Tagesmutterbetreuung auch im Mutterschutz?

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Tagesmutterbetreuung auch im Mutterschutz?

Hallo, mein Sohn geht seit eineinhalb Jahren an drei vormittagen zur Tagesmutter. Nun bin ich wieder schwanger und gehe in drei wochen in den Mutterschutz. Haben wir für die sechs wochen vor der geburt und die acht wochen danach also die zeit des mutterschutzes anspruch auf unsere tagesmutter also anspruch auf die subventionierung vom kreis? Im Grunde bin ich in der zeit ja krankgeschrieben also müssten wir doch anspruch haben oder? Danke schonmal!

von Mimisikou am 29.05.2013, 13:35


Antwort auf: Tagesmutterbetreuung auch im Mutterschutz?

Hallo Mimisikou, da jede Kommune individuelle Vorgehensweisen haben ist es das Beste, wenn Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeiterin beim Jugendamt melden und sich umfassend beraten lassen, wie die Stundenübernahme der Tagesmutter so kurz vor Ihrer Niederkunft und auch nach der Geburt gehandabt wird. Die Tagesmutter hat Ihnen einen Platz für Ihren Sohn reserviert, der sicherlich auch weiterhin von Ihnen in Anspruch genommen wird. Sollte dieser Platz von Ihnen nicht mehr genutzt werden, dann würde er an jemanden anderen vergeben und Ihr Sohn hätte keine Möglichkeit später dort wieder an das jetzt bestehende Vertrauensverhältnis anzudocken. Klären Sie dies daher jetzt umgehend mit dem/der Sozialarbeiter/in bei Ihrem zuständigen Jugendamt. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 29.05.2013


Antwort auf: Tagesmutterbetreuung auch im Mutterschutz?

Hallo Frau Ochel-Mascher, vielen Dank für ihre Antwort! nun habe ich gestern nachmittag einige Telefonate geführt und es ist tatsächlich so das unser Landkreis/Jugendamt die Tagesmutter nicht mehr weiter subventioniert sobald ich meinen Mutterschutz antrete. Wir waren fast schon geschockt das zu erfahren, denn gerade jetzt könnte mein Sohn seine Tagesmami so gut gebrauchen. Ich habe eine Risikoschwangerschaft und muss - jetzt in den letzten Wochen zunehmend - mehrere Arzttermine pro Woche wahrnehmen und brauche viel Ruhe. Ich kann mit dem Tempo meines kleinen Quirls kaum noch mithalten und die Tagesmutter hat da immer so einen tollen Ausgleich an zumindest 3 Vormittagen geboten. Ich kam noch auf die Idee bei der Krankenkasse um Unterstützung zu bitten, aber auch dort bin ich auf taube Ohren gestoßen. Eine Haushaltshilfe würde mir zustehen, allerdings erst nach der Geburt und nur mit Attest des FA usw. Ich brauche aber Unterstützung vor der Geburt, denn meine Mann nimmt Elternzeit somit ist die Betreuung nach der Geburt kein Problem. Haben Sie noch einen Tip an welche Stellen ich mich noch wenden könnte? Freundliche Grüße!

von Mimisikou am 30.05.2013, 09:52


Antwort auf: Tagesmutterbetreuung auch im Mutterschutz?

Hallo, bin zwar keine Expertin, meld mich aber trotzdem mal dazu. Ab 01.08 hat jedes Kind einen Rechtsanspruch auf 20 bzw. 25 Stunden Fremdbetreuung und zwar egal ob die Eltern arbeiten oder nicht. So ist es zumindest in Hamburg. Ansonsten lass Dir Deine Risikoschwangerschaft durch Deinen FA attestieren, das haben auch Bekannte von uns gemacht und es hat geklappt. Außerdem kann es nicht dem Wohle des Kindes entsprechen, wenn man es aus dem gewohnten Umfeld der Tagesmutter rausreißt, um ihm dann nach einem Jahr oder wann Du wieder arbeitest, wieder mühevoll einzugewöhnen. Alles Gute!

von Loemi am 31.05.2013, 12:42


Antwort auf: Tagesmutterbetreuung auch im Mutterschutz?

Hallo und danke für deine Antwort. Nein dem Kindeswohl entspricht die Entscheidung des Kreises wohl kaum! Das wir ab August einen Rechtsanspruch haben wissen wir, allerdings habe ich am 05. August Geburtstermin und ab der Geburt hat mein Mann Elternzeit und wird sich um unseren Sohn kümmern können. Es geht mir um die Zeit jetzt, in den letzten Wochen vor der Geburt, da brauche ich einfach Hilfe und obwohl wir die Großeltern in der Nähe haben und die sich auch liebevoll und so oft sie können kümmern, hatte ich mich doch auch auf die Tagemutter und die 15 Stunden pro Woche bei ihr verlassen. Er geht eben sehr gerne dort hin. Wir werden nun zusammen mit den Großeltern die Kosten für die Tagesmutter privat bezahlen da wir schon auch denken, das es für unseren Sohn gut ist ohne längere Unterbrechungen fremdbetreut zu werden, zumal er eben ab 15 Oktober dann einen Kindergartenplatz hat und die Geburt des Brüderchens ja dann genau dazwischen fällt. Also denke wir haben jetzt eine gute Lösung gefunden, von der Entscheidung des Landkreises bin ich dennoch sehr enttäuscht, auch das die KK da nicht mehr Entgegenkommen gezeigt hat! Danke dir und Grüße!

von Mimisikou am 01.06.2013, 19:42


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