Geschrieben von Ssiedlerin am 23.09.2022, 17:01 Uhr |
Verlängerung der Elternzeit
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Ich habe am 1.12.2020 Zwillinge geboren und habe für 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nach 18 Monaten bin ich wieder arbeiten gegangen (30Stunden; Elterngeld habe ich 12 Monate bezogen). Diese 2 Jahre Elternzeit laufen nun also im Dezember aus und ich würde gerne verlängern... zumindest ist das meine Idee, da ich ja sowieso 6 Jahre Elternzeit habe und eine Unkündbarkeit ja ebenfalls damit einhergeht.
Welche Risiken habe ich denn? Oder hab ich irgendwas nicht bedacht?
Ich weiß, dass man innerhalb der zwei Jahre vor einer Arbeitslosigkeit arbeiten gewesen sein muss, sollte man direkt nach Elterbzeit also arbeitslos werden...aber das sollte doch in meinem Fall nicht greifen, da ich ja arbeiten gehe.
Hilfe...wer kennt sich aus? Die Elterngeldstellen helfen hier leider auch nicht....
Re: Verlängerung der Elternzeit
Antwort von Sonnenblume. am 23.09.2022, 19:16 Uhr
Es scheint mir so als ob du alles bedacht hast. Aber ich bin natürlich auch nur Laie und gebe keine Garantie darauf.
Du musst an die Antragsfrist denken. Im erstantrag sind das ja 7 Wochen. Ob das im zweitantrag auch sieben sein müssen oder mehr oder weniger weiß ich nicht aus dem Kopf.
Re: Verlängerung der Elternzeit
Antwort von Aixoni am 23.09.2022, 19:28 Uhr
Hey,
Risiken hast du durch vie Verlängerung der Elternzeit eigentlich keine. Der Vorteil ist, dass dein alter Vertrag (sofern der vollzeit war) weiter ruht und du weiterhin teilzeit in Elternzeit arbeiten kannst, ohne den eigentlich Vertrag Ander zu müssen. Du hattest also nach der Elternzeit keine Probleme wieder auf vollzeit zu gehen, sofern du das willst.
Solltest du noch ein Kind wollen wäre das auch kein Problem, da du die Elternzeit jederzeit zum Beginn des Mutterschutzes beenden kannst und dann auch das Mutterschutzgeld in Höhe deines alten Gehaltes bekommst. Das neue Elterngeld wird dann aus den Einkünften während der Elternzeit berechnet.
Wenn du deine Arbeit magst, aber bedenken hast gekündigt zu werden, solltest du die Elternzeit definitiv verlängern. Da du bereits 2 Jahre hattest, kann der AG dem meines Wissens auch nicht widersprechen. Die 7 Wochen Frist musst du aber meines Wissens nach wieder einhalten.
Wie es mit Arbeitslosigkeit nach Elternzeit ist weiß ich aber ehrlich gesagt nicht..
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