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Amerikanische oder deutsche Staatsbürgerschaft?

Thema: Amerikanische oder deutsche Staatsbürgerschaft?

Weiß jemand unter euch, wie das bei nicht verheirateten Paaren ist, wenn ich als Mutter Deutsche bin und der Vater amerikanischer Staatsbürger ist? Welche Staatsangehörigkeit kann/wird das Kind haben? LG und danke

Mitglied inaktiv - 21.08.2003, 20:55



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soweit wie ich weiss bekommt dein baby die angehörigkeit des landes in dem es geboren wird

Mitglied inaktiv - 21.08.2003, 21:56



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Hi! Also soviel ich weis kann man fuer das Kind beide Staatsbuergerschaften beantragen, egal in welchem Land das Kind auf die Welt kommt. Der Vater muss da dann glaub ich nur mit einverstanden sein. Ich wuerde mich mal auf dem amerikanischen Konsulat erkundigen (oder vielleicht auch JAG). Die koennen Dir garantiert auch die notwendigen Papiere geben. Liebe Gruesse Nadja

Mitglied inaktiv - 22.08.2003, 04:59



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hallo masha, der vater meiner tochter (amerikaner) und ich waren nicht verheiratet. die kleine hat beide staatsangehörigkeiten. deutsche ist sie seit geburt, anspruch auf die amerikanische hat sie auch seit geburt, allerdings bin ich erst zum konsulat, als sie 1 jahr alt war. damals war es noch so, dass ich alleine die sache erledigen konnte, brauchte lediglich ein affidavit des vaters (vermutlich sowas wie eine eidesstattliche versicherung, jedenfalls war es beglaubigt), dass er der vater des kindes ist. heute müssen wohl beide eltern gemeinsam zur botschaft gehen. das gesetz ist damals etwa eine woche, nachdem ich dort war, geändert worden. es sieht übrigens so aus, dass die kleine beide staatsangehörigkeiten behalten kann, da es keinen datenaustausch zwischen den usa und deutschland gibt, und die us-staatsangehörigkeit keinen ausschliesslichkeitsanspruch hat. d.h. jeder, der amerikaner ist, darf auch andere staatsangehörigkeiten besitzen. wohingegen die deutsche staatsangehörigkeit ja eigentlich bedingt, dass die andere aufgegeben wird. ist etwas kompliziert, aber ich mache mir darüber keinen grossen kopf. liebe grüsse, martina

Mitglied inaktiv - 22.08.2003, 06:50



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hallo denke mal est ist heute so! wo ist denn das kleine kneuel geboren? das baby, wenn es denn dann ausgewachsen ist muss sich heute nicht mehr nur fuer eine staatsbuergerschaft entscheiden! mfg alde

Mitglied inaktiv - 23.08.2003, 04:59



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Mitglied inaktiv - 23.08.2003, 18:24



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Hallo Masha! Jedes Kind erhält zunächst und 100%-ig auf die ganze welt die Nationalität der Mutter. Wenn diese verheiratet ist, erhält auch das Kind die Staatsburgerschaft des Vaters. Sollte sie aber ledig sein, kriegt das Kind erst die Nationalität des Vaters sobald er das Kind anerkannt hat. In den meisten Ländern der Welt ist es NICHT so, daß ein sog. Geburtsrecht eintritt (spricht, in Norwegen geboren -kann er der norw. Paß haben). Eine Ausnahme dazu ist u.a. USA: wird ein Kind in US-Hochheitsgebiet geboren (also in USA, US Botschaft oder US-Schiff/Flugzeug), so erhält er auch diese Staatsangehörigkeit. Aber wie gesagt, nicht alle Ländern lassen so ein Recht gelten. Die meisten Ländern erlauben die sog. "Doppelte Staatsburgerschaft" aber nur bis zum 18. Geburtstag (Volljährigkeit) des Kindes. Danach, heisst es ofiziell, muß das Kind sich entscheiden welche von den beiden abgeben will. Schöne Grüße Helena

Mitglied inaktiv - 25.08.2003, 17:17