Frage:
Tagesmutter will Schwarzarbeit
Hallo,
wir haben über einen Tagesmütterverein eine Tagesmutter für unseren Sohn (12 Wochen) gesucht.
Heute sagt sie mir, dass sie uns keine Rechnung ausstellen würde. Ihr Mann war Harz 4 Empfänger und hat jetzt für ein Jahr befristet Arbeit gefunden. Sie befürchtet, dass ihre Einnahmen von ca. 300,-€ monatlich auf die Bezüge ihres Mannes angerechnet werden und ihr somit nicht viel davon bleibt.
Wir könnten daher die Betreuungskosten auch nicht von der Steuer absetzen. Würden wir uns dann nicht auch strafbar machen weil das ja Schwarzarbeit ist?
Jetzt schon Danke
Rebecca
Mitglied inaktiv - 05.09.2007, 23:20
Antwort auf:
Tagesmutter will Schwarzarbeit
Hallo Rebecca,
Schwarzarbeit ist gesetzeswidrig.
Ihre Tagesmutter übt laut Gesetz eine selbstständige Tagespflegeperson-Tätigkeit aus und unterliegt folgender Meldepflichten:
Finanzamt
-Steuerpflicht (Einkommen , Umsatzsteuer)
= Einnahmen minus Betriebsausgaben ( 245€ Pauschale oder Einzelnachweis) Gewinn ist steuerpflichtig
Gesetzlichen Rentenversicherung
= Rentenversicherungspflicht bei Gewinn von über 400€ im Monat
½ Regelbeitrag oder auf Antrag einkommensgerechter Beitrag (19,9% vom Gewinn)
Krankenkasse
- bei Familienversicherung melden,
= keine Beiträge, wenn das Gesamteinkommen unter 350€/im Monat und wenn man unter 18 Std./Woche tätig ist.
= Liegt man darüber als Nebenverdienst, dann ca. 130€/Monat + Pflegeversicherung
= Hauptberuflich mind. Ca. 160€/Monat + Pflegeversicherung
Unfallversicherung
- Unfallversicherungspflicht (BGW)
Jugendamt
- Erlaubnispflicht
= wenn mehr als 15 Stunden/Woche und länger als 3 Monate ein Kind betreut wird, benötigt die Tagespflegeperson eine Pflegeerlaubnis.
Agentur für Arbeit, etc.
- Meldepflicht Einkommenshöhe bei ALG etc.
Vermieter
- Zustimmungspflicht
Vermittlungsstelle
- Kooperationspflicht
Arbeitgeber
- Informations-/Zustimmungspflicht, wenn die Tagespflegeperson selber Mutterschutz oder Erziehungsurlaub genießt.
Informieren Sie Ihre Tagesmutter hierüber. Wenn Ihre Tagesmutter Ihnen keine Rechnung ausstellt, dann lassen Sie sich monatlich eine Quittung unterschreiben. Damit haben Sie einen Nachweis, den Sie bei Ihrer Steuererklärung einreichen.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 07.09.2007
Antwort auf:
Tagesmutter will Schwarzarbeit
Hallo,
darauf würde ich mich nicht einlassen. Wenn Ihr sie über den Tageselternverein gefunden habt, würde ich mich mal mit denen in Verbindung setzen. Wenn sie keine Rechnung schreiben will, könnt Ihr Sie auch noch als Minijob anmelden, aber alles andere wäre wirklich Schwarzarbeit mal abgesehen davon, daß Ihrs nicht absetzen könnt.
LG; Anja
Mitglied inaktiv - 07.09.2007, 09:21
Antwort auf:
Tagesmutter will Schwarzarbeit
Hallo,
ich würde das dann nicht über sie machen, auch wenn ich die Dame ein bisschen verstehen kann.
Ja, das ist Schwarzarbeit und ich hätte Angst vor Konsequenzen und zum anderen würde ich das Geld von der Steuer über die Kinderbetreuung mit absetzen wollen - kann ich dann ja nicht, wenn sie nicht gemeldet ist und man keine Rechnung vorweisen kann.
Gruß,
Bianca
Mitglied inaktiv - 07.09.2007, 14:44
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Tagesmutter will Schwarzarbeit
Die Betriebskostenpauschale wurde doch erhöht auf 300 €?! für 8 Std/Tag
Mitglied inaktiv - 08.09.2007, 12:27
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Tagesmutter will Schwarzarbeit
Hallo Stefan,
vielen Dank für die Berichtigung.
Es können bei der Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus Vereinfachungsgründen anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben von den erzielten Einnahmen 300 € je Kind und Monat pauschal als Betriebsausgaben abgezogen werden. Diese Pauschale bezieht sich auf eine Betreuungszeit von 8 Stunden und mehr pro Kind und Tag. Bei geringerer Betreuungszeit ist sie anteilig zu kürzen.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 12.09.2007
Antwort auf:
Tagesmutter will Schwarzarbeit
weiss jemand ob die Rechnungstellende Tagesmutter eine Gewerbe anmelden muss oder reicht die Steuernummer, und Steuererklärung (als Art freie Mitarbeiter?). Ich habe ein Kind für 2 Stunden Babysitting pro Woche.
Mitglied inaktiv - 23.09.2007, 12:36
Antwort auf:
Tagesmutter will Schwarzarbeit
Hallo dleenders
für 2 Std. Babysitten in der Woche brauchen Sie kein Gewerbe anmelden.Meines Erachtens reicht es, wenn Sie eine Quittung für den erhaltenen Betreuungsbetrag unterzeichnen.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass Sie in einem fremden Haushalt Babysitten und nicht bei Ihnen zu Hause? Wenn dies so ist, dann kann Ihr Arbeitgeber - wenn der Betreuungsumfang zeitlich umfangreicher wird - Sie bei der Minijob-Centrale anmelden.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 23.09.2007