hallo, wir haben eine sehr liebe Tagesmutter für unsere Tochter gefunden, die Betruung klappt auch sehr gut. Allerdings haben wir keinerlei schriftliche Vereinbarung getroffen, momentan wird sie halbtags 3-4 Tage in der Woche betreut. Wie sehen Sie das? Sollte man doch irgendetwas schriftlich festmachen?
Mitglied inaktiv - 22.11.2006, 14:22
Antwort auf:
Vertrag mit Tamu?
Hallo Marianne,
es ist immer besser einen Betreuungsvertrag miteinander abzuschließen, um für beide Seiten eine verbindliche Regelung zu treffen. Sollte es dann einmal während der Betreuungszeit zu Unstimmigkeiten untereinander – z.B. bei der Regelung der Ausfallzeit – kommen, dann hat man eine Vereinbarung, welche als Gesprächsgrundlage gilt und kann sachlich einen Konflikt leichter lösen.
Dieser Betreuungsvertrag sollte folgende Inhalte haben:
· Auskunfts- und Schweigepflicht,
· Beginn und Umfang der Tagespflege
· Betreuungsgeld
· Regelung zu Ausfallzeiten
· Urlaub
· Handhabung eines Arztbesuches und Erkrankung des Kindes
· Beendigung des Vertragsverhältnisses
· sowie evtl. zusätzlich Vereinbarungen
Einen solchen Vertrag können Sie über den Tagesmütter Bundesverband für Kinderbetreuung in Tagespflege – www.tagesmuetter-bundesverband.de - beziehen.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 23.11.2006