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***** NAMENSRECHT ***** deutsch/spanisch

Thema: ***** NAMENSRECHT ***** deutsch/spanisch

Guten Abend, ich habe eine Frage zum Namensrecht, vielleicht können sie mir in dieser Angelegenheit auch behilflich sein.. Ich (Deutsch)bin verheiratet mein Mann ist Spanier (sp.Staatsangehörigkeit) wie sieht es mit dem Nachnamen unseres Babys aus? Bekommt es den Nachnamen von mir und ist automatisch deutsch oder bekommt es den Doppelnamen meines Mannes und ist Spanier??? Wir haben bei der Hochzeit unseren Namen behalten D,H, ich heiße noch Kaltenbach er Domin. Ferrero Ich hatte eigentlich angenommen das das Kind dann Dominguez-Kaltenbach heißt und Deutsch ist.... Vielen Dank vielleicht könnt ihr ja licht ins dunkel bringen:

Mitglied inaktiv - 17.09.2007, 21:52



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Zwei Staatsbuergerschaften hats auf jeden Fall, da bin ich mir sicher. Und bei den Namen ist mir in Erinnerung, dass man keine Doppelnamen mehr auf die Kinder uebertragen kann, d.h. es muesste dann deinen Namen oder einen von denen deines Mannes bekommen, aber zwei geht, denke ich nicht. Mal sehen, was die anderen wissen. Ansonsten wuerd ich halt mal im Standesamt anrufen. Cata

Mitglied inaktiv - 18.09.2007, 03:54



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VIELEN VIELEN DANK für eure schnellen Antworten!

Mitglied inaktiv - 18.09.2007, 22:54



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liebe kleine fee mit dem spanischen/romanischen namensrecht ist es ein wenig komplex. ihr müsst euch sowieso grundsätzlich entscheiden: nach deutschem namensrecht gilt folgendes: ihr könnt für das kind zunächst den nachnamen aussuchen! nur einen, keine kombination von beiden (gibt es nicht mehr, für niemanden). also, entweder das kind heißt kaltenbach ODER domin. ferrero. das heißt auch, der "doppelte" nachname deines mannes kann NICHT geteilt werden. er gilt, da so im pass eingetragen, als EIN name (mit zwei worten eben). bei uns ist das auch so. ich heiße blabla blabla. und meine kinder heißen nicht blabla, sondern blabla blabla. ohne bindestrich. wenn ihr euch für das spanische namensrecht entscheidet (beim konsulat? beim standesamt? weiß nicht, wo man das genau macht). dann können die kinder schon kaltenbach-dominguez heißen. das ist jedenfalls mein stand der dinge. am besten ist immer das standesamt anzurufen. die kennen sich am besten aus! lg paula

Mitglied inaktiv - 18.09.2007, 08:59



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Hallo, kann Paulita nur zustimmen! Ihr müsst Euch entscheiden nach welchem Namensrecht (also nach Deutschem oder Spanischen) Ihr gehen wollt. Wir hatten uns schon bei der Heirat für die im spanischen üblichen Doppelnamen entschieden und so tragen auch die Kinder einen Doppelnamen (ohne Bindestrich). Und der Name den ihr jetzt wählt (als Nachname für Euer erstes Kind) gilt dann automatisch für alle eventuell folgenden Geschwister. Nach Deutschem Recht ist ein Doppelname für Kinder generell nicht möglich!!! Ruf aber trotzdem nochmal beim Standesamt an und erkundige Dich. Manchmal kommen von dort aber leider sehr wiedersprüchliche Infos. LG Katja & Co

Mitglied inaktiv - 18.09.2007, 09:57



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Wir haben eine ähnliche Konstellation, mein Mann ist allerdings der Deutsche bei uns, ich die Spanierin. Die Kinder bekommen automatisch beide Staatsbürgerschaften, sie sind also Deutsch und Spanisch. Wenn die Kinder in Deutschland geboren werden, müsst ihr sie dann auch anschließend beim spanischen Konsulat anmelden. Wenn sie in Spanien geboren werden, müsst ihr sie dort beim deutschen Konsulat anmelden. Sie haben aber auf jeden FAll beide Staatsangehörigkeiten. Beim Namensrecht - es hängt davon ab, ob ihr Euch für das deutsche oder für das spanische Namensrecht entscheidet. (auch wenn das Kind in D geboren wird, könnt Ihr euch für das span. Namensrecht entscheiden, und andersrum). Nach dem span. Namensrecht würde das Kind in der Tag Dominguez Kaltenbach heißen (ohne Bindestrich). Nach dem deutschen Namensrecht müsst Ihr Euch entscheiden, ob das Kind den Nachnamen der Mutter bekommt oder den Nachnamen des Vaters. Hoffe wir konnten weiterhelfen! LG cristina

Mitglied inaktiv - 18.09.2007, 09:52



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Hey Du,wir haben es geschafft in beiden Paessen meiner Tochter den Doppelnamen zu geben-ich fand es albern daas ein mensch auf zwei Paessen zwei verschiedene Namen hat.Und ich hatte eine gute seele die sich mal nicht so gestraeubt hat.Aber normalerweise will Deutschland keine Doppelnamen. Liebe Gruesse kati,D wohn auf den Canaren mit Mann von hier und Tochter hier geboren

Mitglied inaktiv - 18.09.2007, 17:25



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im spanischen Pass wird immer die Kombination aus Euren Namen genommen, also Domin. Kaltenbach. DAS konnten wir uns nicht aussuchen, da wird es halt gehandhabt wie es in Spanien üblich ist. Unabhängig davon nach welchem Recht ihr die Namensführung gewählt habt. Wir haben den Nachnamen meines Mannes als Familiennamen gewählt, dh die Kinder heißen so wie er, ich habe meine spanischen Nachnamen behalten. Aber im span. Familienbuch haben die Kinder die Kombi aus seinem und meinem Namen. lg,rebeca (span.) mit m.(deutsch), wohnhaft in D mit 3 Kids (8,4 Jahre und Baby mit 8 Wochen)

Mitglied inaktiv - 19.09.2007, 14:14



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Bei uns ist es genauso wie bei Becky. Die Kinder haben im span. Pass beide Namen, im dt. Pass nur den Namen des Vaters. Ich habe mein Mädchennamen behalten. Wir haben uns so entschieden, weil wir in D leben, und ich dachte es sei für die Kinder nervig, in jedem Papier (Schule oder sonst wo) beide Namen schreiben zu müssen. LG cristina

Mitglied inaktiv - 19.09.2007, 14:48



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Hey gruess Dich,ja genau im spanischen pass ist ja auch der doppelname...aber im deutschen halt auch-auch wenn deutschland das nicht so gerne sieht.liebe gruesse nach deutschland,Kati

Mitglied inaktiv - 19.09.2007, 22:47