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Geschrieben von Amayala am 23.11.2011, 15:17 Uhr

Doppelte Staatsangehörigkeit

Hallo,

also erst mal richtig spekuliert: meine spanische Mutter gibt es auch noch und deshalb habe ich noch die spanische Staatsangehörigkeit (wenn das noch so ist, dann ist die bis in die 3. Generation sogar "vererbbar" - hat zumindest vielen Auswanderern in Südamerika geholfen nach Spanien legal einzuwandern).
Danke auch für eure zahlreichen Antworten, werde ich dann wohl mal in Angriff nehmen und mit allen Papieren zum Konsulat. Ein Problem gibt es da nur, die wollten von mir eine Aufenthaltsgenehmigung (-erlaubnis? auf jedne Fall die unbefristete) die habe ich aber nicht, weil ich in D ja nicht mit spanischen Papieren lebe. Wenn ich nun als Deutsche zur Ausländerbehörde müsste, könnte es schon Probleme geben:
weil es in Deutschland, und zwar erst nachdem Rot-Grün überhaupt das Geburts-Anrecht auf die dt. Staatsangehörigkeit eingeführt hat, es gleichzeitig auch verboten wurde nach 21. 2 Staatsangehörigkeiten zu haben. Allerdings hat es den Fall noch nicht gegeben, dass die dt. ergen einer existierenden anderen Staatsangehörigkeit entzogen wurde. (könnte aber rein rechtlich passieren) Die spanische kann ich behalten, weil die Spanier, noch, die doppelte Staatsangehörigkeit akzeptieren. Aber selbst wenn jetzt die PP die Regierund ist, werden sie daran wohl nichts ändern, denn wenn der "efecto Merkel" tatsächlich wieder eine Emigrationswelle hervorruft, werden sie einen Teufel tun und den jungen Leuten evt. androhen die eigenen Staatsangehörigkeit zu entziehen.

Auf jeden Fall danke für die zahlreichen Antworten. Irgendwie ist es ja doch wichtig, nicht in sein Heimatland als Ausländer einzureisen... versteht hoffentlich jemand?

Liebe Grüße
Amaya

 
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