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Gutachten vom Sachverständigem

Thema: Gutachten vom Sachverständigem

hallo an alle die in irgendeiner weise mit mir, mit uns... mitgefiebert haben. Ich kopiere euch etwas: auszug aus dem sachverständigengutachten "es handelt sich im vorliegenden fall um eine form der geburtshilfe, die im 21. jahrhundert so schlechterdings nicht mehr vorkommen darf." ein 19 seitiges gutachten. wo alles vermerkt ist, von meinem ersten fehlalarm im KH, von dem zweiten, von meinen vorheriger geburt alles alles steht dort. bis ins detail. dinge, die ich noch nicht wußte und ich fass es kurz: fast alle klagepunkte wurden bestätigt, die hebamme wurde zusätzlich ins feuer genommen,dass sie das geb.geschehen zu lasch abgeschätzt hat, den arzt, der nicht rechtzeitig erschien. der anästhesist, der nicht entpsrechend reanimierte. und und und... ich versuche den bericht in groben zügen mal abzutippen.. ich weiß gerade nicht, wie es mir gehen soll. ich bin froh, dass wir soweit gekommen sind, dass ich es geschafft habe, phillips geburt soweit auszuklären... und doch so traurig und wütend.

von PhiSa am 11.08.2012, 22:55



Antwort auf Beitrag von PhiSa

Re: sachverständigengutachten sehr !!! lang fachgynäkologisches sachverständigengutachten zur vorlage beim landgericht sachverhalt... blablabla da steht, was eben vorgeburtlich passiert ist, die zwei KH besuche, als ich dachte, die wehen gehen los. wann,wie lange ctg geschrieben wude etc. dann gehts weiter mit dem 18.10. (tag der geburt), wann ich im KH war, wann CTG angeschlossen wurde usw. also der geburtstbericht. heir steht auch, dass der Frauenarzt mich vorher nicht kannte (stimmt, war bei ihm keine patientin). die hebamme sei völlig ruhig gewesen und hätte dem FA mitgeteitl, dass die herztöne abgefalen seien. der FA hat erst unter der annahme, dass ich zweitgebährende sei eine vag. geburtsbeendigung durchführen wollen. und holte daher nach pressversuchen die VE. dann erst habe er gehört, dass ich beim 1. kind einen KS hatte. der FA schreibt, dass die hebamme die situation völlig falsch eingeschätzt hat und sich in falscher sicherheit gewogen hat. er selbst habe die situation ebenfalls nicht sofort erfasst und erst peu a peu begriffen, dass sich die maßnahmen nur langsam steigerten. dann kommt eine seite mit kardiotokogramme... beurteilung: 1) die klägerin (ich) sei während ihrer entbindung fehlerhaft von dem beklagten zu 2 (FA) behandelt worden, insbesondere a) sei er fehlerhaft nicht auf den anruf der hebamme um 10.20 uhr erschienen, um den herztonabfall in seiner qualität zu kontrollieren: Dem sachverständigen erschließen sich die strukturen nicht vollständig, unter denne in der gegeben situation geburtshilfe betrieben wurde. er geht bei seinem überlegungen davon aus, dass es sich ume ine Kh handelt, in dem sowohl beleghebammen als auch belegärzte tätig waren udn sind. er geht nicht davon aus, dass es sich um eine geburtshaus gehandelt hat, in dem beleghebammen tätig snd und bei dem nur auf konkrete nachfrage eine ärztliche hinzuzihenen erfolgt. unterstellt man das konstrukt eines belegkrankenhauses, dann ergibt sich die situation, dass in dieser einrichtung eine schwangere anspruch auf eine ärztlich geleitete geburtshilfe hat, es sei denn, sie wird ganz eindeutig über eine alternative struktur informiert, dass nämlich sie nicht erwarten kann, dass eine ärztlich geleitete geb.hilfe zur verfügung gestellt wird. es finden sich in den behandlungsunterlagen keine hinweise darauf, dass die klägerin eine derartige info etwa erhalten ahbe könnte. in einer primär unter ärztlicher leitung stehenden geb.hilfe sind hebammen gleichwohl auch nach den einschlägigen gesetzlichen regelungen befugt, über weite strecken eine eigentständige schwangerenberatung vorzunehmen. hebammen gehören nicht zu den heilhilfsberufen, sondern haben eine eigenständige fachliche kompetenz. sie sind anderersetis verpflichtet, einen arzt dann hinzuzuziehen, wenn es abweichungen vom regelfall gibt und wenn die normale geburt in eine regelwidrige geburt übergeht. zu den aufgaben einer hebamme gehört es auch, die registrierung der kindlichen herztöne in relation zur wehentätigkeit fachgerecht beurteilen zu