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Geschrieben von Danyshope am 30.10.2015, 16:56 Uhr

Vater will geimsames Sorgerecht einklagen.

Ich sage es mal so, wenn Du die Punkte aufführst welche du jetzt gesagt hast, wird er es wohl bekommen. Weil welche Probleme Du mit seinen Eltern hast, oder wie eure Beziehung sind, interessiert da kein bisschen. Das stellt dich nur in Richtung "rachsüchtig und typische Ex". Die Punkte sind nämlich die welche sich die Gerichte fast dauernd anhören müssen wenn der Streit wegen der Kinder vor Gericht geht.

Das Du ihm noch eine zweite Chance gegeben hast, obwohl du ja schon wusstest, wie er drauf ist und seine Eltern ebenso, dürfte dich noch weiter in die Schublade stecken.

Zudem, ich glaube du überschätzt das gemeinsame Sorgerecht wirklich. Das bestimmt nur, das du seien Unterschrift bei Dingen wie Kontoeröffnung, Kindergartenwahl, Schule, Reisepass usw benötigst. Mit der "Erziehung" indem Sinne hat das gar nichts zu tun, da machst du weit mehr mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und Papa und Großeltern sehen/treffen kannst Du eh nicht verhindert weil Umgangsrecht hat er ja. Diese drei Dinge musst du unterscheiden.

Ich würde auf betreuten Umgang bestehen und schauen ob Du wirklich beweise hast wegen der Schläge. Melde Deine Zweifel an wegen der Gewalt Dir gegenüber. Persönliches lass weg. Sonst sehe ich die Karten für dich eher schlecht. Und wichtig ist für dich wie gesagt vor allen, das du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, damit kannst du alle Belange des täglichen Lebens meistern.

Und wegen kommunizieren, wenn es schwierig wird, muss du notfalls dann immer den Klageweg gehen. Dann ist er das GSR schnell wieder los - und dann wohl endgültig. Würde das also echt eher locker sehen, die Zeit dürfte dir da eher zugute kommen.

 
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