Was passiert im Krankheitsfall/Verhinderung des Tageskindes?

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Was passiert im Krankheitsfall/Verhinderung des Tageskindes?

Ich bin Tagesmutter für eine Bekannte von mir. Und zwar an 1 Tag in der Woche von 8-16 Uhr. Zunächst zahlte meine Bekannte mich bar (5 € die Std.), dann beantragte sie Förderung über das Jugendamt. Diese Förderung wurde nun bewilligt. Das Jugendamt zahlt mir rückwirkend 5,50 €. Meine Bekannte ist nun der Ansicht, das das Geld des Jugendamtes von mir an sie ausgezahlt werden muß, da ich ja schon Geld von ihr erhalten hätte. Außerdem war die Kleine tatsächlich des öfteren gar nicht bei mir, weil sie krank war, die Eltern mit ihr im Urlaub, weil der Vater sowieso frei hatte etc. Wie ist es jetzt? Es heiß doch eine Überzahlung des Pflegegeldes muß an das Jugendamt zurückerstattet werden. Muß ich alle Fehltage zurückerstatten? Ich bin der Ansicht, ich zahle meiner Bekannten das bereits an mich gezahlte Entgelt zurück und das Geld vom Jugendamt steht dann mir zu. Eventuell abzüglich der Fehltage. Ich habe gelesen, dass man bezahlt wird auch wenn das Kind zu Hause bleibt wegen Krankheit etc. Leider haben wir das auch nicht vertraglich geregelt, weil wir dachten, das wäre für die paar Stunden nicht nötig. Da jetzt aber das Amt ins Spiel kommt bin ich für geregelte Verhältnisse. Wie ist es mit den Kosten für das Führungszeugnis und die Arztbescheinigung. Muß das auch ich tragen ???? Muß ich auch ne Versicherung abschließen für das Tageskind. Das würde dann ja auch noch an mir hängenbleiben.....

von rotgrün am 10.10.2012, 15:48


Antwort auf: Was passiert im Krankheitsfall/Verhinderung des Tageskindes?

Hallo rotgrün, um auf der absolut sicheren Seite zu sein, rate ich Ihnen sich durch Ihr zuständigen Jugendamt beraten zu lassen. Da jedes Jugendamt regional andere Sätze für die Tagespflege hat, werden Sie dort ganz kompetent über die Regelung im Krankheits- und Urlaubsfall informiert. Es ist sicherlich üblich, dass wenn Eltern privat eine Tagesmutter engagieren, dass diese mit der Tagesmutter einen bestimmten Stundensatz verhandeln. Da die Eltern nun aber einen Antrag auf Tagespflege beim Jugendamt gestellt haben, bezahlt das Jugendamt Ihre Tagespflegekosten nach Stunden – zu den regional vom Jugendamt festgelegten Stundensätzen für Tagespflegepersonen. Sie sind selbstständige Tagespflegeperson und dürfen diesen festgelegten Stundensatz auch in Anspruch nehmen. Natürlich müssen Sie, ab dem Bewilligungszeitraum, die von den Eltern gezahlten Beträge an die Eltern Ihres Pflegekindes zurückzahlen. Das Jugendamt zahlt natürlich auch nur für die geleisteten Stunden. Daher sichern Sie sich ab, wie die Modalitäten von Ihrem zuständigen Jugendamt festgesetzt sind. Aber auch hier muss zu viel gezahltes Pflegegeld ans Jugendamt zurückgezahlt werden. Lassen Sie sich nicht auf „Unregelmäßigkeiten“ ein! Nehmen Sie Ihren Terminplaner und rechnen Sie aus, wie viele Stunden Sie tatsächlich betreut haben. Schreiben Sie einen Zeitplan und lassen Sie diesen von Ihrer Bekannten gegenzeichnen und gehen Sie dann damit zu Ihrer/em zuständigen/m Sacharbeiter/in beim Jugendamt. Es gelten dort auch bestimmte Regelungen, wenn das Tageskind krank ist – wenn Sie krank sind oder Urlaub haben wollen. Lassen Sie sich von der/dem Sozialarbeiter/in vom Jugendamt umfangreich informieren !!!. Das Jugendamt zahlt den Tagespflegepersonen auch einen Beitrag zur Unfall- und Rentenversicherung. Sie beteiligen sich finanziell am Qualifizierungskurs, wenn Sie weiterhin bereit sind, für das Jugendamt Tageskinder aufnehmen. Fragen Sie Ihre/en zuständige/en Sachbearbeiter/in ob Sie die 15 € für das Führungszeugnis erstattet bekommen können. In einigen Regionen sind sie frei, wenn darauf steht, dass dieses zur Vorlage fürs Jugendamt/Tagespflege ist. Dann wird dieses auch sofort ans Jugendamt geschickt, ohne den Umweg an Sie. Die Kosten für das ärztliche Attest übernimmt unser hiesiges Jugendamt nicht, was bei Ihnen auch anders geregelt sein kann. Nachfragen! Sie benötigen keine Unfallversicherung fürs Tageskind, sondern für sich!! Auch hier liegen Infos beim Jugendamt vor. Kinder, die vom Jugendamt in die Tagespflege vermittelt werden, sind über die Gemeindeunfallversicherung mitversichert – Nachfragen!! Auch wenn die Betreuung des Tageskindes normal weiterläuft. Bitte, nachdem Sie alle wichtigen Informationen von Ihrem zuständigen Jugendamt zusammengetragen haben, einen Vertrag mit den abgebenden Eltern machen! Vielleicht hat das Jugendamt hierfür eine Vorlage und ansonsten über den Bundesverband für Tagespflege einen Vertragsvordruck bestellen. So sind beide Erziehungspartner (Eltern und Tagespflegeperson) auf der sicheren Seite, da alle wichtigen Details einer Tagespflege dort schriftlich festgelegt werden, ob Betreuungszeiten, Bezahlung, Krankheitsfall, Urlaub, Arztbesuch mit Kind und einiges mehr. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 16.10.2012


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