können und bei abweichungen von der norm auch einen arzt hinzuzuziehen. in der interaktion zwischen arzt und hebamme obliegt es dem arzt, auch dafür sorge zu tragen, dass die hebammen, mit denen er zusammenarbeitet, auch über die notwendigen fachkenntnis verfügen und sich regelmäßig weiterbilden. um 10.20 uhr hat die hebamme im krankenblatt vermerkt, dass DIP I bis 50 schläge/min. bestünden. sie hat so auch herrn. dr. XXX ganz offenbar informiert. die hebamme hat aber bei diesem telefonat offenbar nicht darauf hingewiesen, dass bereits eine gute halbe stunde vorher eine massiv pathologische situation mit einer lang dauernden bradykardie (herztonabfall) bestanden hat. sie hat offenbra auch nicht darauf hingewiesen, dass es sich nicht um sporadisches DIP I handeln würde, sondern um regelmäßige tiefe dezelerationen. die hebamme hatte bereits während der tiefen bradykardie über 10 min. eine absolute hinzuziehungspflicht düf einen arzt und ist dieser hinzuziehungspflicht nicht nachgekommen. sie hätte hilfsweise spät. um 10.20 uhr bei dem anruf herrn dr. XXX dringlich über die situation in kenntnis setzen müssen und seine sofortige anwesenheit im kreissaal einfordern müssen. umgekehrt hätte dr. xxx nur zu hause bleiben dürfen, wenn er sicher sein konnte, dass die diensthabende hebamme in der beurteilung der situation zuverlässig war. er musste sich darauf verlassen können, dass die beurteilung im hinblick auf die DIP I zutreffend sein würden, wie sie im rahmen der geburt immer wieder gesehen werden, ohne dass sie letzlich pathologisch bedeutung haben. b) der beklagte (FA) habe stat einer sofortigen sektio zunächst wertvolle zeit mit kristillern und vergeblicher VE gegen 11.25 uhr sowie aufwändige vorbereitungen einer extraktion unter OP-bedingungen verschwendet: nach der vorliegenden dokumentation war dr, xxx um 11.09 anwesend. dies hat er selbst dokumentiert. er konnte um 11.09 in der retrospektive (?) ein CTG erkkennen, das seit über einer stunde pathologisch war. ein CTG, bei dem initial eine lang andauernde maximal tiefe bradykardie über mehr als 10 min. bestand und bei dem dann über eine stunde tiefe dezelerationen mit einem herzfrequenzabfall bis auf 50 schl./min. bestanden in dieser situation musste die eundeutige entscheidung zur geburtsbeendigung getroffen werden und es musste allen beteiligten klar sein, dass in dieser situation das kind so rasch wie möglich geboren werden musste. die fachlichen vorgaben haben dafür die sogenannte EE-zeit entwickelt, d. h. die zeit zw. der entscheidung zur geb.beendigung bis zur entwicklung des kind und dafür eine maximalen zeitraum vom 20 min. unter den bedingungen einer klinischen geb.hilfe festgeschrieben. Dr. xxx hat um 11.10 einen befund aufgeschrieben, bei dem die leitstelle zwischen beckeneingang und beckenmitte stand und hat seine pfeilnaht fast im queren beckenduchmesser eingezeichnet. bei dieser geb.hilflichen situation war es unter den maßgaben des jahre 2008 geboten, eine unverzügliche KS-entbindung durchzuführen. die alternative einer hohen VE (saugglocke) durfte nru dann in die überelgungen einbezogen werden, wenn die geb.beendigung mittels KS in adäquater zeit nicht gegeben war, zb. in der notsituation eines bereits laufenden paralleln KS. tatsächlich sind in dieser pathologischen situation noch 52 min. vergangen, bis das kind geboren wurde. hierbei handelt es sich um einen fehler, der dem sorfältig handelden arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. auch der kristell´scher handgriff ist streng kontraindiziert, wenn das kindliche köpfchen noch nicht ausrotiert ist und mit dem höhenstand allenfalls sich in beckenmitte befand. der kristell´scher handgriff ider der beckenausgangssituation vorbehalten, wenn das köpfhcen vollständig ausroutiert ist und die leistelle sich auf dem beckenboden befindet. es handelt sich im vorliegenden fall um eine form der geb.hilfe, die im 21. jahrh. so schlechterdings nicht vorkommen darf. 2 die beklagten zu 2 (FA) und (anästh) hätten ein ungenügende notfallbehandlung nach der geburt des neugeborenen durchgeführt, insbesondere hätte sie es unterlassen, einen intravenösen zugang bei dem kiond zu legen umd das kind zu intubieren: an die anforderungen zur