Tagesmutter

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Tagesmutter

Hallo, meine Tochter ist zehn Monate alt. Ab Dezember, wen sie ein Jahr geworden ist, muss ich wieder arbeiten gehen. Wir haben eine nette Tagesmutter gefunden. Meine Frage wäre, wie kann ich meine Kleine daran gewöhnen, das sie an zwei tagen in der Woche schon sieben Uhr bei der TM sein muss? Und kann das Jugendamt es genehmigen, das sie jeden Tag von Neun bis Mittags da ist? Ich gehe nur zwei bis drei Tage arbeiten, an den anderen Tagen würde ich sie gern da hin bringen, in der Kita ist das ja auch so. Sie fühlte sich bie der TM ganz wohl. Ich denke für sie wird die Eingewöhnung nicht schwer... Danke!

Mitglied inaktiv - 27.10.2010, 19:19


Antwort auf: Tagesmutter

Hallo Kölsche Mama, suchen Sie in Ruhe und ohne Ihre Tochter einen Gesprächstermin mit Ihrer Tagesmutter. Besprechen Sie, wie Sie gemeinsam zeitlich die Einführung vornehmen können und handeln Sie nach Ihren finanziellen Möglichkeiten einen Betreuungsvertrag aus, den Sie beim Bundesverband für Kindertagespflege beziehen können: (http://www.bundesverband-kindertagespflege.de/Service/Default.aspx) Sie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Kindertagespflege beim Jugendamt zu stellen. Nach Prüfung Ihres Familieneinkommens wird dort entschieden, ob und in welcher Höhe das Jugendamt sich an den Betreuungskosten beteiligt. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 01.11.2010


Antwort auf: Tagesmutter

Das Jugendamt kann variierende Zeiten genehmigen, auch unterschiedliche an den Wochentagen, dass ist kein Problem. Ihr setzt das einfach im Vertrag fest.

Mitglied inaktiv - 28.10.2010, 12:43


Antwort auf: Tagesmutter

Meine (ist schon 2 1/4) wird auch zu unterschiedlichen Zeiten morgens zur TaMu gebracht (2x die Woche kurz vor 8, die anderen Tage um 9). Das ist kein Problem - an den Tagen, wo wir frueher hingehen, stehen wir entsprechend frueher auf, so das der Ablauf morgens der gleiche ist. Wieviele Tage und wie lange sie jeweils bei der TaMu ist, legst du mit der TaMu fest, nicht mit dem Jugendamt. LG Connie

Mitglied inaktiv - 28.10.2010, 12:53


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