema ist schon haeufig besprochen worden.Heute haben sie mir auf der Passstelle bei der Policia nacional erklaert,dass sich unsere Tochter mit 18 entscheiden muss ob sie deutsch oder spanisch sein wird...ich antwortete-nein denn sie darf beide behalten-und die sagten,nein,dass hat sich geaendert Spanien akzeptiert keine doppelten Staatsbuergerschaften mehr...hab ich da mal wieder nix mitbekommen???Windige Calimagruesse nach Deutschland,Kati

Mitglied inaktiv - 10.03.2009, 15:43



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Hi Kati! Also mir wäre auch keine Änderung bekannt wobei das was der Herr gesagt hat ja nicht falsch ist. Spanien akzeptiert keine doppelte Staatsbürgerschaft, das ist schon richtig so. Aber lt. Definition haben unsere Kinder ja auch keine DOPPELTE Staatsbürgerschaft sondern ZWEI Staatsbürgerschaften, das ist vielleicht der entscheidende Unterschied. Ich weiß es nicht korrekt fachlich auszudrücken, aber Du verstehst bestimmt was ich meine, oder? Im Prinzip sind sie ja für die Spanier "nur" Spanier und für die Deutschen "nur" Deutsche. Wenn Du so willst akzeptieren ja die Deutschen auch keine doppelte Staatsbürgerschaft mit Spanien. Aber an dem Abstammungsprinzip hat sich meines Wissens nichts geändert, denn darüber würden wir sicherlich schriftlich informiert werden. Wir kriegen ja sonst auch immer irgendwelche Meldungen vom Konsulat wenn es was Neues gibt. Vielleicht war das dem Menschen dort nicht ganz klar. Kann ich mir nur so erklären. lg, rebeca

Mitglied inaktiv - 11.03.2009, 10:48



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danke Dir...also behaelt man auch beide Paesse...oder?Ich meine,bis meine 18 ist aendert sich sicher noch 2000 mal was aber interessiert mich trotzdem.Und das Konsulat schickt Euch so eine Art Rundbriefe wenn es was neues gibt?Das waere ja auch interessant fuer meinen Mann...meldet man sich da an?Man ich bin so ruschig wegen diesem umzug...puhhhh! Liebe Gruesse zu Dir,Kati

Mitglied inaktiv - 11.03.2009, 17:04



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Ui, das weiß ich gar nicht, ob man sich da anmelden muss oder ob die selber eine Benachrichtigung bekommen über zugezogenen Spanier *???* Aber Euer dann zuständiges Konsulat kann man ja auch telefonisch erreichen, dann würde ich einfach da mal kurz durchrufen. Also es gibt nicht ständig "Rundbriefe" *ggg*, aber ich weiß dass meine Brüder öfters Post von denen bekamen als es noch um die Wehrpflicht, bzw. nicht mehr -pflicht ging um sie über das Prozedere zu informieren und bezüglich irgendeiner Änderung vor einigen Jahren habe ich da auch Post bekommen, kann mich allerdings nicht mehr daran erinnern worum es überhaupt ging. Deshalb glaube ich schon, dass eine so wichtige Sache wie Änderungen bei Verlust oder Erhalt einer Staatsbürgerschaft sicherlich benachrichtigt würden. Sage ich jetzt einfach mal so.... Aber sag mal, hab ich denn schon mitbekommen wohin Ihr überhaupt umzieht oder habe ich das überlesen? *???* lg, rebeca

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 10:47



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Also ich weiß es z.B. vom mexikanischen Konsulat in Deutschland das die Benachrichtigungen an in Deutschland lebende Mexikaner (egal wieviele Staatsbürgerschaften die noch haben) per Email verschicken. Per Post nicht. Wir mußten uns einmalig beim Konsulat persönlich registrieren. Und seitdem erhalten wir Benachrichtigungen über Gesetzesänderungen aber auch Kulturelle Veranstaltungen, etc.. Vielleicht gibt es dies auch beim spanischen Konsulat. Könnte ich mir schon vorstellen VG alemana_mex

Mitglied inaktiv - 12.03.2009, 11:48