erstversorgung eines in seiner vitalfunktion gestörten neugeborenen werden hohe anforderungen gestellt. die versorgung von neugeb. mit anpassungsstörungen gehört sowohl zum anforderungsprofil des FA als auch des anästh., der sowohl bei erwachsenen als auch bei kindern die vitalfunktionen aufrecht erhalten bzw. wiederherstellen muß. diese grundsätzlichen anforderungen bringen es mit sich, dass sich die versorgungsqualität letztlich daran messen muß, wie sie im einzelfall durch einen erfahrenden kinderarzt vorgenommen worden wäre. der vorliegende fall zeigt, dass offenbar eine intubation nicht erfolgreich durch den anäst. gelungen ist, dass dann aber der hinzugezogene neonatologe das kind problemlos hat intubieren können. die intubation ist nur ein teilaspekt der erstversorgung. es muss in dieser situation mindestens möglich sein, zur überbrückung bei scheitern eines oder mehrerer intubationsversuche, das kind mit der maske adäquat zu beatmen. auch dies ist evident nicht gelungen, dies belegt der extrem hohe kohlendioxid-partialdruck im kindlichen blut bei eintreffen des kinder arztes und der dann rasche abfall des co2-partialdrucks nach intubation. dies zeigt, dass die maskenbeatmung auch nicht adäquat gelungen ist. da es vielfältig bekannt ist, dass entgegen den anforderungen die erstversorgung durch den FA und/oder anäst. nicht in gleicher weise qualitativ möglich ist wie durch einen erfahrenden kinderarzt, hat die rechtssprechung die forderunge aufgestellt, dass ein neugeborenenabholdienst so zeitnah wie möglich zu informieren ist und das ein derartiger neugeborenenabholdienst im zweifelsfall auch erher zu häufig und unnötig als zu selten informiert werden muss. der unterzeichner hat in einem ähnlich gelagerten verfahren vor dem landgericht xxx vor annährend 10 jahren diese grundsätze entwickelt. das entspr. oberlandesgerichtsurteil ist rechtskräftig und der sachverständige hat dieses anforderungesproil in der zeitschrift xy für jeden klinisch geburtshilflich tätigen FA zugänglich entsprechend veröffentlicht. diesen vorgaben entsprechend war es unmittelbar nach eintreffen von dr. xxx im Kreissaal geboten, auch den neugeb.abholdienst zu verständigen, damit dieser möglichst bei entwicklung des kindes anwesend war. dies ist nach überzeugung des sachverständigen fehlerhaft nicht passier und in einem derartigen fehler muss der sachverständige auch ein versäumnis sehen, dass dem sorgfältig handelnden arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf., weil auf diese umstände in der eingeschlägenden fachliteratur für alle zugänglich hingewiesen wurde. evident ist jedenfalls, dass den beklagten 2+3 nicht gelungen ist, eine adäquate erstversorgung mit intubation und venösem zugangn bei dem neugeb. herbezuführen. auch bei adäquater erstversorgung unmittelbar nach der geburt wäre es möglicherweise aber auch zur ausbildung eines schweren hypoxischen hirnschadens gekommen. dafür spricht der bereits bei der geburt sehr hohe negative basenüberschüss von -21,4 mmol/l. bei werten über -15 bis -16 mmol/l ist mit einer hohen wahrscheinlichkeit von einem hypoxischen hirnschaden auszugehen. insofern muss man vermuten, dass die inadäquate postportale versorgung des neugeb. die situation nur zusätzlich verschlechtert, für sich genommen aber nicht dem schaden alleine bedingt hat. 3. aufgrund der fehlerhaften behandlung sei das neugeborene so schwer geschädigt worden, dass es keine hirnaktivität entwickelt habe: bei den vorliegenden laborwerten, insbesondere bei den laborwerten, die dann im rahmen der kinderärztlichen erstversorgung ermittelt wurden und in verbindung auch mit dem arztbrief über den behandlungsverlauf in der kinderklinik LDW kann es keinen zweifel daran geben, dass das kind unter der geburt einen schwersten hypoxisch-ischämischen hirnschaden erlitten hat. die vor eintritt der geburt registrierten kardiotokogramme spiegeln andererseits auch wieder, dasss dass kind zu diesem zeitpunkt erkennbar keine auffälligkeiten geboten hat. nach allem kann aus frauenarztlicher sicht die eindeutige aussage gemacht werden, dass hier eine geburtsassoziierte schwerster hypoxisch-ischämischer hirnschaden vorliegt. DAS WARS!!! wie es nun weitergeht??? keine ahnung....

