Kleine Engel

Forum Kleine Engel

92 € .... unfasbar !!!

Thema: 92 € .... unfasbar !!!

hallo zusammen hab mal ne doofe frage ... ich habe heute vom friedhof nen brief bekommen wo man mich darüber informierte das ich noch 92 € gebür dafür zahlen muss das kimis grabstein überhaupt aufgestellt werden darf, das ist doch alles nicht mehr normal wie mit dem tot noch geld gemacht wird ?!?! darf ich fragen ob ihr auch eine solche gebür zahlen musstet und wenn ja wieviel habt ihr zahlen müssen ??? lg Sandra mit Mia an der Hand und Kimberley sowie *** ganz fest im Herzen www.kimberleys-welt.de.tl

Mitglied inaktiv - 11.02.2010, 10:11



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Sandra, also wir müßten für einen Stempel. dass wir einen Grabstein aufstellen dürften schon alleine 25 Euro zahlen... Ich finde es schon ganz schön heftig, vorallen Dingen, weil es ja kein riesengroßer Grabstein gewesen wäre bei uns, sondern einfach eine kleine Gedenkplatte. Klein und kaum Gewicht... Traurig...

Mitglied inaktiv - 11.02.2010, 12:09



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Sandra, wir mußten damals für die Erlaubnis, ein Holzkreuz aufstellen zu dürfen, 46,00 DM bezahlen. Als wir dann 1 Jahr später den Grabstein anfertigen ließen, mußten wir wieder einen Antrag auf Genehmigung für einen liegenden Stein stellen und wieder mußten wir 46,00 DM bezahlen. Das sind aber reine Bearbeitungsgebühren. Mein Opa starb 1 Jahr nach meinen Engeln ... meine Oma hat für ihn einen stehenden Grabstein anfertigen lassen. Da er im Grab unserer Engel beigesetzt wurde, dachten wir, daß wir nun nicht nochmal was bezahlen müssten. Weit gefehlt. Für die Genehmigung zum Aufstellen des Steines haben die wieder 46 DM verlangt plus 232 DM für die gesetzliche Standfestigkeitsprüfung für die gesamte "Mietzeit" - zusammen also 278 DM. Ich find das auch echt traurig ... eine Beerdigung kostet schon ein Heidengeld, die Grabstelle auch, ganz abgesehen vom Grabstein und einer evtl. Einfassung und dann noch solche Gebühren ... LG Jacquie http://my-little-angels.npage.de/

Mitglied inaktiv - 11.02.2010, 16:03



Antwort auf diesen Beitrag

örtlichen friedhofsatzung ab. da gibt es gravierende unterschiede! in den vergangenen beiden jahren gab es in ganz deutschland eine normenüberprüfung wegen einer neu umzusetzenden europäischen richtlinie... die hat ergeben, dass eine vierstellige anzahl von friedhofsatzungen verändert werden mussten! manche satzungen hatten eher wenig mit recht und ordnung zu tun... aber trauernde fragen ja eher weniger nach. ;-( es hilft nichts: jedes kuhkaff kann seine eigene friedhofsatzung festlegen und somit auch die gebühren - sofern diese nicht zu sehr gegen geltende sitten verstoßen, haben die gemeinden da recht viel spielraum.

Mitglied inaktiv - 11.02.2010, 18:24



Antwort auf diesen Beitrag

Malwinchen hat vollkommen recht. Jede Gemeinde hat eine eigene Friedhofssatzung. Hier in NRW, kirchlicher Friedhof, kostet die Grabmalgebühr 26 Euro für eine Liegeplatte.

Mitglied inaktiv - 11.02.2010, 20:37



Antwort auf diesen Beitrag

aber ich meine wir haben dafür nichts extra zahlen müssen. Wir haben nur einmal Rechnung bekommen, für die Friedhofsgebühren etc.....für den Grabstein musste der STeinmetz eine Zeichnung anfertigen, mit den Größen und wie er aussieht, das wurde genehmigt und der Stein gesetzt.... Es gibt leider viele Bestatter die Geld machen wollen.....mein Mann war zuerst bei einem der wollte 3000€ haben, danach ist er zum anderen, und der sagte sofort, er möchte mit dem Tod eines Kindes keinen Profit machen......bei dem haben wir 700€ bezahlt und hatten nicht weniger "Leistungen" wie beim anderen.......

Mitglied inaktiv - 11.02.2010, 20:59



Antwort auf diesen Beitrag

wir mußten 130,-€ dafür bezahlen...ja,mit dem Tod ist Geschäft zu machen...leider

Mitglied inaktiv - 12.02.2010, 13:10