Eingewöhnung und Zeit in der Kita

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Verliere ich Krippenplatz wegen Schwangerschaft?

Thema: Verliere ich Krippenplatz wegen Schwangerschaft?

Hallo, meine Kleine (18 Monate) geht seit ein paar Monaten in eine Halbtageskrippe (bis 13.30 Uhr), da ich wieder zum Arbeiten angefangen habe. Jetzt bin ich schwanger. Muss ich jetzt meine Tochter wieder aus der Krippe nehmen? Man muss ja berufstätig für einen Kitaplatz sein, oder nicht? Das wäre sehr, sehr schade, denn sie geht inzwischen gerne dorthin und hat viele Freunde gefunden. Muss ich denn der Krippenleitung sagen, dass ich schwanger und nach der Entbindung erst mal in Elternzeit bin?

von Frankalu am 04.09.2019, 10:32


Antwort auf Beitrag von Frankalu

Ich weiß nicht ob es da unterschiedliche Regelungen je nach Kommune/Bundesland gibt, aber bei uns muss man sein Kind nicht wegen einer Schwangerschaft abmelden und ich habe das hier auch noch nie gehört. Ich bin tatsächlich auch schwanger und meine Tochter geht erst jetzt, kurz vor meinem ET zur Tagesmutter, das dann auch in meiner Elternzeit. Sonst wäre unser bereits reservierter Platz weg und wir müssten wieder neu suchen zum Ende der EZ. Wenn du unsicher bist frag doch einfach bei der zuständigen Stelle nach. Wäre ja Quatsch ein gut eingewöhntes Kind raus zu nehmen.

von Macana am 04.09.2019, 11:55


Antwort auf Beitrag von Frankalu

Zugewiesen ist zugewiesen. Berufstätigkeit ist in vielen Kommunen Bestandteil eines wie auch immer gearteten Vergabeverfahrens, damit auch die die Plätze bekommen, die sie wirklich brauchen. Und wenn Dein Kind den Platz hat, kann er ihm auch nicht deswegen weggenommen werden. Zumal ja viele nach zwei, drei Jahren ein weiteres Kind bekommen - wenn dann immer die Kitaplätze neu vergeben würden, kämen die ja aus der Eingwöhnung gar nicht mehr raus. ;-)

von weekend am 04.09.2019, 12:35


Antwort auf Beitrag von weekend

Danke!

von Frankalu am 05.09.2019, 09:41


Antwort auf Beitrag von Frankalu

Hier hat jeder einen Anspruch auf einen Platz. Wenn man nicht arbeitet dann ist hier der Anspruch aber nicht für einen Ganztagsplatz.

von kati1976 am 05.09.2019, 19:43


Antwort auf Beitrag von Frankalu

Hi, Das Kind hat einen Rechtsanspruch auf mind einen Teilzeitplatz, egal, was du zu Hause treibst. ja, häufig gibt es für die Warteliste Kriterien, wer bevorzugt wird. aber nach der Eingewöhnung kann man das Kind ja nicht wieder ausquartieren. Bei Ganzragsplätzen ist das anders, da muss man den Bedarf regelmäßig nachweisen.

von drosera am 08.09.2019, 10:31