Mehrsprachig aufwachsen

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Geschrieben von Mistinguette am 20.07.2006, 12:58 Uhr

Also hier steht es geht nicht mir 2 Staatsbürgerschaften

Hallo Becky,

Aus der Seite/Link kann man folgende Satz erlesen:
Ein weiterer Grund für die Hinnahme von Mehrstaatigkeit kann sein, dass Sie Bürger eines Staates der Europäischen Union sind, der Deutsche einbürgert, ohne von diesen zu verlangen, dass sie die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.

Wie gesagt, dies gilt für EU BÜrger seit Aug 2004, die innerhalb der EU mehre Staatbürgerschaft annehmen können, wenn sie nicht mehr im Herkunfstland leben. Beispiel: ich Französin in Frankreich geboren, seit 11 Jahren in Deutschland wohnhaft und seit 8 Jahren mit einem Deutschen verheiratet, könnte die Deutsche Bürgerschaft gegen 250 oder 300€ (genau Betrag kenne ich nicht mehr) annehmen, ohne die Französische abgeben zu müssen.
Dies gilt nicht unbedingt für andere Herkunftsländer, obwohl es dort auch Ausnahmen gibt.
Liebe Grüße

 
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