Hallo,
ich hatte in diesem Zyklus starke Probleme mit meinem Backenzahn.
Der Reihenfolge nach:
16.06. Röntgen des Zahns mit klassischem Röntgengerät beim Zahnarzt
20.06. Wurzelkanalbehandlung mit Betäubung und Einnahme von Schmerzmitteln (Ibuprofen 400er ca. 3 Stück), nach Nachlassen der Betäubungsspritze wieder starke Schmerzen-> Fahrt in Klinik, dort erneute Behandlung mit Betäubungsspritze und Ledermix in Wurzelkanäle
1.7. Wurzelbehandlung ohne Betäubung (Ledermix entfernt, Calciumlösung rein)
2.7. erneute Wurzelbehandlung ohne Betäubung aufgrund grosser Schmerzen
3.7. Neuer Zahnarzt, weil Schmerzen noch nicht besser. Wieder Wurzelbehanlung mit Ledermix (nach Lesen der Packungsbeilage hat der Zahnarzt Ledermix wieder entfernt und mich zum Spezialisten geschickt)
3.7. Nachmittags Termin beim Spezialisten - der hat digital geröntgt mit Bleiabdeckung, danach erneute Wurzelbehandlung mit Betäubung und ENDLICH Lösung des Problems (es gab einen 4. Kanal, den die anderen nicht gefunden hatten...)
5.7. leichte Schmierblutungen (ich tippe auf Einnistung)
8.7. erneute Wurzelbehandlung mit digitalem Röntgen (zu dem Zeitpunkt wusste ich bereits von der Schwangerschaft- der Arzt meinte, dass die Strahlenbelastung beim digitalen Röntgen geringer als beim Fliegen ist und er das deshalb machen kann)
Werden sich diese ganzen Behandlungen, die ständigen Betäubungsspritzen und das Röngten schlecht auf das Baby auswirken??????? Ich muss im August noch einmal zum abschliessenden Termin. Dort wird vorraussichtlich wieder digital geröntgt. Ist das zu vertreten??? Danach sollte mit der Zahnbehandlung Schluss sein. War das Ledermix zu dem Zeitpunkt ein Problem? Vielleicht hilft Ihnen bei der Zeitabfolge mein Zyklusblatt. Daher hier die Kurve. Schwanger bin ich auf jeden Fall. Test schon am 8.7. positiv und alle Anzeichen....
Vielen Dank für Ihre Antwort und die Geduld, wenn Sie bis hierher gelesen haben ;-)
Lg Nadine
Hier das Zyklusblatt:
http://www.urbia.de/services/zykluskalender/view?sheet_id=302841&user_id=601880
Mitglied inaktiv - 11.07.2008, 09:20
Antwort auf:
Wurzelkanalbehandlung Zahnarzt
Die lokale Anwendung von Ledermix (Triamcinolon, Tetrazyklin) in kleinen Mengen zur Wurzelbehandlung in der Frühschwangerschaft stellt keine Gefährdung für die embryonale Entwicklung dar.
Bei der Anwendung von Lokalanästhetika liegen bisher keine Hinweise auf eine Fruchtschädigung beim Menschen bzw. in Tierversuchen vor. Articain und Bupivacain besitzen eine hohe Plasma-Eiweißbindung und eine kurze Halbwertszeit, so dass nicht mit dem diaplazentaren Übertritt einer erheblichen Substanzmenge auf den Embryo bzw. Feten zu rechnen ist. Für operative Eingriffe während der Schwangerschaft gilt die Lokalanästhesie als schonende Anästhesiemethode.
Der Umgang mit Röntgenstrahlen in der Schwangerschaft löst bei Patientinnen wie Ärzten große Besorgnis aus. Die intrauterine Belastung eines Feten durch die üblichen Strahlenquellen aus Kosmos, Luft und Boden beträgt weniger als 1 mGy (Bentour 2001). Die größte Empfindlichkeit des zentralen Nervensystems für Strahlenschäden liegt zwischen Schwangerschaftswoche 8 und 15 nach Empfängnis. Bei fetaler Strahlenbelastung unterhalb von 50 mGy ließ sich im Vergleich zu Schwangeren mit der natürlichen Hintergrundbelastung keine Zunahme von kindlichen Komplikationen feststellen (Brent 1989).
Entsprechend einer Stellungnahme des American College of Radiology gibt es keine radiologisch-diagnostische Maßnahme, die bei einmaliger Anwendung zu einer Strahlungsdosis führt, die ausreichend wäre, die normale Entwicklung eines Embryos oder Fetus zu gefährden (Hall 1991). Bei einer zahnärztlichen Kleinbildaufnahme ist die Strahlenbelastung für den Fetus 500.000 mal geringer und bei einer Panoramaaufnahme immer noch 50.000 mal geringer als der genannte kumulative Grenzwert von 50 mGy (Pertl et al 2000). Sie liegt somit im Bereich der täglichen natürlichen Hintergrundsbelastung.
Von der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde werden die Verwendung hochempfindlicher Filme, Rechtecktubus sowie Mehrfachröntgenschutz (z.B. doppelte Bleischürze) und die Beschränkung der Zahl der Aufnahmen auf ein Minimum empfohlen (Willershausen-Zönnchen 1994).
Wenn eine dentale Röntgenaufnahme in der Schwangerschaft erforderlich erscheint, sollte unbedingt auf die extrem niedrige Strahlenbelastung von 0,1 (Kleinbild) bis 1 µGy (Panoramaröntgen) hingewiesen werden. Sofern eine zwingende Indikation vorliegt, können dentale Röntgenaufnahmen unter den entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen auch im ersten Schwangerschaftsdrittel durchgeführt werden.
Da die Behandlung wohl im Zeitraum der Alles-oder-Nichts-Regel (innerhalb von zumindest 14 Tagen nach Empfängnis) erfolgte, ist bei schädigenden Einwirkungen ohnehin entweder ein Abort oder ein Neugeborenes ohne erhöhtes Fehlbildungsrisiko zu erwarten. Die anfangs pluripotenten Zellen können in dieser Zeit noch geschädigte Zellen ersetzen, so dass die weitere Entwicklung ungestört verläuft, sofern der toxische Schaden nicht so groß ist, dass die Frucht mit der nächsten Regelblutung abgeht. Die Weiterentwicklung einer in diesem frühen Stadium geschädigten Frucht ist demnach nicht zu befürchten.
von
Dr. Wolfgang Paulus
am 14.07.2008