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Mutterschutz nach stiller Geburt

Thema: Mutterschutz nach stiller Geburt

Hallo zusammen , Ich habe meine Tochter Ende Oktober in der 25 SSW still zur Welt gebracht. Ich habe von meiner Krankenversicherung 12 Wochen Mutterschutz erhalten. Nun wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass man 18 Wochen einen Anspruch hat. Kennt sich da jemand aus? Ich fühle mich noch nicht bereit wieder zu arbeiten und wäre froh wenn ich mich nicht extra krankschreiben lassen müsste. Vielen Dank!

von An3003 am 14.01.2021, 14:02



Antwort auf Beitrag von An3003

Mein herzliches Beileid. Ich habe die Frage mal recherchiert, aber nichts mit 18 Wochen gefunden. Frag doch mal hier im Expertenbereich „Recht für Familien“ die Frau Nicola Bader. Wie du schon erwähnst, ist auch Krankschreibung ein Weg, wenn nichts anderes greift. Du bleibst so lange zu Hause bis du bereit bist... Alles Gute

von MarinaFerrarra am 14.01.2021, 15:44



Antwort auf Beitrag von MarinaFerrarra

Vielen Dank deinen Rat :)

von An3003 am 15.01.2021, 07:36



Antwort auf Beitrag von An3003

Hi Ich habe auch 18 Wochen bekommen denn es werden die 6 SSW vor der Geburt dazu gerechnet. Das war aber ein hin und her denn das wussten sie nicht. Meine Tochter ist hat aber kurz gelebt, ich weiss nicht ob das einen Unterschied macht LG und viel Kraft.

von Schneeflocke489 am 14.01.2021, 20:13



Antwort auf Beitrag von Schneeflocke489

S. Bild

von Schneeflocke489 am 14.01.2021, 20:16



Antwort auf Beitrag von Schneeflocke489

Vielen Dank! Dann werde ich mich nochmal mit meiner Versicherung in Verbindung setzten, die wussten davon nämlich auch nichts!

von An3003 am 15.01.2021, 07:36



Antwort auf Beitrag von An3003

VOn wem wurdest Du darauf aufmerksam gemacht. Dort würde ich nachfragen. Auch kann man bei seiner Hebamme (die auch zu Müttern nach einer stiller Geburt kommt) nachfragen. Alles Liebe!

von Philo am 15.01.2021, 12:51



Antwort auf Beitrag von An3003

Ja, nach einem Schwangerschaftsverlust hat die Betroffene Anspruch auf Mutterschutz von 18 Wochen (12+6) wenn das Sternchen nach der 23. SSW/mit mehr als als 500 g geboren wurde und der Mutterschutz vor dem eigentlichen ET nicht genommen werden konnte. Diese Zeit wird draufgerechnet - deshalb + 6 Wochen. Die 12 anstatt 8 Wochen gibt es, wenn das Kind ein Frühgeborenes ist bzw. wäre, die Geburt also vor 37+0 erfolgte. Alles Gute!

von Ankaba am 15.01.2021, 15:09



Antwort auf Beitrag von Ankaba

(3 MuSchG gilt auch bei totgeborenen Kindern)

von Ankaba am 15.01.2021, 15:12



Antwort auf Beitrag von Ankaba

...entschuldige die vielleicht für manche unpassend wirkende Sachlichkeit. Mein herzliches Beileid zu Deinem Verlust!

von Ankaba am 15.01.2021, 15:18



Antwort auf Beitrag von An3003

Du brauchst dafür eine Frühchenbescheinigung (über 500g und unter 2500g) dann bekommst du 18 Wochen. Ich weiß aber nicht, ob du die Bescheinigung jetzt noch bekommst oder ob die KK das aus Kulanz macht.

von decemberchen am 15.01.2021, 19:22



Antwort auf Beitrag von An3003

Vielen Dank für eure Hilfe! Ich werde mich nach dem Wochenende nochmal mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Ich hoffe nur, dass es kein „Kampf“ mit der Krankenkasse wird , für sowas habe ich wirklich keine Nerven...

von An3003 am 16.01.2021, 20:32



Antwort auf Beitrag von An3003

Falls jemand in der gleichen Situation ist und in diesem Forum nach einer Antwort sucht: Es sind tatsächlich 18 Wochen (12+6) Mutterschutz die man bekommt. (Frühchen, Ab der 24 SSW und/oder 500g) . Ich habe mich bei Profamilia beraten lassen und die haben mir das bestätigt, danach war es auch kein Problem mehr mit der Krankenkasse.

von An3003 am 23.02.2021, 08:37