Ab Mitte Juni wird das Gebäude in dem ich arbeite renoviert. 1. Sanierung der Muschelkalkfassade 2. Austausch der Fenster 3. ergänzende Trockenbauarbeiten 4. ergänzende Anstricharbeiten Es ist bereits darauf hingewiesen worden, das mit Lärm- und Staubbelästigungen zu rechnen ist. Mein Mutterschutz beginnt erst am 05.08.2010. In welchem Umfang darf eine Schwangere dieses Umständen ausgesetzt werden?
Mitglied inaktiv - 28.05.2010, 09:52