Hallo Herr Dr. Paulus, ich habe am 23.01.2014 eine MMR Impfung erhalten.
Am 6.2. war ein Schwangerschaftstest positiv. Somit war ich zum Zeitpunkt der Impfung bereits schwanger. Dies wusste ich leider nicht. Ich mache mir natürlich über evtl Schädigungen des Fötus große Sorgen. Ich hatte im Kindesalter Masern und Röteln, allerdings kein Mumps. Nun meine Frage. Wenn ich die Kinderkrankheit Masern und Röteln als Kind hatte, dann habe ich bereits Antikörper, richtig ? Hat der Fötus dann automatisch einen Schutz gegen die abgeschwächten Lebendviren des Impfstoffes ? Weitere Frage:
Momentan habe ich eine Erkältung. Mache Dampfbad mit salz. Habe verstopfte Nase und Leichte Halsschmerzen, Husten kündigt sich ebenfalls an.
Welche medikamente darf ich einnehmen ?
von
Wasermann2007
am 14.02.2014, 21:50
Antwort auf:
MMR-Impfung in Schwangerschaft / medikamente bei Erkältung
Wenn Sie selbst als Kind Masern und Mumps durchgemacht haben, müssten Antikörper auch gegen die abgeschwächten Impfviren vorliegen. Zwar wird ein Abstand von drei Monaten zwischen Rötelnimpfung und Schwangerschaft empfohlen, doch sind bislang keine kindlichen Schädigungen durch Impfviren bei versehentlicher Anwendung in der Frühschwangerschaft aufgefallen.
Genügen Inhalationsbehandlung (z. B. mit Zusatz ätherischer Substanzen) und reichliche Flüssigkeitsaufnahme bei Bronchitis nicht zur Schleimlösung, dürfen auch in der Schwangerschaft Schleimlöser wie Ambroxol verabreicht werden. Ambroxol wurde bei drohender Frühgeburt erfolgreich zur Induktion der fetalen Surfactantbildung eingesetzt.
Auch Nasensprays mit Sympathomimetika wie Xylometazolin (z. B. Olynth) sind in moderater Dosis (z. B. 3 x täglich) vertretbar. Gegen Salzlösungen zur Behandlung der Nasenschleimhäute ist natürlich auch nichts einzuwenden.
Bei Halsschmerzen kommen desinfizierende Gurgellösungen (z. B. Chlorhexidin, Dequaliniumchlorid, Salbei) in Frage.
Als Mittel gegen Fieber und Schmerzen hat sich in der Schwangerschaft die vorübergehende Anwendung von Paracetamol bewährt.
von
Dr. Wolfgang Paulus
am 18.02.2014