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Geschrieben von Flipper80 am 24.08.2011, 21:16 Uhr

Mutterschutz

Hallo an alle,

ich habe mal eine Frage. Nach einer Fehlgeburt wo das Kind ein Lebenszeichen gehabt hatte, bei mir war es der Herzschlag.Hat man da Anrecht auf Mutterschutz? Hatte mit der Krankenkasse telefoniert und so wirklich habe ich das nicht alles verstanden was sie mir sagen wollte.
Hatte mal im Internet nach gegooglet. und da stand drin,das man das anrecht auf mutterschutz hat wenn das kind lebend zur welt gekommen ist. Unter Lebendgeburt stand drin, das man auch den herzschlag oder eine pulsierende Nabelschnur versteht, auch bei einer so frühen Geburt.
Kennt sich da jemand von euch aus oder hatte es selber.
Ich hoffe ihr versteht mein anliegen, ich schreibe manchmal etwas wirr?Oder ich schreibe schneller als ich denken kann.

LG Martina

 
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