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Geschrieben von EarlyBird am 19.09.2017, 15:34 Uhr

U8-Untersuchung und die fragen danach

Also das Amt müsste Frühförderung ohnehin erstmal genehmigen und ob du Frühförderung beantragt ist ganz alleine eure Sache. Es kommt also niemand "vom Amt" weil du diese "Leistung" nicht beantragt hast, da brauchst du keine Sorge haben.
Wir haben es auch nicht beantragt :) Das kann dir aber in der Regel auch jeder Therapeut (z.B. Logopäde) nochmal erklären bzw bestätigen, denn diese wissen das normalerweise auch ganz genau.
Ich verstehe aber was du meinst, denn du liest die Wörter "von geistiger Behinderung bedroht" und fürchtest das man dir eine "Nichtbeantragung" zulasten legen kann bzgl des Kindeswohls. Das ist aber Quatsch. Selbstverständlich könnt ihr das entscheiden ob ihr das möchtet oder nicht, das hat euer Kinderarzt keinesfalls zu entscheiden. Di musst es nicht beantragen und wegschicken. Ich finde es ja schon "krass" das die Kinderärztin euch nicht darüber aufklärt.
Lg

 
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