Geschrieben von Doris2612 am 21.06.2017, 9:36 Uhr |
Notariatsakt bei künstlicher Befruchtung Österreich
Ich hatte am Montag eine Eileiterdurchgängigkeitsprüfung mit Ultraschall. Dabei ist rausgekommen, dass beide Eileiter nicht durchgängig sind. Laut Arzt kann man bei einer Bauchspiegelung noch versuchen, die Eileiter mit mehr Druck durchzuspülen, oder gleich eine künstliche Befruchtung versuchen. Der Arzt rät uns eher zur künstlichen Befruchtung, da auch das Spermiogramm meines Freundes nicht optimal ist.
Damit 70% der Kosten vom IVF-Fond übernommen werden, muss man ja einen Notariatsakt vorlegen, wenn man nicht verheiratet ist.
Meine Frage dazu: Was muss denn genau im Notariatsakt stehen? Ist es ein Problem, wenn wir nicht den selben Wohnsitz gemeldet haben? Mein Freund lebt zwar schon seit 2.5 Jahren beim mir, hat aber seinen Wohnsitz nie offiziell umgemeldet. Kann das ein Problem werden?
Re: Notariatsakt bei künstlicher Befruchtung Österreich
Antwort von Ungewiss83 am 21.06.2017, 10:00 Uhr
Hallo,
ich musste den bei meiner Eizellenspende auch machen, und mein Mann und ich sind verheiratet.
Uns wurde von der Klinik ein Notar in Österreich empfohlen, der schon länger für die Klinik tätig ist. Dieser hatte alle Formulare vorliegen, und wir mussten nur noch unseren Teil (Pässe, etc) mitnehmen.
Ob das mit dem Wohnsitz ein Problem ist, kann ich dir nicht sagen. Ich würde aber den Notar danach fragen.
Re: Notariatsakt bei künstlicher Befruchtung Österreich
Antwort von zodiac am 21.06.2017, 11:18 Uhr
Wir leben zwar zusammen mit gemeinsamen Wohnsitz aber soweit ich weiß spielt die Meldung keine Rolle ihr gebt quasi eine Erklärung ab, dass ihr eine eheähnliche Beziehung führt. Jeder Notar kann das machen.
Kleiner Hinweis von mir, fragt unbedingt nach den Kosten. Es gibt da gravierende Unterschiede.
Für mehr Info auch gerne per PN
Re: Notariatsakt bei künstlicher Befruchtung Österreich
Antwort von Heidi E. am 21.06.2017, 19:02 Uhr
Wir mussten vor einigen Wo vor meiner ersten IUI beinDr Zech in Innsbruck zum Notar. So weit ich weiß muss man den selben Wohnsitz haben. Wenn wir verheiratet wären, müsste es wohl nicht sein. Uns hat man erklärt, dass ohne diesen Akt gar keine IUI gemacht werden dürfe. Jegliche künstliche Befruchtung sei eine "Gesetzeslücke" und der Vater müsse deshalb schon vorher die Vaterschaft anerkennen. Wenn das Kind dann bewiesener Maßen nich von ihm ist weil z. B. die Proben verwechselt worden sind, dann natürlich nicht. Dieser Akt ist dann einige Jahre gültig, es sei denn es kommt zur Trennung bzw. wenn die Wohnsitze nicht mehr die selben sind. Ich wohne erst seit einigen Mo mit meinem Freund offiziell zusammen und vorher hätten wir es nicht machen dürfen.
Lg
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