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Geschrieben von germanit1 am 22.05.2017, 16:36 Uhr

Deutsche Staatsbürgerschaft - dauert es bei euch auch so lang?

So ganz stimmt das nicht.

http://www.italien.diplo.de/Vertretung/italien/de/03-mailand/03-rk/Staatsangeh_C3_B6rigkeit__Erwerb__deutscher__Staatsangeh_C3_B6rigkeit.html

I. Erwerbsgründe

Generell gilt im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht das Abstammungsprinzip (Ius Sanguinis-Prinzip). Danach wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung von deutschen Eltern erworben ohne Berücksichtigung des Geburtsortes (§ 4 Abs. 1 StAG).

Neuregelung ab 01.01.2000:

Bei Geburt im Ausland wird die deutsche Staatsangehörigkeit nach a) bis f) nicht mehr erworben, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen Aufenthalt hat.

Ausnahme:

Wenn der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigt.


Diese Regelungen werden also dann aktuell, wenn Deutsche, die nach dem 31.12.1999 im Ausland geboren wurden, ihre Kinder wiederum im Ausland bekommen.

 
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