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An alle Franzosen bzw. Spanier unter euch: Wer kann helfen? Staatsagehörigkeit

Thema: An alle Franzosen bzw. Spanier unter euch: Wer kann helfen? Staatsagehörigkeit

Hallo, mein erster Sohn ist aus einer Beziehnung mit einem in Deutschland lebenden Franzosen. Wir waren nicht verheiratet, er hat aber die Vaterschaft anerkannt. Mein Sohn ist in Deutschland geboren worden. Kann er neben der deutschen noch die französische Staatsangehörigkeit bekommen? 2. Unser noch nicht geborenes Baby wir in Deutchland geboren werden. Mein jetziger Lebensgefährte erhält in den nächsten Monaten seine spanische Staatsangehörigkeit (zz. ist er noch Deutscher), welche Staatsangehörigkeiten bekommt das werdene Kind? Gibt es für ihn (uns) irgendwelche Nachteile, wenn mene Lebensgefährte, die deut. Staatsangehörgkeit ablegt und die spanische annimmt? Hat jemand von euch gute Links zum Nachlesen und Infomieren? Danke für Infos... LG Sandra mit Jan Luca und Baby im Bauch

Mitglied inaktiv - 21.03.2005, 07:55



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ich denke, dass das erste kind frz und deutsch werden kann. erkündigt dich in der Botschaft (findest du bei google unter französische Botschaft) was Spanien betrifft, weiss ich nicht, vieleich fragst du da auch dem Botschaft. paul ist in weimar geboren und hat die beide Staatsgehörigkeiten.

Mitglied inaktiv - 21.03.2005, 10:24



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Hallo - ich weiß jetzt nicht was du für eine Nationalität hast. Also jedes Kind, daß in Deutschland geboren wird bekommt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und muß sich dann mit 23 Jahren entscheiden. Das ist seit etwa 2 Jahren so. Wenn es als Kind von einem z. B. spanischen Elternteil geboren wird, dann ist es auch automatisch Spanier. Ich bin Spanierin, mein Mann Deutscher, die Kinder haben beide Staatsangehörigkeiten und können sie auch immer behalten (EU-Länder tolerieren sich gegenseitig). Meine Freundin ist Spanierin, ihr Mann Italiener und ihr jüngster Sohn hat 3 Staatsangehörigkeiten (span.ital. deut.) Du mußt das kInd natürlich im entsprechenden Konsulat anmelden. Das ist alles was ich weiß. LG, rebeca

Mitglied inaktiv - 21.03.2005, 13:57



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Gebe meinen Vorrednerinnen Recht. In der EU hat das Kind automatisch beide Nationalitaeten, wenn beide Elternteile auch EU-Angehoerige sind. Du musst das nur im Konsulat regeln. Nachteile hat das Kind keine dadurch. Frueher musste man sich das ueberlegen bei der Geburt von Buben, in welchem Land er dann die Wehrpflicht ablegen muss, aber es gibt in vielen Laendern ja keine Wehrpflicht mehr, zumindest in Spanien nicht mehr, glaube ich. LG Stephie

Mitglied inaktiv - 21.03.2005, 14:06



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wenn in deutschland geboren und hat die deutsche stbüsch.egal ob als 1 oder 2 muss er den wehr-oder zivi in deutschland machen. wir hatten den fall jetzt bei unserem ältesten.wenn ihm der wechsel von deutsch-britisch auf britisch-deutsch den wehr-oder zividienst erspart hätte ,hätte er gewechselt.aber er muss sich nicht entscheiden ob der mit 18j oder 23j.(wie auch immer)lieber britte oder deutscher wäre,er kann sein leben lang(wenn er will)beides bleiben

Mitglied inaktiv - 21.03.2005, 18:45



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Hallo, erst einmal vielen lieben Dank für eure Infos. Dann werde ich mich erst mal mit dem französischen Kosulat in Verbindung sezten und weiter schauen. Mit Kind Nr. 2 haben wir ja noch etwas Zeit. ;-) Ich selber bin übrigens Deutsche (alerdings mit italienischen Vorfahren) und bin in Deutschland geboren. LG Sandra

Mitglied inaktiv - 21.03.2005, 20:57



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Hej Rebeca und alle anderen! Rebecca, das: "Also jedes Kind, daß in Deutschland geboren wird bekommt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und muß sich dann mit 23 Jahren entscheiden. Das ist seit etwa 2 Jahren so." stimmt meines Wissen nicht. deutschland hat nicht das Recht der eingeborenen Staatsbürgerschaft, d.h. der orrt ist nicht entscheidend, sondern die Staatsangehörigkeit eines Elternteils muß deutsch sein. Dann kannst Du geboren sein, wo Du willst, Du bist immerhin deutscher. Würde es mit dem ort (wie es i nAmerika ja ist) gehen,dann wären alle in Dtld. geborenen türken ja deutsche - das ist der sicherste Beweis dafür, daß das so nicht stimmt, oder? Dtld. toleriert die Doppelstaatigkeit unter bestimmten Bedingungen: Einmal, wenn Du bzw. dein Kind sie beide durch geboren haben, dann muß man sich nach dt. Recht auch nicht entscheiden, es sei denn, die Gesetze des anderen landes erofordern dies. Oder es gibt seit kurzem die Möglichkeit der Doppelstaatigkeit auch durch Annahme - dazu muß man eine den beibehaltugsbehaltungsantragstellen, damit man die deutsche nicht verliert, wenn man eine andere Staatsbürgerschaft annimmt (als Erwachsener). Die EU-Länder handhaben das meines Wissens noch nicht einheitlich!! mach Dich also am besten bei den jeweiligen Botschaften schlau!! Eine Mailingliste zum Thema gibt es auch, schaut mal hier: fuer Mehrstaatigkeit als solche: Arianes zweipaesse -> http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse/ [nix mit IDA zu tun *s* und oeffentlich lesbar so YahooID vorhanden] Auch bei der IDA (Interessengemeinschaft Deutschsprachiger im Ausland, www.imausland.org) kennt man sich aus. Erstmal soviel. Bei Fragen melde Dich bitte gern auch privat - ich bin hier nicht soo oft... aber Frankreich und Spanien sind nicht direkt meine Orioritäten, lächel, daher s.o. Schöne Ostern - Ursel, DK

Mitglied inaktiv - 25.03.2005, 16:13