Geschrieben von suzi101 am 22.03.2015, 12:57 Uhr |
Was gilt für die Krankenkasse als Versuch?
Huhu, bin derzeit in einer ICSI Behandlung, 1. Versuch, der durch die Krankenkasse bezahlt wird. 3 Versuche werden ja bewilligt.
Es hätte jetzt am Wochenende zum Rücktransfer kommen sollen, aber es wurde nichts befruchtet.
Leider hat man mir gestern keine weiteren Infos gegeben. Ich soll einen neuen Termin machen.
Meine Frage, gilt das jetzt als 1. Versuch für die Krankenkasse?
Hat jemand Erfahrungen damit?
LG Susanne
Re: Was gilt für die Krankenkasse als Versuch?
Antwort von mucki26 am 22.03.2015, 13:11 Uhr
Ich hatte hier mal gelesen das nach erfolgreicher Punktion der versuch gezählt wird. Weiß nicht ob es stimmt... frag doch in der Klinik mal nach...
Das tut mir sehr leid für dich...
Viel Erfolg beim nächsten mal
LG
Re: Was gilt für die Krankenkasse als Versuch?
Antwort von ko-la am 22.03.2015, 13:47 Uhr
Hallo Suzi,
Bei der Barmer gilt, sobald die Punktion erfolgte, dies als Versuch. Ich hatte auch schon eine Nullbefruchtung. Wir haben auch versucht eine Ausnahme bei der KK zu erzielen.War aber leider erfolglos.
lg
Re: Was gilt für die Krankenkasse als Versuch?
Antwort von Honey58 am 22.03.2015, 17:58 Uhr
Ja, das zählt bereits als versuch, denn Fast alle Kosten fallen durch die Medis und die PU an.
Re: Was gilt für die Krankenkasse als Versuch?
Antwort von suzi101 am 22.03.2015, 20:17 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten, hatte es mir fast gedacht.
Erster Versuch erledigt, das ging schnell.
Re: Was gilt für die Krankenkasse als Versuch?
Antwort von Nicole_Meyer am 22.03.2015, 20:38 Uhr
Dazu kommt, dass viele KK nur unter der Bedingung 3 Versuche bewilligen, wenn es zu einer Befruchtung kommt.
Was steht in Deiner Bewilligung? Bei mir stand 2 Versuche und falls es zu Befruchtungen kommt, wird der 3. genehmigt.
Alles Liebe!
Re: Was gilt für die Krankenkasse als Versuch?
Antwort von annalena78 am 23.03.2015, 6:57 Uhr
Hallo hatte Donnerstag punktion dabei wurden 12follikel entnommen jedoch alle unbrauchbar daraufhin meinte mein Arzt wir brechen das ab damit mir der Versuch erhalten bleibt denke der kennt sich aus er meinte als Versuch zählt es sobald es eingesetzt wird
Re: Was gilt für die Krankenkasse als Versuch?
Antwort von kleineres am 23.03.2015, 7:38 Uhr
Hey,
...esgilt als Versuch sobald Ei-und Samenzelle zusammengeführt wurde!.
Bei mir war wie bei Nicole auch der Zusatz ...wenn es in den 1. beiden Versuchen zu wenigstens einer Befruchtung gekommen ist...dann zahlt sie auch einen weiteren Versuch.
Viel Erfolg
Re: Was gilt für die Krankenkasse als Versuch?
Antwort von annalena78 am 23.03.2015, 13:13 Uhr
Gebe da kleineres Recht war heute noch mal da und die meinten auch sobald die befruchtung stattgefunden hat
Re: Was gilt für die Krankenkasse als Versuch?
Antwort von Honey58 am 23.03.2015, 13:49 Uhr
Am Ende könnt ihr euch natürlich auch dafür entscheiden es nicht als Versuch zählen zu lassen. Das ist ja eure Entscheidung. Nur einer muss für Medis und PU bezahlen und das seid dann ihr.
Re: Was gilt für die Krankenkasse als Versuch?
Antwort von annalena78 am 25.03.2015, 16:38 Uhr
Würde ich nicht unbedingt sagen also wegen der Kosten denn das müsste ja vorher besprochen werden und es wurde bei mir auch abgebrochen und bis jetzt sind auch immense Kosten entstanden Krankenkasse meinte soll mir keine Sorgen machen ... Warte auf Erstattung
Re: Was gilt für die Krankenkasse als Versuch?
Antwort von Honey58 am 25.03.2015, 18:29 Uhr
Ich glaube du hast mich falsch verstanden. Wenn ihr nicht möchtet, das es als Versuch zählt, dann zahlt ihr aus eigener Tasche. Ansonsten zahlt die KK trotz Abbruch und ein Versuch ist weg.
Re: Was gilt für die Krankenkasse als Versuch?
Antwort von annalena78 am 25.03.2015, 19:29 Uhr
Der Versuch entsteht doch erst beim Versuch der Befruchtung!!!! So wurde mir das erklärt und finde das auch plausibel und Krankenkasse meinte das wird normal über die abgerechnet denn das kann ja passieren ... Naja sehe ich ja bei Erstattun. Sonst sollen sie es als Versuch werten mir sagten sie es heute halt so
Re: Was gilt für die Krankenkasse als Versuch?
Antwort von Honey58 am 25.03.2015, 19:46 Uhr
Ok, dann bin ich gespannt, kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, da der Großteil der Kosten bereits entstanden ist. Gib doch mal Bescheid, wenn die Erstattung kommt bzw. die Erstattung kommt ja auf alle Fälle. Nur ob sie es als Vollversuchen werten, das würde mich interessiern.
Re: Was gilt für die Krankenkasse als Versuch?
Antwort von annalena78 am 26.03.2015, 9:32 Uhr
So gerade noch mal mit der dak gesprochen die Kosten werden auch bei abgebrochenen Versuch übernommen!!!! Zumindest bei der dak denke mein Arzt hätte mir das auch gesagt wenn dem nicht so wäre ... Und als Versuch zählt es ab Versuch der Befruchtung... LG Lena
Re: Was gilt für die Krankenkasse als Versuch?
Antwort von Honey58 am 26.03.2015, 9:44 Uhr
Das ist toll! Glück im Unglück oder wie sagt man dazu? Dann auf in den nächsten Versuch.
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