von PhiSa am 11.08.2012, 22:57



Antwort auf Beitrag von PhiSa

ich verstehe, dass du verwirrt bist. ABER ich finde es richtig und wichtig, dass du diesen weg gegangen bist, denn philipp konnte es nicht selber tun. du hast - genau wie es eine mutter macht - für ihn gehandelt. wie's weiter geht? das weiss man nie. alles gute weiterhin chatilia

von Chatilia am 11.08.2012, 23:01



Antwort auf Beitrag von Chatilia

meine Liebe, wie schwer müssen all diese Dinge sein die Du da schwarz auf weiß zu lesen bekommst und nachdem Du es aus Deiner Situation heraus ohne all das med. erlebt hast und danach den schweren Verlust von Deinem Sohn. Aber das Du diesen Weg gehst, das Du Dich dazu aufgerafft hast obwohl es so schmerzt, das ist das was Du noch für Deinen Sohn und Dich tun kannst. Ich habe ja vor vielen Jahren meinen Sohn, ich meine sogar im gleichen Krankenhaus entbunden, wenn ich mich an Deine Klinik richtig erinnere. Habe auch erst nach und nach erfahren was bei bzw. nach der Geburt "schief" lief. Allerdings kein Ärtzefehler.... Als mein jüngster nun viele Probleme hatte habe ich alle Papiere angefordert und bin da über etwas gestolpert was mir den Boden unter den Füßen wegriss.......es dauerte ewig bis ich das gelesene begreifen und dann verarbeiten konnte, daher behaupte ich mir vorstellen zu können, wie Du Dich bei all dem ganzen schlimmen Dingen die Dir dort offenbart werden fühlst. Ich schicke Dir weiterhin Kraft und ganz viel Nerven. lieben Gruß ZZina morgen werde ich das erste mal seit Jahren das KH wieder betreten und obwohl es ein freudiges Ereignis von einem eng befreundeten Paar ist, habe ich mörderangst die Klinik und die Station wieder zu betreten. Auch wenn längst alles modernisiert und umgebaut ist, habe ich so ein mulmiges Gefühl im Bauch und ich bin nicht sicher ob ich morgen noch den Mut dazu habe.... Entschuldige nun mißbrauche ich auch noch irgentwie Deinen Tread, Dir viel Kraft, Du hast es auf den Weg gebracht und nun kommt es wie es kommen muß und auch wenn es Deinen Sohn nicht wiederbringt, so ist da eine Aufklärung der Vorfälle

von Zzina am 11.08.2012, 23:21



Antwort auf Beitrag von PhiSa

du bist mutig und tapfer und kämpfst in der Aufklärung für die würde deines Sohnes. ich bewundere dich und wünsche dir gleichwohl auch diese löwinnenkraft für dich selbst. ich wünsche dir wärme und Atem, das gelesene und vor allem erfahrene verkraften, schicke einen arm voll guter Gedanken. wie unfassbar sorglos ist das, was die Klinik da zu verantworten hat. bin wortlos und traurig

von kattta am 11.08.2012, 23:46



Antwort auf Beitrag von kattta

Liebe PhiSa! Harte und schwere Kost dieses Gutachten..! Ich zieh den Hut vor dir/ vor euch, dass ihr so für euer Kind und sein Recht kämpft!! Ich wünsch dir viel Kraft und Ausdauer für alles Kommende!

