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Geschrieben von Verrückte_Mama am 21.01.2021, 19:00 Uhr

Notbetreuung

Hallo,
vielleicht könnt ihr mir Helfen =)

Zu mir kurz. Ich bin Ende 20 wie mein Mann auch. Wir arbeiten beide auf einer Corona Hospiz Station. Zusammen haben wir eine 3 Jährige Tochter.

Jetzt bin ich Schwanger in der 15 Woche.
Natürlich bin ich sofort ins Berufsverbot gekommen. Dadurch ist natürlich der Bedarf an der Notbetreuung erloschen.
Leider bin ich jetzt schon aus Gesundheitlichen Gründen mehr als Eingeschränkt und kann meine kleine kaum Versorgen.
Die Krankenkasse bezahlt zwar einen Platz in der Notbetreuung, aber die können mir keinen aus Gesundheitlichen Gründen geben.
Auch eine Haushaltshilfe oder eben jemand der auf meine kleine acht gibt würde mir bezahlt werden nur leider hat so kurzfristig keiner Zeit.
Meine Eltern sind Verstorben und seine wohnen zu weit weg. Klar unterstützen uns Freunde aber ich kann sie ja nicht Täglich Antanzen lassen.

Habt ihr eventuell einen Tipp was ich noch machen kann oder an wen ich mich Wenden könnte?

Vielen dank

 
10 Antworten:

Re: Notbetreuung

Antwort von Tigerblume am 21.01.2021, 19:47 Uhr

Dein Mann kann als Haushaltshilfe einspringen.

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Re: Notbetreuung

Antwort von Verrückte_Mama am 21.01.2021, 19:58 Uhr

Hat der Chef leider Abgelehnt =( und ja das darf er wegen Systemrelevanten Beruf.

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Re: Notbetreuung

Antwort von Tigerblume am 21.01.2021, 20:29 Uhr

Dann würde ich nochmal Druck in der Notbetreuung machen und die Kindeswohlgefährdung-Karte spielen. Wenn ein Kleinkind nicht adäquat versorgt werden kann, dann ist das auch eine Kindeswohlgefährdung.

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Re: Notbetreuung

Antwort von Verrückte_Mama am 21.01.2021, 22:48 Uhr

Glaubst du das Funktioniert? Ich hab etwas die Sorge das sie dann das Jugendamt einschalten. Aber vielleicht hast du recht und ich versuche noch mal mit der Dame vom Kita Amt zu sprechen

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Re: Notbetreuung

Antwort von Tigerblume am 21.01.2021, 23:16 Uhr

Icb würde diese Karte spielen. Das Jugendamt brauchst Du sicher nicht zu fürchten.

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Re: Notbetreuung

Antwort von Sonnenkäferchen am 22.01.2021, 6:24 Uhr

Ich habe meine Haushaltshilfe in der Schwangerschaft durch einen ambulanten Pflegedienst bekommen.

Alternative wäre, wenn eine Freundin das gegen Bezahlung macht. Das geht auch und fühlt sich besser an, als wenn man immer einzeln fragt finde ich.

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Re: Notbetreuung

Antwort von Itzy am 22.01.2021, 8:24 Uhr

In welchem Bundesland wohnst du? In NRW hättest du Anspruch auf Notbetreuung...
Ansonsten bei der Caritas oder Diakonie anrufen und nach Hilfen fragen.

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Re: Notbetreuung

Antwort von Verrückte_Mama am 24.01.2021, 16:49 Uhr

Die Dienste hier in der Nähe sind leider alle voll und meinen ich soll in einem Halben Jahr noch mal anfragen

Freunde kann ich leider nicht Fragen! Ich habe leider nur Freunde in der Pflege und die haben alle Urlaubssperre

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Re: Notbetreuung

Antwort von Verrückte_Mama am 24.01.2021, 16:59 Uhr

In NRW hätte ich Anspruch? Ich arbeite gerade nicht also denke ich das ich in ganz Deutschland kein Anspruch habe
Caritas oder Diakonie haben leider kein Personal mehr das Plätze für Unterstützung haben und auch sonst nimm keine Tagesstätte oder Tagesmutter jemand auf der nicht der Arbeit nach geht

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Re: Notbetreuung

Antwort von Maroulein am 26.01.2021, 13:43 Uhr

In NRW darf jeder sein Kind bringen der meint dass es notwendig ist dass das Kind geht,der Grund ist nicht zu erfragen .
Hier sind die Kitas nicht grundsätzlich geschlossen,das soll Kindesmisshandlung wegen Überlastung verhindern,bei uns gehen von 35 noch 20 Kinder und etliche Eltern arbeiten gar nicht davon.

Ansonsten Ruf Mal das Jugendamt an, vielleicht habt ihr trotzdem Anspruch,wir arbeiten beide in der Pflege und im ersten Lockdown hat die Kita behauptet unsere Tochter dürfe nicht kommen da mein Mann im Nachtdienst arbeitet,ich tagsüber,wie jemand 8 Nächte am 10 Stunden arbeiten soll mit nur 4 Stunden Schlaf ,ohne die Patienten zu gefährden konnten sie mir aber auch nicht erklären.
Beim Jugendamt haben sie erst das gleiche behauptet,ich hab mich bis zum Amtsleiter durchtelefoniert,und siehe da er fand unseren Anspruch berechtigt.

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