Hallo!
Ich habe noch eine Frage wegen unseres Problems, dringend eine Tagesmutter finden zu müssen.
Es gäbe eine entfernte Bekannte, die ehemals als Kindergärtnerin gearbeitet hat, aber nun aus familiären Gründen nicht mehr in diesem Beruf tätig ist. Sie könnte sich vorstellen, unseren Sohn an 3 Vormittagen zu betreuen und würde ihn notfalls auch bringen können. Da ich behinderungsbedingt mobilitätseingeschränkt bin, wäre dies für uns ideal.
Nun habe ich eine Frage zu den Kosten. Da unser älterer Sohn in den Kindergarten geht, würde das Jugendamt die Kosten für eine Tagesmutter über einen Träger übernehmen.
Gäbe es auch einen Zuschuss zu einer privaten Betreuungsperson? Könnte sich unsere Bekannte kurzfristig offiziell bei einem Träger als Tagesmutter eintragen lassen, da sie ja Kindergärtnerin ist?
Vielen Dank für ihre Antwort!
Maja
von
Majamontag
am 07.08.2013, 21:58
Antwort auf:
Zuschuss für private Betreuung durch das Jugendamt?
Hallo Maja,
wenn Ihre Bekannte mehr als 15 Stunden in der Woche und länger als 3 Monate Ihr Kind gegen Entgeld betreuen möchte, dann benötigt sie eine Pflegeerlaubnis.
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Folgende Kriterien müssen erfüllt werden, wenn man als Tagesmutter arbeiten möchte ( § 23 Abs. 3 SGB VIII )
Eignungskriterien sind:
- Persönlichkeit (u.a. Einfühlungsvermögen, soziale Kompetenz, Gesundheit)
- Sach-, Fachwissen, methodische Kenntnisse
- qualifizierte Zusammenarbeit mit den Eltern und Fachkräften des JA
- kindgerechte Räumlichkeiten
- Qualifizierung
Die Eignung der Person muss vor Beginn der Tagespflege festgestellt werden.
Die Eignungsüberprüfung erfolgt durch Auswertung der Bewerberbögen, Hinzuziehung eines Führungszeugnisses, ärztlichen Attestes und im persönlichen Gespräch, sowie Sichtung der Räumlichkeiten.
Die Überprüfung erfolgt durch das Jugendamt.
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Den Qualifizierungskurs braucht Ihre Bekannte nur noch in abgespeckter Form, da sie ja bereits als Erzieherin ausreichend Berufserfahrung hat. Wichtig ist - wenn sie bereits schell anfangen möchte, dass sie ihre Bereitschaft beim JA bekundet, dass sie in naher Zukunft an solch einem Qualifizierungskurs teilnehmen wird.
Sobald Ihre Bekannte als Tagespflegestelle durch das JA (Jugendamt) anerkannt ist, kann sie auch über das Jugendamt finanziert werden.
Sie Maja, müssen beim Jugendamt dann nur noch einen Antrag auf Tagespflege stellen, damit es offiziell los geht und Sie den ersten Platz bei dieser neuen Tagespflegestelle in Anspruch nehmen.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 17.08.2013