Geschrieben von Felica am 03.11.2018, 20:00 Uhr |
Beschäftigungsverbot
Du wirfst da was durcheinander
BV vom AG weil die Arbeit mit dem Mutterschutz nicht vereinbar ist. Heißt, sobald dein AG weiß das du schwanger bist, muss er dafür Sorge tragen das du das Mutterschutzgesetz einhalten kannst. Er muss Sorge dafür tragen, das die Arbeit keine Gefahr für dich oder das Kind ist, da wäre also zB der Immunschutz und auch ob von den Kindern eine überdurchschnittlich hohe Gefahr ausgeht. Mag an einer speziellen Förderschule Thema sein, an einer normalen Grundschule eher dagegen nicht. Wenn der Immunschutz bei dir selbstverschuldet nicht gegeben ist, weil zB keine Windpockenimpfung obwohl diese möglich wäre, kann das aber zum Problem werden. erst recht wenn der Ag dich darauf in der Vergangenheit hingewiesen haben sollte. Dann ist das nämlich Eigenverschuldet, AG raus aus der Haftung. Anders bei Krankheiten wo nicht geimpft werden kann. So jedenfalls hat man es mir letzte Woche vom Arbeitsschutz erklärt.
Dann gibt es auch noch das BV vom Arzt. Das setzt aber voraus, deine Arbeit an sich ist voll mit Mutterschutz usw vereinbar, deine Schwangerschaft an sich hat aber Komplikationen die dadurch verstärkt werden könnten das du genau diese Arbeit weitermachst. Heißt zB, Du bist Köchin und schwanger, der Geruch beim Kochen bringt dich aber zum Übergeben.
Dritte Option wäre die Krankmeldung, das greift immer dann wenn du gar nicht arbeiten kannst, egal welchen Job. Wenn Du also zB Blutungen hast und nur noch liegen darfst.
Das du wegen Stress, Alter, Endometriose ein BV bekommst, eher unwahrscheinlich. wegen Thrombose wohl eher auch nicht. Das sind auch alles Erkrankungen die ja auch ohne Schwangerschaft bestehen könnten also eher die AU begründen. Vorteil wäre aber, wenn AU wegen Schwangerschaftsbedingt, dann führt das beim EG zu keinen Kürzungen. Du hättest halt nur früher wenige Geld, dein Kind wäre aber gesichert. Stress hat gefühlt 99% aller Schwangeren, das es da AU oder BV wegen gibt eher unmöglich außer du hast extreme körperliche Beschwerden die sich genau darauf zurück führen lassen. Würde das Wort Stress auf der Arbeit zum BV führen, hätten wohl so gut wie alle Schwangeren ein BV.
Mein Rat wäre, rede mit dem AG wegen Betriebsarzt und mit dem FA was du beachten solltest. Dann weiß du genaueres.
- Beschäftigungsverbot - Diniz 31.10.18, 11:27
- Re: Beschäftigungsverbot - Eve-lin 31.10.18, 12:15
- Re: Beschäftigungsverbot - Sissi04 31.10.18, 13:58
- Re: Beschäftigungsverbot - Diniz 31.10.18, 19:05
- Re: Beschäftigungsverbot - Mape 31.10.18, 20:19
- Re: Beschäftigungsverbot - Eve-lin 01.11.18, 8:56
- Re: Beschäftigungsverbot - Felica 03.11.18, 20:00
- Re: Beschäftigungsverbot - sabak 09.11.18, 0:04
- Re: Beschäftigungsverbot - Arman1 17.11.18, 1:19
- Re: Beschäftigungsverbot - Diniz 27.11.18, 20:54