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Mutterschutz

Thema: Mutterschutz

Hallo an alle, ich habe mal eine Frage. Nach einer Fehlgeburt wo das Kind ein Lebenszeichen gehabt hatte, bei mir war es der Herzschlag.Hat man da Anrecht auf Mutterschutz? Hatte mit der Krankenkasse telefoniert und so wirklich habe ich das nicht alles verstanden was sie mir sagen wollte. Hatte mal im Internet nach gegooglet. und da stand drin,das man das anrecht auf mutterschutz hat wenn das kind lebend zur welt gekommen ist. Unter Lebendgeburt stand drin, das man auch den herzschlag oder eine pulsierende Nabelschnur versteht, auch bei einer so frühen Geburt. Kennt sich da jemand von euch aus oder hatte es selber. Ich hoffe ihr versteht mein anliegen, ich schreibe manchmal etwas wirr?Oder ich schreibe schneller als ich denken kann. LG Martina

von Flipper80 am 24.08.2011, 21:16



Antwort auf Beitrag von Flipper80

Erstmal tut es mir leid, was passiert ist. Ich bin hier eigentlich nur ganz stille Mitleserin, aber schau mal hier, das müsste Dir weiterhelfen: http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=1752&suche1=mu tterschutz+fehlgeburt&seite=1#start Ich wünsch Dir alles Gute! Sonja

von sonji am 24.08.2011, 22:57



Antwort auf Beitrag von sonji

schließe mich der Antwort in dem Link an! Mutterschutz setzt keine "lebende" Geburt voraus. Auch Frauen, die ihr Kind tot zur Welt bringen, haben Anrecht auf Mutterschutz. Aber es ist eben rein rechtlich ein Unterschied, ob es sich um eine Tot- oder Fehlgeburt handelt. Nach einer Fehlgeburt kann man sich krankschreiben lassen, sollte dies körperlich oder auch seelisch notwenig sein.

von Baby2411 am 25.08.2011, 00:15



Antwort auf Beitrag von Flipper80

Hallo Flipper80, erstmal mein Beileid!!!! Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass Babys unter 500Gramm Geburtsgewicht nicht als Totgeburt sondern als Fehlgeburt zählen und man somit kein Recht auf Mutterschutz hat. Alle Babys die mit 500 Gramm oder mehr zur Welt kommen- egal ob tot oder lebend und dann versterben- werden offiziell als Totgeburt angesehen und man hat somit auch ein Recht auf Mutterschutz!!!! Ich hoffe, ich konnte Dir ein bisschen weiterhelfen!? Wünsche Dir allles Gute und viel Kraft LG naddel

Mitglied inaktiv - 25.08.2011, 11:15



Antwort auf diesen Beitrag

hallo so wie naddel es beschreibt war es bei uns dum mußt auch den kkh aufhalt nicht anteilig zahlen geburt ist kostenfrei meine kk wollte die beiträge erst haben (28 tage aufenthalt) bis ich aber gesagt hatte es war eine geburt egal ob das kind lebt oder leider nicht und dan hatte es sich erledigt wobei sie noch 3 mal nachgehakt hatten bis ich die sternenurkunge dort hingesendet hab stille grüße tanja mit deike *22ssw 09.03.2009 im herzen

Mitglied inaktiv - 25.08.2011, 15:44