von Kirshy am 12.08.2012, 05:22



Antwort auf Beitrag von PhiSa

Hallo, ich habe gerade Gänsehaut und versteh nicht, wie so etwas passieren kann! So eine Ungerechtigkeit! Es tut mir sehr leid für Dich und Du hast meinen ganzen Respekt, dass Du so für Phillip gekämpft hast! Weißt Du, was dies für Folgen für den Arzt und die Hebamme hat? Dicker Drücker!

von Irina81 am 12.08.2012, 14:48



Antwort auf Beitrag von PhiSa

Hallo PhiSa! Erstmal möchte ich dir meinen höchsten Respekt zollen,dass du das so toll durchziehst! Das kostet bestimmt enorm viel Kraft... Das Gutachten finde ich sehr gut! Alle Fehler wurden scheinbar erkannt und gut erklärt. Ich bin nun ebenfalls sehr gespannt,wie es weitergeht und welche Konsequenzen gezogen werden!! Strebt ihr einen Prozeß an oder wärt ihr mit einer außergerichtlichen Einigung zufrieden? GLG Sif

von Sif am 12.08.2012, 16:55



Antwort auf Beitrag von Sif

Nein, ich möchte keinen Prozess oder Verhandlung. Das was ich wollte habe ich nun in der Hand, nämlich das es tatsächlich Ärztfehler war und hätte vermieden werden können. Ich wollte etwas offizielles, etwas schwarz-auf-weiß und das habe ich nun. Ich weiß nicht, was die geg. Seite nun aus dem Gutachten noch machen kann. Ob sie nun die Schuld eingestehen müssen oder ob die wieder was dagegen schreiben (können). Ich weiß es nicht. Ich muß in den nächsten Tagen erst einmal mit unserem Anwalt reden, was er nun meint. Ja, zwischendurch als am Anfang des Jahres die Klageerwiderungen kamen war ich soweit, fast aufzugeben. Das was zb. in der Erwiderung vom Frauenarzt stand, war einfach unter aller Sau... aber gerade DAS hat dann doch angestrebt zum wütend werden und weitermachen. Ich glaube nicht, dass die Beteiligten damit gerechnet hätten, dass in der Angelegenheit noch etwas kommt, schließlich waren schon 2 Jahre vergangen als ich das erste mal beim Anwalt saß. Mein Ziel habe ich erreicht. Eben dieses Schriftstück was ich jetzt in den Händen halte und das sich alle Beteiligten noch mal daran erinnern mußten, nochmal Stellung dazu beziehen mußten. Und sich über ihr Handeln Gedanken machen mußten. Das schlechte Gewissen was sie evt. jetzt haben, dass sie vermeidbare Fehler gemacht haben, ist ganz egoistisch gesagt, nicht mein Problem. Damit müssen sie leben, nicht ich. Was mit den Ärzten passiert? Ich glaube nichts. Sie müssen Schmerzensgeld zahlen und dann geht es ganz normal für sie weiter. vlg manja

von PhiSa am 12.08.2012, 21:49



Antwort auf Beitrag von PhiSa

Hallo Manja! Auch ich finde es richtig und wichtig, daß Du diesen Weg gegangen bist! Leider ist es aus vielen Gründen Eltern oft nicht möglich all das zu tun! Du bist eine tolle Mutter. Ich wünsche Dir weiterhin viel Kraft und Geduld. kathrin

von annuk am 12.08.2012, 22:22



Antwort auf Beitrag von PhiSa

Du hast nun Gewissheit und kannst aufhören, nach der Schuldfrage zu suchen. Du hälst etwas in den Händen, dass dir weiterhin hilft, mit allem abzuschließen. Ich finde es so großartig, dass du den Weg gegangen bist, durchgehalten hast und war es auch noch so schwer. Ich drücke dich!

Mitglied inaktiv - 13.08.2012, 10:20



Antwort auf Beitrag von PhiSa

Das Gutachten ist erschreckend und der Albtraum jeder Schwangeren, die glaubt kompetent fachärztlich begleitet zu werden. Ich hoffe schon, daß die Aerzte und Hebammen zumindest sich dann so weiterbilden, daß so etwas sich nie nie nie nie wiederholt!!!!!!

von chartinael am 13.08.2012, 12:56