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Geschrieben von Mistinguette am 12.01.2009, 13:22 Uhr

@DK Ursel - Muttersprachunterricht

Ich habe dir unten eine Frage gestellt.
Schöne Grüße

 
3 Antworten:

Re: @DK Ursel - Muttersprachunterricht

Antwort von DK-Ursel am 13.01.2009, 9:42 Uhr

Hej!

Entschuldige, ich war in den letzten Tagen immer nur relativ kurz hier und habe sie übersehen, ist ja uch inzwischen weit runtergerutscht, so daß ich suchen mußte.

Muttersprachenunterricht.
Darauf haben alle Familien innerhalb der EU einen Rechtsanspruch, wenn in deren Familie eine andere EU-Sprache als die des Umgebungslandes gesprochen wird.
Bei uns z.B. sprechen wir (auch) Deutsch, also bekam Louise (deutschen) Muttersprachenunterricht.
Einmal pro Woche 2 Stunden.
Ab einer gewissen Schülerzahl ist die Kommune verpflichtet, dies durchzuführen, Kosten dürfen den Eltern dadurch nicht entstehen.

Es scheitert meiner Erfahrung nach meistens daran, daß
a) die Kommunen dies erstmal eh abschmettern (hier geschehen zuerst mit der Begründung, daß die jetzige Regierung sofort nach Amtsantritt den Muttersprachenunterricht für Türken, Somali etc. abgeschafft hatte - das konnten sie auch, aber eben nicht den für EU-Sprachen, weil das eine EU-Regelung ist, die kann ein Landesparlament nicht so einfach mal eben außer Kraft setzen.)

b) angeblich nicht genügend Schüler innerhalb der Kommune vorhanden sind.
Dann aber muß die Kommune - wie bei uns - für den Transport und die Abnmeldung in einer anderen Kommune sorgen.
d.h. man muß die Kinder sammeln.

Evtl. kannst Du ja selbst für eine gewisse Anzahl Kinder sorgen - Aufrufe in den Supermärkten, Zeitungen, Schulen, Kindergruppen jeder Art könnten da ja hilfreich sein.


Wir Eltern hingegen mußten überlegen, wieviel uns der Unterricht im Verhältnis zum Aufwand wirklich brachte.
Nun kennen wir die hiesige (damalige) Muttersprachenlehrerin auch privat und die meinte, gemessen an der langen Fahreierei brachte es Louise, so wie wir es auch sahen, zu wenig, also haben wir das Projekt wieder aufgegeben, ziehen es für Sophia aber durchaus in Betracht.

Es gilt für Kinder ab der Schulpflicht, soweit ich weiß, und man darf sich, wie erwähnt, nicht abschmettern lassen.

Natürlich habe ich erstmal weitgehend dänische Links, interessant jedoch, daß nach unserem Widerspruch und hartnäckigem Verhandeln (WIR glauben aufgrund schlechter Erfahrungen längst nicht mehr alles, was uns Behörden weismachen wollen! Die sind manchmal sehr unwissend in ihren eigenen Ressorts und / oder informieren manchmal sogar wissentlich falsch) unsere Kommune eine Seite zur Info auf ihrer Homepage hatte - aber eben erst seit den Infos, die sie durch uns bekam

Grund bzw. Ziel dieses Unterrichts ist, daß die Kinder bei einem etwaigen Rückzug in das andere EU-Land keine erheblichen Schulprobleme haben sollen.
Was jedoch in den Muttersprachenunterricht unserer Bekannten kam, war teilweise lachhaft - das erinnert mich dan neben auch sehr an die Kinder, die im KIGA in den Englischunterricht geschickt werden.
Wohlgemerkt aber ist das ganze ein MUTTERSPRACHENunterricht, nicht ein Fremdsprachenunterricht, d.h. die Schwerstarbeit,wenn wir es mal so nennen, liegt bei den Eltern - weiterhin und in besonderem Maße!

Schau vielleicht mal hier, ob Du da weiterkommst:

Es geht um die Richtlinie 77/486/EWG des Rates vom 25. Juli 1977 über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern
(ABl. L 199 06.08.1977 S. 32)

Nachzulesen in allen EU-Sprachen hier:

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexdoc!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=31977L0486&model=guicheti

insbesondere Artikel 3:

Die Mitgliedstaaten treffen nach Maßgabe ihrer innerstaatlichen Verhältnisse und ihrer Rechtssysteme in Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten geeignete Maßnahmen, um unter Koordinierung mit dem Regelunterricht die Unterweisung der in Artikel 1 genannten Kinder in der Muttersprache und der heimatlichen Landeskunde zu fördern. (1)ABl. Nr. C 280 vom 8.12.1975, S. 48. (2)ABl. Nr. C 45 vom 27.2.1976, S. 6. (3)ABl. Nr. C 13 vom 12.2.1974, S. 1.

Außerdem kann man auf die UN Kinderkonvention verweisen:

http://www.blja.bayern.de/Textoffice/gesetze/TextOfficeUN_Kinderkonvention.htm

insbesondere den Artikel 29c:

Artikel 29 [Bildungsziele; Bildungseinrichtungen]

(1) Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss,
a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen;
b) dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln;
c) dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität, seiner Sprache und seinen kulturellen Werten, den nationalen Werten des Landes, in dem es lebt, und gegebenenfalls des Landes, aus dem es stammt, sowie vor anderen Kulturen als der eigenen zu vermitteln;
d) das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten;
e) dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln.
(2) Dieser Artikel und Artikel 28 dürfen nicht so ausgelegt werden, dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigen, Bildungseinrichtungen zu gründen und zu führen, sofern die in Absatz 1 festgelegten Grundsätze beachtet werden und die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung den von dem Staat gegebenenfalls festgelegten Mindestnormen entspricht.


Frag ggf. nochmal nach, aber wie erwähnt habe ich die meisten Infos für DK.


Viel Glück - Ursel, DK

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Re: @DK Ursel - Muttersprachunterricht

Antwort von Mistinguette am 13.01.2009, 15:14 Uhr

Vielen Dank! Ich werde mich daran setzen und die Sache in meiner F Spielgruppe ansprechen.
Lg

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Re: @DK Ursel - Muttersprachunterricht

Antwort von DK-Ursel am 13.01.2009, 21:30 Uhr

Viel Erfolg!

Gruß Ursel, DK

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