Eingewöhnung und Zeit in der Kita

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Eingewöhnung Kinderkrippe und Partnerschaftsmonate

Thema: Eingewöhnung Kinderkrippe und Partnerschaftsmonate

Hallo zusammen, die Eingewöhnung unseres Sohnes beginnt am 01.07.2020. In dieser Zeit werde ich aber in Teilzeit (25h/ Woche) aufgrund der Partnerschaftsmonate arbeiten. Jetzt stelle ich mir die Frage, wie ich die Eingewöhnungsphase betreuen soll, wenn ich zusätzlich arbeiten muss. Kann ich z.B. erst am 20.07.2020 wieder beginnen zu arbeiten oder geht das aufgrund der Partnerschaftsmonate nicht? Oder muss ich für die Zeit der Eingewöhnung Urlaub bzw. unbezahlten Urlaub nehmen (wäre es dann möglich?)? Stand von euch schon mal jemand vor diesem Problem? Wenn ja, wie habt ihr es gelöst? :-) Danke und liebe Grüße Kati

von Kati2019 am 16.12.2019, 11:13


Antwort auf Beitrag von Kati2019

Ich hab es so verstanden, dass dein Partner dann zu der Zeit in Elternzeit ist? Dann kann er ja die Eingewöhnung machen. Wenn du das nicht willst, verlänger deine Elternzeit, bis die Eingewöhnung durch ist oder nimm Urlaub, ggf. auch unbezahlt. Das musst du mit deinem Arbeitgeber klären.

von CarmenMS am 16.12.2019, 11:38


Antwort auf Beitrag von CarmenMS

Hallo Carmen, nein, leider muss mein Freund ja auch arbeiten aufgrund der Partnerschaftsmonate. Wahrscheinlich bleibt nur die Option Urlaub nehmen.

von Kati2019 am 16.12.2019, 13:48


Antwort auf Beitrag von Kati2019

Ich steh auf dem Schlauch...wieso muss er arbeiten wegen der Partnerschaftsmonate? Meinst du die 2 Monate, in denen der Partner auch Elterngeld bekommt? Wieso macht ihr die Eingewöhnung nicht am Ende deiner Elternzeit? Wie lange bist du noch in Elternzeit?

von CarmenMS am 18.12.2019, 12:14


Antwort auf Beitrag von Kati2019

Wenn ich das richtig verstehe arbeitet Ihr in der Zeit beide 25-35 h pro Woche. Das lässt sich mit Eingewöhnung wohl kaum vereinbaren, je nach Geschwindigkeit der Eingewöhnung und Distanz Arbeitsplatz - Kita ist das wohl frühstens(!) nach zwei Wochen drin, eher später. Am besten rufst Du mal bei der Elterngeldstelle an, ob es mit den Partnermonaten irgend eine Möglichkeit gibt das abzufangen. Ich fürchte aber fast nein. Insofern sollte auch kein unbezahlter Urlaub möglich sein, aber auch das würde ich mal klären. Beantworten kann ich Dir das leider nicht, vielleicht die Anwältin hier im Rechts-Expertenforum. Ansonsten bleibt das Gespräch mit dem Arbeitgeber, Urlaub nehmen, ggf. noch Überstunden abbauen oder Minusstunden aufbauen, soweit der AG einverstanden ist. Vielleicht kann Dein Mann ja Überstunden aufbauen und Dir nach der Eingewöhnung den Rücken freihalten, so dass Du Deine Minusstunden abbauen kannst? Ich denke, wenn Du mit einem solchen konkreten Plan zum Arbeitgeber gehst (erstmal einen Monat nur 15 h, dafür dann im nächsten Monat 35 h), hast Du bessere Chancen, dass er damit einverstanden ist, als wenn Du es unkonkret hältst. Die ersten zwei Wochen würde ich aber vermuten kannst Du nicht arbeiten, danach nur sehr wenige Stunden. Kommt aber eben alles auch auf das Kind und die Eingewöhnung an, das kann ganz unterschiedlich laufen.

von weekend am 18.12.2019, 13:35


Antwort auf Beitrag von weekend

Unbezahlter Urlaub und Minusstunden sind soviel ich weiss bei den 4 Partnerschaftsbonusmonaten nicht möglich. Ihr müsst immer genau zwischen 25-30h pro Woche arbeiten. Über- oder Minusstunden müssen binnen eines Monats (gezählt vom Geburtstag des Kindes, nicht vom 1. des Monats) ausgeglichen werden, so dass die durchschnittliche Arbeitszeit wieder zwischen 35-30 h liegt. Wenn nicht einer von Euch extrem flexible Arbeitszeiten hat, wird es also wirklich sehr schwierig die Eingewöhnung zu begleiten.

von Kärchen am 18.12.2019, 22:26


Antwort auf Beitrag von Kärchen

25-30 h meine ich natürlich. Aber regulärer Urlaub sollte übrigens gehen..

von Kärchen am 18.12.2019, 22:28


Antwort auf Beitrag von Kati2019

Eingewöhnung solltet ihr durch haben wenn die Partnerschaftsbonusmonate laufen. Alternativ wer anders macht das. Oder es wird schwierig, ihr müsst beide auf 25-30 Std in der Woche kommen. In jeder Woche dieser 4 Monate. Packt einer von euch beiden das nicht, erlischt euer kompletter Anspruch. Die Regeln sind da extrem streng und penibel.

von Felica am 26.12.2019, 23:52