Tagesmutter - Ausfallzeiten

 Gaby Ochel-Mascher Frage an Gaby Ochel-Mascher Vorsitzende des Vereins Tagesmütternetz Oberberg e.V.

Frage: Tagesmutter - Ausfallzeiten

Unser 18monatiger Sohn wird 4x/Woche 5 Stunden bei einer Tamu betreut, was super gut klaptt, er mag sie sehr. Leider hat sie immer mal wieder Ausfallzeiten, so hat sie mir gestern z.B. mitgeteilt, daß sie nächsten Mittwoch nicht kann, da sie da einen Arzttermin hat. Im Moment kann ich das noch kompensieren, aber wenn ich dann mal arbeiten gehe, wird das schwierig... Was halten Sie davon? Ich finde, das geht eigentlich nicht? Leider haben wir keine schriftlichen Vertrag gemacht. DAnke schonmal im Voraus!!

Mitglied inaktiv - 13.12.2006, 11:58


Antwort auf: Tagesmutter - Ausfallzeiten

Hallo Tanja, es ist ganz wichtig, dass ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen Ihnen und der Tagesmutter stattfindet. Hierbei sollten auch alle anstehenden Termine besprochen werden, um gemeinsam planen zu können. Sicherlich ist es ratsam, da auch eine Tagesmutter krank werden kann, dass man für diese Ausfallzeit eventuell auch eine weitere Betreuungsperson gemeinsam hinzuzieht. Ein schriftlicher Betreuungsvertrag regelt diese Dinge zu Beginn eines Betreuungsverhältnisses. In diesem Vertrag steht dann, welche Person in Ausfallzeiten der Tagesmutter die Betreuung auffängt. Diese Person k a n n von der Tagesmutter vorgeschlagen werden, es ist jedoch Aufgabe der Eltern sich für diesen Fall abzusichern und nach einer Ersatzmöglichkeit zu suchen. Bitte suchen Sie das Gespräch mit der Tagesmutter und sprechen Sie gemeinsam ab, dass anstehende Termine von beiden Seiten früh genug bekannt gegeben werden, damit Sie beide sich darauf zeitlich einstellen können. Freundliche Grüße Gaby O-Mascher

von Gaby Ochel-Mascher am 17.12.2006


Antwort auf: Tagesmutter - Ausfallzeiten

Hallo also ich kann mich nur anschliessen was schon gesagt wurde. Ich arbeite seit über 5 Jahren als Tagesmutter und ohne Vertrag läuft bei mir nichts ab. Allein schon aus versicherungstechnischen Gründen. Die Eltern bekommen dann auch die Steuerbescheinigung um ihre Kosten beim Finanzamt geltend zu machen. Also bei Ihnen hilft nur ein Gespräch und anschliessend sollte man auch über einen Vertrag reden. Weil man ab 15 Stunden die Woche auch eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt benötigt und es ohne Genehmigung nicht okay wäre. Für Fragen habe ich oben meine Mailadresse hinterlassen Grüße Peggy

Mitglied inaktiv - 20.12.2006, 17:21


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