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doppelte Staatsbürgerschaft - lang!

Thema: doppelte Staatsbürgerschaft - lang!

Hallo an alle. Wir bekommen im September unser erstes Baby. Wir sind beide Italiener und sind hier geboren und aufgewachsen. Wir wollten auch schon mal zusätzlich zur italienieschen die deutsche Staatangehörigkeit beantragen, aber das ist schon ziemlich teuer... Eigentlich ist das ja alles ziemlich egal mit der Staatsangehörigkeit, es ist nur "für die Seele", denn eigentlich sind wir ja auch beides, vielleicht sogar mehr deutsch als italienisch. Die doppelte SB wäre auch für unsere Kleine angemessen, aber beim Standesamt sagte man mir, dass sie sich mit 18 Jahren für eine entscheiden müsste. Aber wieso? Wir könnten doch auch beide haben!? Ist ihr dann trotzdem möglich beide zu haben, indem man eine erneut beantragt, oder hat man sich dann endgültig gegen eine entschieden und bekommt diese nicht mehr. Wäre echt dankbar, wenn mir jemand dazu Infos geben könnte. Möchte da meiner Tochte keine Steine in den Weg werfen, ohne es zu wissen. Danke! Mammina

Mitglied inaktiv - 19.07.2006, 15:46



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Hallo, mein Man ist Spanier. Es ist hier geboren und aufgewachsen. Mit der Gebart hat er automatische die Staatsbürgerschaft seiner Eltern bekommen(Abstammungsprinzip)und weil er in Deutschland geboren ist hat er die Deutsche Staatsbürgerschaft bekommen(Herkunftsprinzip) Mit 18 Jahren musste er sich für einer der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Er hat die Spanische genommen. Ich bin deutsche und daher haben unsere Kinder automatisch beide Staatsbürgerschaften. Mein Schwager hat sich damals auch für die spanische Staatsbürgerschaft entscheiden. Er ist mit einer Spanierin verheiratet und deren Kinder haben bis zum 18 Lebensjahr beide Staatsbürgerschaften und müssen sich dann auch für eine entscheiden. Such mal hier im Forum nach doppelter Staatsangehörigkeit, da findest du jede Menge. Gruss ines

Mitglied inaktiv - 19.07.2006, 17:28



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Meine Maus ist in Mexiko geboren und hat auch beide SB (einmal durch mich und einmal durch den Papa, bzw. den Geburtsort) und muss sich NICHT entscheiden, weil sie beide beibehält. Heutzutage ist das nämlich möglich. Kritisch wird es nur für ihren Nachwuchs, der später (sollte sie nie in Deutschland leben) nicht automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten kann. Informiert euch doch einfach auf der jeweiligen Botschaft, bzw. der HP der Bundesregierung... LG Sphynx

Mitglied inaktiv - 19.07.2006, 17:43



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Hallo Mammina! Ich bin selbst Spanierin und hier in Deutschland geboren. Aber für uns ist das leider nicht so, dass wir 2 Staatsbürgerschaften haben können. Wenn Ihr (oder einer von Euch) die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt dann muß die italienische abgelegt werden. Anders ist das bei Kindern deren Eltern gemischt sind, wie z.B. auch bei uns. Mein Mann ist Deutscher und ich bin Spanierin und unsere Kinder sind Deutsche, bzw. Spanier DURCH ABSTAMMUNG. Sie müssen sich später nicht entscheiden. Aber sie haben auch keine doppelte Staatsbürgerschaft in dem Sinne sondern sind eigentlich für die Deutschen NUR Deutsche und für die Spanier NUR Spanier. Die ignorieren quasi die andere Nationalität. Seit einigen Jahren ist es so, dass in D geborene Kinder auch die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen wenn die Eltern einige Kriterien erfüllt (müssen z.B. seit mind. 8 Jahren in D leben usw.) ABER sie müssen sich halt entscheiden, so wie es Dir auch gesagt wurde. Also wenn einer von Euch Deutscher würde dann hätte auch Euer Kind 2 Staatsbürgerschaften. Allerdings verzichtet Ihr dann auf die italienische. Fraglich ist aber auch, ob das überhaupt so schnell geht. Bis September ist ja nicht mehr so lange hin und so wie ich die Behörden kenne könnte das mal länger dauern *g* Viel Erfolg, rebeca

Mitglied inaktiv - 19.07.2006, 17:52



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Danke für die Antworten. Aber ich weiß ganz sicher, dass wir als Italiener BEIDE Staatsbürgerschaften haben können. Wenn wir also die deutsche bekämen, dürften wir auch die italienische behalten. Das hatten wir schon geklärt und ich kenne auch Leute, bei denen das so ist. Meine Frage bezieht sich also nur auch den Nachwuchs.

