Guten Abend!
Vielleicht haben Sie einen Rat für mich... Ich möchte meine Tochter demnächst zu einer TaMu schicken. Ich habe eine TaMu gefunden, die mir von ihrer Person, der Art, wie sie mit den Kindern umgeht und der Nähe zu meinem Wohnort sehr zusagt. Sie würde meine Tochter aufnehmen. Der Haken daran ist: sie sagte mir ausdrücklich, dass sie (manchmal) bis zu 6 Kindern betreut, weshalb ich vermute, dass sie keine Pflegeerlaubnis hat (die ja nur für max. 5 Kinder erteilt wird, soweit ich weiß). Womit müsste ich rechnen, wenn ich meine Tochter trotzdem von ihr betreuen lasse? Inwiefern ist diese Erlaubnis nötig? Als Vorraussetzung, um überhaupt Kinder betreuuen zu dürfen? Oder hat es vielleicht nur Auswirkungen auf die Förderungsfähigkeit, die Unfallversicherung o.ä.? Könnte ich zB meine Tochter selbst unfallversichern?Danke, Nikola
Mitglied inaktiv - 05.12.2007, 18:24
Antwort auf:
TaMu ohne Pflegeerlaubnis
Hallo Nikolala,
ich kann mich nur dem Beitrag von Ynche anschließen.
Eine Tagesmutter, die mehr als 15 Stunden in der Woche und länger als 3 Monate ein Kind betreut, muss für dieses Kind eine Pflegeerlaubnis beantragen. Die Jugendämter können Pflegeerlaubnisse wie folgt ausstellen:
· Für nur dieses eine Pflegekind (Namensbezogen)
· Für maximal 3 Pflegekinder
· Für 5 Pflegekinder, wenn die Tagesmütter sich bewährt haben und sehr belastungsfähig sind
Eine Tagesmutter soll in der Lage sein mit Hilfe ihres Erziehungskonzeptes jedes Tagespflegekind individuell zu fördern und seine Entwicklung beobachten und dies mit den Eltern besprechen.
Die Erlaubnis zur Förderung von 6-8 Kindern, bei maximal 5 gleichzeitig anwesenden, ist aus fachlicher Sicht nicht akzeptabel.
Zu 6-8 Kindern gehören auch mindestens 6-8 Erziehungsberechtigte, mit denen die Tagespflegeperson eine Erziehungspartnerschaft einzugehen hat und entsprechende Gespräche über den Stand der Bildungs- und Entwicklungsprozesse führen soll. Da die Betreuungszeiten in der Kindertagespflege oftmals sehr umfangreich sind, stellt sich die Frage, wann die Tagespflegeperson bei der hohen Anzahl von Kindern noch die Zeit für Elterngespräche mit 6-8 Erziehungsberechtigten finden könnte. Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen daher immer wieder darauf hin, dass der Schlüssel Erwachsener – Kind unter 3 Jahren maximal 1 : 3-4 betragen soll.
Sie sind auf der absolut sicheren Seite, wenn Sie bei Ihrem zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Tagespflege stellen. (Das Recht diesen Antrag zu Stellen haben alle Eltern, die ihr Kind von einer Tagespflegeperson betreut haben möchten.) Dann überprüft das Jugendamt Ihre Einkommensverhältnisse und je nachdem wie finanzkräftig Sie sind, werden Sie finanziell unterstützt oder müssen die Betreuungskosten selber finanzieren. Dies hat den Effekt, dass das Jugendamt die Tagespflegestelle überprüft, ob Sie Ihre Tochter mitbetreuen kann - zur Sicherheit für Ihr Kind.
Bezüglich der Unfallversicherung für Tagespflegekinder:
Nach § 2 Abs.. 1 Nr. 8 SGB VII sind Kinder während des Besuches einer Tageseinrichtung in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Versicherungsschutz ist auf Kinder ausgedehnt worden, die von einer Tagespflegeperson betreut werden, der die Pflegeerlaubnis erteilt wurde. Versichert sind damit auch Wegeunfälle zur Tagesmutter und beim Abholen des Kindes bis zum Wohnort. Den Beteiligten entstehen durch diesen Versicherungsschutz keine Kosten.
Im Schadensfall muss der Unfall gemeldet werden bei: der
Landesunfallkasse
Uhlenbergstr. 1
40223 Düsseldorf
Tel.: 0211-90240
Freundliche Grüße
Gaby O-Mascher
von
Gaby Ochel-Mascher
am 09.12.2007
Antwort auf:
TaMu ohne Pflegeerlaubnis
Hallo!
Ich selbst bin auch TaMu.
Es kommt darauf an, was sie von Beruf ist, und selbst dann darf sie nicht ohne Pflegeerlaubnis tätig sein. Ich selbst arbeite zusammen mit 3 anderen TaMu´s in Kooperation. Sobald eine mehr als 3 Kinder hat, arbeiten wir zu zweit, sodass wir pädagogisch auch etwas mit den Kids machen können und um uns intensiv um die kInder zu kümmern.
Wenn die TaMu eine Pflegeerlaubnis hat, bist du auf der sicheren Seite. Erstens verdienst sie "schwarz" ihr Geld ohne Pflegeerlaubnis, zweitens darf sie wie du schon erwähnt hast nur 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Drittens wenn sie angemeldet ist, kannst du die Betreuungskosten (Rechnung als Nachweis) von der Steuer absetzen.
Hoffe ich konnte dir ein weng helfen
Grüßle
Ynche
P.S. Solche TaMus machen es anderen, die offiziell und "richtig" arbeiten, den "Ruf" kaputt! Bitte unterstützt das nicht!!! Denn dann haben die, die alles über das Jugendamt und richtig machen die A...Karte gezogen.
Mitglied inaktiv - 06.12.2007, 22:30
Antwort auf:
TaMu ohne Pflegeerlaubnis
Hallo!
Ich habe im Oktober die Ausbildung zur TAMU fertig gemacht und mein Stand der Dinge ist ich darf bis zu 10 Kinder betreuen, aber nicht mehr als 5 zur gleichen Zeit. Außerdem kann man eine erweiterte Pflegeerlaubnis beantragen.
Wenn sie keine zugelassene TAMU ist hat sie vielleicht keinen erste Hilfe Krus und Deine Kids sind nicht versichert über das Land. Außerdem ist es nicht rechtens und sie kann bestraft werden dafür
Mitglied inaktiv - 12.01.2008, 20:54
Antwort auf:
TaMu ohne Pflegeerlaubnis
Hallo,
darf ich mich mal einklinken und fragen, ob die Tagesmutter automatisch eine Pflegeerlaubnis hat, wenn wir sie über einen Tagesltern-Verein vermittelt bekommen haben. Ich muß ganz ehrlich gestehen, daß ich das unsere Tagesmutter nicht gefragt habe, weil ich ganz einfach davon ausging, daß alles seine Richtigkeit hat, wenn es über einen Verein geht.
LG; Anja
Mitglied inaktiv - 18.01.2008, 11:40