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Geschrieben von Maroulein am 26.01.2021, 13:43 Uhr

Notbetreuung

In NRW darf jeder sein Kind bringen der meint dass es notwendig ist dass das Kind geht,der Grund ist nicht zu erfragen .
Hier sind die Kitas nicht grundsätzlich geschlossen,das soll Kindesmisshandlung wegen Überlastung verhindern,bei uns gehen von 35 noch 20 Kinder und etliche Eltern arbeiten gar nicht davon.

Ansonsten Ruf Mal das Jugendamt an, vielleicht habt ihr trotzdem Anspruch,wir arbeiten beide in der Pflege und im ersten Lockdown hat die Kita behauptet unsere Tochter dürfe nicht kommen da mein Mann im Nachtdienst arbeitet,ich tagsüber,wie jemand 8 Nächte am 10 Stunden arbeiten soll mit nur 4 Stunden Schlaf ,ohne die Patienten zu gefährden konnten sie mir aber auch nicht erklären.
Beim Jugendamt haben sie erst das gleiche behauptet,ich hab mich bis zum Amtsleiter durchtelefoniert,und siehe da er fand unseren Anspruch berechtigt.

 
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