Mitglied inaktiv - 19.07.2006, 18:08



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hi ich glaube, dass ist bei euch Sphynxie nur möglich, weil mexico nicht zur eu gehört. handelt es sich bei beiden staaten um ein eu-land, muss sich die betroffene person sich eben für eine staatsangehörigkeit entscheiden. mein mann hat z.b. drei pässe und unsere tochter auch. das ist aber nur mögich, weil es sich nur um ein eu staat handelt. mein mann ist amerikaner, franzose und schweizer. vater ist gebürtiger franzose und eingekaufter amerikaner, mutter ist schweizerin und mein mann wurde in new york geboren. unsere tochter hat auch alle drei pässe wie wurde in der schweiz geboren (ich bin schweizerin). dass sie den französischen und schweizerischen pass bekommt war klar, weil die schweiz nicht zur eu gehört (wir leben ja auch hier in der schweiz), dass sie den amerikansichen noch zusätzlich kriegt, war aber nur möglich, weil ihr grossvater auch schon amerikaner war (als die zwei vorherigen generationen vater und grossvater). allerdings müssen wir bis zu ihrem 10. lebensjahr dringend nach new york fliegen, weil die amis ihre fingerabdrücke haben möchten, sonst verliert sie den amipass. bis zum 11.9.02 konnte man diese noch in der amibotschaft in der schweiz abgeben, wegen dem 11.9.02 ist das nicht mehr möglich. nun ja, in 4 wochen bekommen wir unsere zweite tochter und irgendwann in den nächsten jahren werden wir einen sehr guten grund haben, mal nach n.y./manhatten zu fliegen. ich freue mich schon jetzt. sorry, war jetzt mehr als nötig aber was solls, ist ja interessant nicht? lg verlaynn

Mitglied inaktiv - 19.07.2006, 18:14



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wo genau kann man sich den anständig über das ganze Thema informieren? Für mich war eigentlich klar, dass unser Kind (ich Deutsche, der Vater Ghanaer) einfach Deutscher Staatsbürger wird. Das Kind wird ja auch hier zur Welt kommen. Aber jetzt wo ich das hier so lese, würde es sich ja vielleicht doch lohnen, sich da nochmal ausgiebiger zu informieren. Wo macht man das denn am besten, bzw. bekommt die kompetentesten Antworten!? Danke schon mal! Grüßle!

Mitglied inaktiv - 19.07.2006, 22:37



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Genau wegen einer EU Gesetztes im Aug 2004!

Mitglied inaktiv - 20.07.2006, 10:31



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Nein eben nicht in der EU seit Aug 2004 kann man beides haben.

Mitglied inaktiv - 20.07.2006, 10:32



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Ich glaube beim Standesamt, dass sie falsch informiert sind, weil es meines Wissens nach seit Aug 2004 eine Regelung für EU Bürger gibt: nach 8 Jahren Aufenthalt in einem anderen EU Land bzw. 5 Jahre Ehe mit einem anderen EU Bürger kann man die andere EU Staatangehörigkeit gegen 250 oder 300€ bekommen. Diese wird nie wieder abgegeben auch nicht mit 18 bei Kindern. Zu diesem Thema sind normalerweise die Gemeinden auch sehr gut informiert. Mein Mann ist Deutscher und ich bin Französin. Unsere Tochter ist in Deutschland geboren und hat sofort die Doppelte bekommen, weil ich die Papiere sowohl im Konsulat für Frankreich und auch im Standesamt für D gemacht habe. In Eueren Fall, selbst wenn es nicht gleich klappt mit der Doppelten sollte es jedoch kein Problem sein. LG

Mitglied inaktiv - 20.07.2006, 10:29



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http://www.einbuergerung.de/26_120.htm In diesem Link stehen die Kriterien für eine Einbürgerung und da steht deutlich,dass man die andere Nationalität abgeben muss. Wenn Du was anderes offizielles findest wäre ich auch interessiert aber soviel ich weiß geht es wirklich nicht. lg, rebeca

