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Geschrieben von hanidani am 06.09.2007, 13:52 Uhr

İch nochmal wegen doppelte Staatangehörigkeit

vielen Dank für die vielen und genauen Antworten. Genau diese Gesetzestexte hatte ich zuvor auch gefunden. Doch meinen Fall konnte ichnnicht hundertprozentig finden. Da diese Gesetzesgebung ım Jahre 2000 war und ich meine schon 1996 erworben habe. Und damals war es gang und gebe, alle machten es so, ich brauchte noch nicht einmal die türkische zu beantragen, da kam mein Pass schon ,sogar der alte, den ich weggeben musste.Es hies, nach türkischem Recht darf man 2 haben, und jetzt soll die dt. aberkannt sein? Da ich hier lebe, brauche ich die türkische, wegen Eigentumserwerb, Erbrecht und Arbeit, doch um ohne Visum nach Dt. zu kommen brauch ich die Dt.

Blöde Situation, findet ihr nicht auch. Bis Die Türkei in der EU ist, kann ich meine rente beantragen....

Danke für Eure Antworten...

 
9 Antworten:

Re: Ých nochmal wegen doppelte Staatangehörigkeit

Antwort von DK-Ursel am 06.09.2007, 14:19 Uhr

Hej Hani!

Ja, der Knackpunkt ist eben, daß Dtld. mehrere Staatsbürgerschaften bislang nur anerkannt hat, wenn sie alle durch Geburt erworben wurden.
(Auch daß man sich da ncht mehr entscheiden mit der Volljährigkeit, ist sooo alt noch nicht.)

Nun kam das Gesetz, daß man u.U. (!!) die deutsche Staatsbürgerschaft behalten dürfe,wenn man eine andere annehme.
Dafür aber MUSS die deutsche Beibehaltung erst beantragt (und genehmigt) sein, dann erst sollte man die andere Staatsbürgerschaft beantragen, weil eben sonst die deutsche flöten geht.
Bei Dir ist das der so - ich kenne noch so einen Fall. Da versucht die Frau seitdem, die deutsche Staatsbürgerschaft uzrückzubekommen, zusätzlich zur neuen. Bisher vergebens!

Da die Türkei auch noch nicht in der EU ist, ist es für Dich doppelt bitter, denn die Visumssachen sind ja wirklich schon blöde.

gruß Ursel, DK

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Re: Ých nochmal wegen doppelte Staatangehörigkeit

Antwort von germanit1 am 10.09.2007, 15:30 Uhr

Soweit ich mich noch erinnere, gab es frueher die Beibehaltungsgenehmigung auch schon. Nur war das mehr eine Ermessensentscheidung der Behoerde.

Man konnte eine andere Staatsangehoehrigkeit auch ohne Geburt erwerben. Hauptsache man musste sie nicht beantragen (in manchen Laendern bekam man die Staatsangehoerigkeit automatisch, wenn man einen Angehoerigen des Landes geheiratet hat).

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Re: Ých nochmal wegen doppelte Staatangehörigkeit

Antwort von DK-Ursel am 10.09.2007, 19:37 Uhr

Hej!

Kann zwar eigentlich (für heute) egal sein, aber bis vor wenigen jahren (noch beider geburt meiner Teenagertochter9 war es deutschen nicht möglich, eine 2. Staatsangehörigkeit anzunehmen UND gleichzeitig die dt. zu behalten.
Es gab 2 Staatsbürgerschaften, ABER NUR, wenn diese durch Geburt erworben worden waren.

Dann kam die Regelung, daß man 2 Staatsbürgerschaften haben durfte - wenn man zuerst den Beibehaltungsantrag für die deutsche stellte und gute Gründe anführen konnte.
Und natürilch mußte die andere Nation auch 2 Staatsbürgerschaften tolerieren (DK tut dies z.B. nicht, also ginge es für mich nicht. Wohl aber dürfen meine Kinder zweistaatlich sein, denn sie haben beide von Geburt an, und dies akzeptiert Dk auch heute schon!)

Die neue Regelung nun geht wieder einen schritt weiter und spart somit Zeit und sicher auch geld!

Gruß Ursel, DK -- die gern nochmal darauf hinweist, daß nicht immer im einen Land erlaubt ist, was im anderen gestattet ist! Deshalb muß man das immer für beide beteiligten Staaten prüfen!!!

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Danke für eure Antworten...

Antwort von hanidani am 10.09.2007, 20:54 Uhr

...also bin ich laut eurerm Wisens automatisch ausgebürgert? Na was solls,kann ehh in naechster Zeit nicht in die BRD. Ýcj hoffe, wenn ich mal einen Visum braeuscht, dass ich ihn schnell bekomme, bin ja ne ex-deutsche,oder?

Viele liebe Grüsse aus der Türkei und Danke..

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doppelte Staatangehörigkeit-anderer Fall

Antwort von MM am 10.09.2007, 23:58 Uhr

Na jetzt bin ich aber verwirrt! Ich kenne folgenden Fall, dass jemand zwei Staatsbürgerschaften hat, und zwar so:

Eltern (Tschechen) emigrierten 1968 nach Westdeutschland, dort haben sie Kinder bekommen und nach cca. 15 Jahren für sich und die Kinder die dt. Staatsbürgerschaft beantragt+bekommen. ABER gleichzeitig weigerten sie sich, die tschechische/tschechoslowakische abzugeben, und begründeten dies damit, dass sie dann mit tschechoslowakischen Behörden in Kontakt treten müssten, von denen sie ja verfolgt worden waren...usw. Überraschenderweise wurde das - wohl als Ausnahme - akzeptiert und so behielten sie letzendlich auch die tschechoslowakische Staatsbürgerschaft.

