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Geschrieben von MM am 10.09.2007, 23:58 Uhr

doppelte Staatangehörigkeit-anderer Fall

Na jetzt bin ich aber verwirrt! Ich kenne folgenden Fall, dass jemand zwei Staatsbürgerschaften hat, und zwar so:

Eltern (Tschechen) emigrierten 1968 nach Westdeutschland, dort haben sie Kinder bekommen und nach cca. 15 Jahren für sich und die Kinder die dt. Staatsbürgerschaft beantragt+bekommen. ABER gleichzeitig weigerten sie sich, die tschechische/tschechoslowakische abzugeben, und begründeten dies damit, dass sie dann mit tschechoslowakischen Behörden in Kontakt treten müssten, von denen sie ja verfolgt worden waren...usw. Überraschenderweise wurde das - wohl als Ausnahme - akzeptiert und so behielten sie letzendlich auch die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft.

Nach 1989 bzw. 1993 (Teilung Tschechien-Slowakei) tauschten sie dann nur bei den tschechiscen Behörden ihre alten schon abgelaufnen Pässe gegen neue, tschechische. Und deutschen Pass /Ausweis haben sie ja auch.

Die Kinder, inzwischen erwachsen, haben von den Eltern beide Staatsbürgerschaften sozusagen "geerbt", die eine ist aber beisher "unsichtbar" - für die tschechische haben sie ja bisher keine Papiere (Pass). Sie beantragen diesen aber, legen Geburtsurkunde usw. vor, und bekommen den tschechischen Pass. Haben nun also auch beides.

Sind Eurer Meinung nach die Kinder dieser Kinder dann automatisch auch binational (bzw. zweistaatlich)? Eigenlich ja schon, wenn man die Staatsbürgersschaft der Eltern "erbt", oder?
Sie haben aber bisher nur tschechische Papiere, (noch) keine deutschen. Wie ist das rechtlich und praktisch, wisst Ihr das?

 
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