Hallo,
ich würde gern während der Elternzeit(2007) als Tagesmutter tätig sein. In welchem Umfang darf ich das, ist es dann eine selbstständige Tätigkeit ? Wenn es als selbstständige Tätigkeit eingestuft ist, welche Sozialabgaben habe ich dann ? Danke
Mitglied inaktiv - 25.10.2006, 22:22
Antwort auf:
Tagesmutter-Erziehungsurlaub
Hallo irs,
ich weiß von einigen Müttern, dass diese 30 Stunden pro Woche dazu verdienen dürfen, ohne dass dies Auswirkung auf ihr Elternzeit hätte. Um jedoch sicher zu gehen, fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach.
Wenn Sie als Tagesmutter Kinder privat betreuen, dann dürfen Sie bis zu 400,-- € verdienen, ohne Sozialabgaben bezahlen zu müssen. Ab 400,-- € aufwärts werden jedoch Sozialabgaben fällig. Nähere Infos können Sie über www.minijob-zentrale.de erhalten.
Wenn Sie über das Jugendamt Kinder in Tagespflege nehmen und dieses die Tagespflege finanzieren, dann handelt es sich hierbei um finanzierte Sachaufwendungen, die nicht versteuert werden müssen, so dass dann auch keine Sozialabgaben von Ihnen bezahlt werden.
Sobald Sie länger als 15 Stunden in der Woche und länger als 3 Monate ein Kind betreuen, müssen Sie die Pflegeerlaubnis bei Ihrem zuständigen Jugendamt beantragen und sich über die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Unfallversichern.
Näheres über die Pflichtunfallversicherung können Sie über www.bgw-online.de erfahren. Diese verlangen einen Jahresbetrag, den sie dann splitten können und den privaten Eltern monatlich auf den Betreuungssatz berechnen, oder vom Jugendamt – wenn Sie Kinder darüber betreuen – monatlich bezahlt bekommen.
Das Jugendamt erstattet Ihnen auch für die Zeit der Betreuung einen Anteil zu Ihrer privaten Rentenversicherung, sofern Sie eine abschließen, bzw. abgeschlossen haben.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 31.10.2006
Antwort auf:
Tagesmutter-Erziehungsurlaub
Das heisst also, wenn ich ein kind 20 Std die Woche habe und von JA und Mutter bezahlt werde ( gesamt 350€) brauche ich keine Steuern zu zahlen?
Sandra
Mitglied inaktiv - 08.11.2006, 10:55
Antwort auf:
Tagesmutter-Erziehungsurlaub
Hallo Sandra,
nur die vom Jugendamt geleisteten Zahlungen sind Aufwandsentschädigungen und müssen nicht versteuert werden. Private Zuzahlungen sind jedoch Angabepflichtig und zu versteuern. Denn diese Zahlungen quittieren Sie den abgebenden Eltern und diese können die Eltern bei Ihrer Lohnsteuererklärung wieder absetzen.
Bei der Frage von irs ging es um die Sozialabgaben - ob man sich selber Krankenversichern/Rentenversichern muss.
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 09.11.2006