Nach 1989 bzw. 1993 (Teilung Tschechien-Slowakei) tauschten sie dann nur bei den tschechiscen Behörden ihre alten schon abgelaufnen Pässe gegen neue, tschechische. Und deutschen Pass /Ausweis haben sie ja auch.

Die Kinder, inzwischen erwachsen, haben von den Eltern beide Staatsbürgerschaften sozusagen "geerbt", die eine ist aber beisher "unsichtbar" - für die tschechische haben sie ja bisher keine Papiere (Pass). Sie beantragen diesen aber, legen Geburtsurkunde usw. vor, und bekommen den tschechischen Pass. Haben nun also auch beides.

Sind Eurer Meinung nach die Kinder dieser Kinder dann automatisch auch binational (bzw. zweistaatlich)? Eigenlich ja schon, wenn man die Staatsbürgersschaft der Eltern "erbt", oder?
Sie haben aber bisher nur tschechische Papiere, (noch) keine deutschen. Wie ist das rechtlich und praktisch, wisst Ihr das?

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Re: doppelte Staatangehörigkeit-anderer Fall

Antwort von DK-Ursel am 11.09.2007, 9:02 Uhr

Hej MM!

Du schreibst:
"Die Kinder, inzwischen erwachsen, haben von den Eltern beide Staatsbürgerschaften sozusagen "geerbt", die eine ist aber beisher "unsichtbar" - für die tschechische haben sie ja bisher keine Papiere (Pass). Sie beantragen diesen aber, legen Geburtsurkunde usw. vor, und bekommen den tschechischen Pass. Haben nun also auch beides.

Sind Eurer Meinung nach die Kinder dieser Kinder dann automatisch auch binational (bzw. zweistaatlich)? Eigenlich ja schon, wenn man die Staatsbürgersschaft der Eltern "erbt", oder?
Sie haben aber bisher nur tschechische Papiere, (noch) keine deutschen. Wie ist das rechtlich und praktisch, wisst Ihr das? "

Da steckt bei mir ein Widerspruch drin, denn wie könnendenndiese Kinder tschechische Papiere beantragt haben?
irgendeine Geburtsturkunde (mindestens!) muß es ja geben.
Also welche.
Entweder tschechisch - dann hatten sie die ja von Anfang an (ob man sicheinen Paß machen läßt, steht einem dann ja jederzeit frei), oderdie deutsche Geburtsurkunde, dann dito.


Du schreibst selbst, daß die emigrierten Eltern wohl durch Sondergenehmigung beide Staatsbürgerschaften bekamen - das denke ich auch.
Bei Asylanten gelten sowieso oft andere Regeln.

und ja - mit 2 Pässen bzw. 2 Nationalitäten in der Familie sin ddie Kinder sicherlich erstmal bi-national - ob sie allerdings auch bi-kulturell sind, ist eine andere Frage.

Gruß Ursel, DK

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@DK Ursel

Antwort von MM am 11.09.2007, 13:55 Uhr

Tschechische Papiere deshalb, weil sie in Tschechien leben. Ihre Mutter hat aber - eben als Tochter besagter Emigranten - beide Staatsbürgerschaften und entsprechende "Papiere". Aufgrund dessen könnte sie für ihre Kinder auch beantragen, dass sie zusätzlich zum tschechischen Ausweis/Pass auch einen deutschen bekommen. Oder?

Geburtsurkunde bekommt man da wo man geboren ist, daher haben die Kinder tschechische Geburtsurkunden.

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P.S. @Ursel DK

Antwort von MM am 11.09.2007, 14:10 Uhr

Ach so, hatte Dich wohl falsch verstanden. Du meintest, wieso die Kinder (nicht schon quasi die Enkel) die tschechischen Papiere beantragen können /konnten?

Ja, das konnten sie wirklich, ganz legal: Sie haben bei der Tschechischen Botschaft in Bonn die Papiere ihrer Eltern vorgelegt (Beweis, dass diese Tschechen sind), ansonsten hatten sie als eigene Papiere nur deutschen Ausweis (Geb.urkunde weiss ich jetz nicht?).
IN Tschechien gibt es eine zentrale Matrik/Register und da sind auch Tschechen, die im Ausland leben, "gespeichert". Dort liessen sie sich eine tschechische Geburtsurkunde ausstellen (die sie bisher nicht besassen, aber als Kinder von Tschechen eigentlich ein "Recht" drauf hatten) und aufgrund dieser konnten sie den tschechischen Pass beantragen und bekamen ihn.

Das war - zumindest vor cca. 10 Jahren - eine ganz normale, von der Botschaft praktizierte Vorgehensweise bei Emigrantenfamilien und ähnlichen Fällen.

Mich würde eben interessieren wie das jetzt ist, da bestimmte Gesetze sich geändert haben, und wie das dann bei den Kindern dieser "Migrantenkinder" aussieht...

Übrigens haben die ehemaligen Migrantenkinder auch gegenüber der deutschen Seite ganz legal ihre zwei Staatsbürgerschaften - steht bei denen ganz normal im deutschen Ausweis drin. Also geht das ja wohl doch???

Hach ist das kompliziert... ;-)!

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Re: P.S. @Ursel DK

Antwort von DK-Ursel am 12.09.2007, 18:06 Uhr

Entshculdige - ich habegerade erst gesehen,daß da noch deine kam.

Vor solchenfragen strecke ich dann doch lieberdie Flügel, aberes gibt eine gute Liste, die eine liebe Internetfreundin von mir sehr kompetent leitet, zum Thema, dort könnte ir evtl. besser Auskunft gegeben werden.


http://groups.yahoo.com/group/zweipaesse/
oeffentlich lesbar so YahooID vorhanden]

Viel Glück - Ursel, DK

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