Vertrag bei privater Kinderbetreuung?

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Vertrag bei privater Kinderbetreuung?

Guten Tag, unsere Kinder sind 4 und 9. Da ich nun etwas mehr arbeiten möchte, haben wir vor eine Studentin für einige Stunden mit der Betreuung zu beschäftigen. Es wären wöchentlich maximal 6 Stunden, eher weniger. Nun bin ich am überlegen, ob ich mit ihr einen Vertrag abschließen soll und ihr das Geld nicht bar gebe sondern auf ihr Konto überweise, damit ich die Betreuung steuerlich geltend machen kann. Hat dies für die Studentin dann möglicherweise in irgendeiner Form Nachteile, z.B. steuerliche? Können Sie mir hierzu einen Rat geben?

Mitglied inaktiv - 14.07.2010, 18:04


Antwort auf: Vertrag bei privater Kinderbetreuung?

Hallo Jana, schließen Sie mit Ihrer Studentin einen Betreuungsvertrag ab. Sie können diesen beim Bundesverband für Kindertagespflege: http://www.tagesmuetter-bundesverband.de/ bestellen. In diesem Vertrag werden u.a. die Betreuungszeiten, die Zahlungsmodalitäten, Vorgehensweise bei Erkrankung der Kinder usw. festgelegt, so dass beide Seiten eine klare Vereinbarung haben, an die sich gehalten werden kann. Damit wären Sie beide auf der sicheren Seite. Es ist Vereinbarungssache, ob Sie das Geld in Bar = gegen Quittung oder über das Konto laufen lassen. In beiden Fällen können Sie es steuerlich geltend machen. Studenten können 400,--€ im Monat nebenher verdienen, ohne sich selber Krankenversichern zu müssen (auch wenn Sie Bafög bekommen). Sollte das Betreuungsvolumen ansteigen, dann haben die Möglichkeit Ihre Studentin bei der Minijob-Zentrale: http://www.minijob-zentrale.de offiziell anzumelden. Damit wäre Ihre Kinderfrau versichert, wenn Ihr etwas in Ihrem Haushalt zustößt und Sie auf der sicheren Seite. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 20.07.2010


Antwort auf: Vertrag bei privater Kinderbetreuung?

Hallo! Ich arbeite als Tagesmutter und kann nur dazu raten einen Vertrag zu machen, da ist dann weniger Raum für Konflikte. Wenn das Geld bar gezahlt wird, wird es vom Finanzamt NICHT anerkannt, also auf jeden Fall überweisen. LG

Mitglied inaktiv - 25.07.2010, 15:32


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