Mitglied inaktiv - 20.07.2006, 10:56



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Hallo Becky, Aus der Seite/Link kann man folgende Satz erlesen: Ein weiterer Grund für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit kann sein, dass Sie Bürger eines Staates der Europäischen Union sind, der Deutsche einbürgert, ohne von diesen zu verlangen, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Wie gesagt, dies gilt für EU BÜrger seit Aug 2004, die innerhalb der EU mehre Staatbürgerschaft annehmen können, wenn sie nicht mehr im Herkunfstland leben. Beispiel: ich Französin in Frankreich geboren, seit 11 Jahren in Deutschland wohnhaft und seit 8 Jahren mit einem Deutschen verheiratet, könnte die Deutsche Bürgerschaft gegen 250 oder 300€ (genau Betrag kenne ich nicht mehr) annehmen, ohne die Französische abgeben zu müssen. Dies gilt nicht unbedingt für andere Herkunftsländer, obwohl es dort auch Ausnahmen gibt. Liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 20.07.2006, 12:58



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Vielen lieben Dank für eure Antworten. Ich denke, ich werde bei der Gemeinde oder direkt beim Ausländeramt (ich hasse es, mit denen zu tun zu haben, da wird man so komisch angeguckt, wenn man fließend deutsch spricht...) nachfragen. Ich denke, dann bin ich auf der sicheren Seite. Noch mal Danke und liebe Grüße! Mammina

Mitglied inaktiv - 20.07.2006, 13:58



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Wegen der Deutschen Staatsangehoerigkeit frag am besten mal beim Bundesverwaltungsamt in Koeln nach. Wegen der Italienischen frag mal beim italienischen Aussenministerium. Das habe ich bei mir damals auch gemacht. Von den untergeortneten Behoerden hier in Italien habe ich gegensaetzliche Auskuenfte bekommen.

Mitglied inaktiv - 21.07.2006, 09:51



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Hallo! Um die Verwirrung perfekt zu machen: Ich habe einen ital. Vater, eine deutsche Mutter und BEIDE Staatangehörigkeiten, ohne dass ich je eine abgeben musste.Die deutsche Behörde weiß das, die Italiener auch! Unser Sohn hat auch beide Staatsangehörigkeiten, bzw. seit neuestem kann man die ital. Staatsangehörigkeit bekommen, auch wenn man NICHT in Italien geboren wurde, sonder NUR ital.stämmige Eltern hat, die auch nicht in Italien geboren sein müssen!!! Das ital. Konsulat gibt kompetente Auskunft, die Ausländerbehörde hat damit nix zu tun..Ebenso das Einwohnermeldeamt.Falls man nicht verheiratet ist, wollten die Italiener bisher eine Mutterschaftsanerkennung VOR der Vaterschaftsanerkennung, damit das Kind z.B. den Nachnamen der Mutter targen kann, aber da das ja mit der neuen ital.Rechtsprechung hinfällig ist ( stand vor 2Wochen in der "La Repubblica"),kannst du getrost nach der geburt deiner Tochter zum iatl.Konsulat mit der Geburtsurkunde marschieren und gut ist!!! Saluti da Stefania

Mitglied inaktiv - 24.07.2006, 14:25



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Also ich weiß auch das das icht mehr möglich ist. Meine Söhne sind beide in Italien gemeldet und werden sich mit 18 dann auch entscheiden müssen(wobei ich ziemlich sicher bin das sie sich für I entscheiden werden!) Bei uns ist es die Tradition die zählt! Nicht der Paß.

Mitglied inaktiv - 25.07.2006, 10:48



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Hallo, also bei Jungs kann es ev. sein, dass sie sich mit 18 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen, aber nur, weil sie ja den Militärdienst in einem der beiden Länder ableisten müssten...Wie schon erwähnt, ich habe BEIDE Staatsangehörigkeiten und musste mich mit 18Jahren NICHT entscheiden! Und mein Sohn ist im April 2004 geboren und er hat auch beide!!! LG Stefania

Mitglied inaktiv - 25.07.2006, 14:05



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ich habe auch beide;-)die schweizerische und italienische;-))) somit da mein nur schweizer ist haben die kinder beide

Mitglied inaktiv - 31.07.2006, 00:02