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Deutsche im Amiland?

Thema: Deutsche im Amiland?

Huhu zusammen, Ende des Jahres geht es fuer uns 4 nach Louisiana. Gerade sind wir dabei, den ganzen Visumskram und so zu erledigen. Hab da mal eine Frage zu. Mein Mann kriegt ein Arbeitsvisum. Uns wurde nun gesagt, dass ich - auch wenn ich nur ein Besuchervisum habe (weil noch keinen Job) - dann auf das Arbeitsvisum meines Mannes mit arbeiten koenne, ich also kein Arbeitsvisum braeuchte. Stimmt das so? Sonst muessen wir da nochmal Druck machen ... Wo wohnt Ihr so, die, die Ihr schon drueben seid? LG, Katja

Mitglied inaktiv - 02.05.2007, 09:00



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Ich bin in Memphis, Tennessee, also nicht allzu weit von Louisiana. Dass Du auf dem Visum Deines Mannes "mitarbeiten" kannst, ist ganz sicher nicht richtig. Die Vorschriften hier sind sehr streng und ein Verstoß gegen das Arbeitsverbot wird geahndet, bzw. Du wirst rausgeschmissen und kommst auf eine schwarze Liste. Was für ein Visum bekommt denn Dein Mann? Übrigens gibt es eine sehr gute und aktive Yahoo Group "DeutscheUSA" - die können Dir helfen. Kannst auch gerne hier nochmal schreiben, ich werde den Pfad checken.

Mitglied inaktiv - 02.05.2007, 16:50



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Hallo aus Michigan! Ich bin auch kein Experte, aber es stimmt, dass du generell auch arbeiten darfst. Allerdings nicht auf das Visum deines Mannes, sondern auf dein eigenes. Welches Visum bekommt ihr denn? Wir hatten ein E-Visum und damit hätte ich mir eine Arbeitserlaubnis beantragen können. Das hätte ca 3 Monate gedauert. Ich kann dir das Forum www.talkaboutusa.com empfehlen, da sind viele, die sich gut auskennen. LG Bettina

Mitglied inaktiv - 02.05.2007, 17:34



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Mein Mann braucht ein H1-B Visum, denke ich (laut Botschaftsseiten). Er arbeitet dann an einem wissenschaftlichen Institut ... Die Adresse der Yahoo-Group wuerde ich gerne haben bitte :). Und bei dem anderen Forum schau ich auch mal rein. Danke :)! Man, ist das spannend. Und mein Mann kommt nicht aus dem Knick und kuemmert sich kaum *grmpf*. LG, Katja

Mitglied inaktiv - 02.05.2007, 18:55



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Trag Dich in diese Gruppe ein: http://de.groups.yahoo.com/group/DeutscheUSA/ Da bekommst Du ganz sicher kompetente Hilfe und eine echt nette Begrüßung!

Mitglied inaktiv - 02.05.2007, 21:56



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Wir wohnen (noch) bei Washington DC. Mit einem reinem Besuchervisum bzw. auf das Visum deines Mannes darfst du ganz sicher nicht arbeiten!!!

Mitglied inaktiv - 02.05.2007, 18:52



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Hallo Katja, wir leben in Kalifornien auch als Wissenschaftler. Falls Ihr jetzt noch kein H1B beantragt habt, koennt ihr erst wieder im Oktober 2008 mit einem H1B einreisen und arbeiten. Die Zahl der H1B Visa ist begrenzt (50000 pro Jahr) und die Visa sind fuer 2007 schon ausgeschoepft. Ausserdem erhaelt bei einem H1B Visum der Partner keine Arbeitserlaubnis. Wenn Dein Mann im wissenschaftlichen Bereich arbeitet, kann er vielleicht ein J1 Visum beantragen. Das ist ein Trainingsvisum. Der Ehepartner eines J1 Visumsinhabers hat ein J2 Visum und kann eine Arbeitserlaubnis beantragen. Du musst dabei nur nachweisen, dass der Lebensunterhalt bereits durch das Gehalt des J1-Inhabers abgedeckt ist. Normalerweise wird man vom Arbeitgeber ziemlich gut beraten in Visumsangelegenheiten. Ein Link: www.auswanderer-forum.com Viele Gruesse Mone

Mitglied inaktiv - 02.05.2007, 20:19



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*aechz* Danke! Gut, dass es das Forum gibt, jetzt erzaehlt mir mein Mann, dass er ein J1 kriegt *nerv*. Haette ich ihm das hier nicht vorgelesen, wuesste ich das jetzt noch nicht *grmpf*. Bei einem J2 kann ich die Erlaubnis im Nachhinein beantragen? Also dann, wenn es soweit ist und ich potentiell einen Job haette? Oder muss ich das auch schon vorher (bei Antragstellung fuers Visum) wissen? LG, Katja

Mitglied inaktiv - 02.05.2007, 21:07



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Nein, beim J2 ist das auch nachher moeglich. Wichtig zur Genehmigung ist aber, das dein Job fuer euren Lebensunterhalt nicht wichtig ist, sondern sozusagen nur deiner Unterhaltung dient.

Mitglied inaktiv - 02.05.2007, 21:32



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Hallo Katja, happy hat recht. Wenn Dein Mann J1 beantragt bekommst Du automatisch das J2 Visum. Du kannst erst nach der Einreise deine Arbeitserlaubnis beantragen. Die Bearbeitungszeit liegt zwischen 1 und 4 Monaten, sie ist unabhaengig davon, ob Du ein Jobangebot hast oder noch auf der Suche bist. Nach Erhalt der Arbeitsgenehmigung beantragst Du die Social Security Number und los gehts. Viele Gruesse mone

Mitglied inaktiv - 02.05.2007, 22:00



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Hallo Katja, mein Mann hatte damals eine position an der Stanford University, und ein J1 Visum. Ich hatte ein J2, und hab dann gleich eine Arbeitserlaubnis beantragt. Zumindest dort, wo wir lebten, war es so, dass das ganze ca. 8 Monate gedauert hat, bis man die Arbeitsgenehmigung hatte. Man konnte jedoch auch nach 90 Tagen persoenlich vorsprechen, musste da nur in Kauf nehmen, dass man sich um 5 Uhr morgens in einer Schlange anstellen musste. Nachdem ich 2 Wochen, nachdem ich den Antrag abgeschickt hatte, entdeckte, dass ich schwanger war, war das Thema fuer mich erledigt. Und uebrigens: meine Arbeitsgenehmigung trudelte dann ein ziemlich genau 4 Wochen, bevor mein Sohn geboren wurden *grins* Liebe Gruesse, Birgit

Mitglied inaktiv - 03.05.2007, 02:18